Übles Ebay-Paypal-Problem mit Warenverlust

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Übles Ebay-Paypal-Problem mit Warenverlust

Brauche mal einen Rat:

Typischer Ebay-Kauf privat an privat. Käufer K besteht auf Paypal. Bin leider dem Wunsch nachgekommen. Ware verschickt und wie es kommen mußte angeblich nicht angekommen (dubiose Umstände, unglaubwürdig). K bucht mit Tricks(Käuferschutz) Geld über Paypal zurück. Jetzt sehe ich folgende Möglichkeiten (oder bin für bessere Ideen dankbar):

Nr. 1: Paypal-Entscheidung anfechten - wird aber eher nervenzerfetzend und aussichtslos

Nr. 2: Auf Erstattung von DHL hoffen und Paypal ausgleichen. Das ist aber fraglich, da das Paket (angeblich) zu spät von K zur Post gebracht wurde und die Melde-Frist für beschädigte (entleerte) Pakete überschritten ist

Nr. 3: Den Käufer gerichtlich zur Bezahlung zwingen, denn der Versand erfolgte nach BGB auf Risiko des K - zwar versichert, aber siehe 2. aussichtslos. Ergo wäre der K auch zur Zahlung verpflichtet und nur die theoretische Versicherungssumme von DHL wäre an diesen abzutreten. Richtig?

Welche Variante ist die sinnvollste und rechtlich am besten durchsetzbare Variante? Welche Variante kann mit Rechtsanwalt besser durchgezogen werden?


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"*** NIE wieder Payal ***"

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21 Antworten
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#2
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich würde auch den Käufer zur Kasse bitten. Vielleicht vorab freundlich über die Rechtslage informieren, denn viele Leute haben keinen blassen Schimmer, das sie bei Privatleuten das Transportrisiko tragen müssen. Um das Risiko zu minimieren ist ja die Transportversicherung da.

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#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Das mit DHL ist wirklich blöde. Der Verkäufer war angeblich nicht zu Hause über Weihnachten und erst nach Weihnachten hätte er Pakete vor der Wohnungstür gefunden und angeblich wäre meines aufgeschnitten gewesen (wers glaubt gggrrr :-( ... )
Im Paket waren 2 Telefon-SIM-Karten. Diese wurden bereits Weihnachten eingesetzt und waren anrufbar, bevor angeblich der Ebay-Käufer wieder zuhause war. Bei DHL gibt es eine 7-Tage-Frist für die Reklamation einer "beschädigten" Sendung und die hat der K angeblich nicht einhalten können. Daher zahlt DHL sowieso nicht.
Ich halte den Käufer ohnehin für einen Schurken, denn ich habe extra auf die 7-Tage-Frist hingewiesen und er solle bei Verdacht das Paket gar nicht öffnen, damit DHL besser die Aufbruchspuren sieht. Der kennt die Termine sehr genau und hat das Paket sicher nicht zur Post gebracht.
Da die Simkarte in M auf eine Frau umgemeldet wurde, habe ich einen Beweis der Versendung und die Polizei wird diese Frau hoffentlich befragen, wie sie in den Besitz der Telefonkarte kommt. Es gibt noch mehrere Hinweise auf kriminelle Energie: wenig Bewertungen, privates Profil, kein Telefonbucheintrag, wollte unbedingt Paypal, wollte schnellen Versand und ist dann angeblich nicht da, meldet nicht den Verlust bei mir sondern sofort Erstattungsantrag bei Paypal. Kann doch nur ein Gangster sein - oder?

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#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Hat der Käufer über Paypal ein nicht enthaltenen Artikel oder einen abweichenden Artikel gemeldet?
Ist denn schon der Betrag von deinem Paypalkonto auf das Konto des Käufers zurück gebucht worden oder nur bei dir eingefroren?
Paypal hat dich deswegen auch angeschrieben (email), was hast du bei Paypal angegeben?

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#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Der K hat "nicht erhalten" gemeldet und sofort Rückerstattung gefordert. Ich habe auf die Trackingdaten von DHL und Status "zugestellt" in Ebay verwiesen und 3 Minuten später kam Meldung Käufer bekommt Geld zurück. Seitdem ist das Geld eingefroren, d.h. es wird nicht als Negativbetrag ausgewiesen, sondern Blockiert o.ä.
Widerspruch erhoben -wurde genauso automatisiert von Paypal abgelehnt.

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#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Wurde der Fall über ebay pder Paypal eröffnet?
Wenn der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet, musst du die Sendungsnummer im eröffneten Fall angeben und am besten noch die Koopie des Einlieferungsbeleg an Paypal senden.
Dann dürfte der Fall für dich entschieden werden.
Du hast dafür 10 Tage nach Falleröffnung Zeit.
Ansonsten schau noch im ebay Forum nach und schildere deinem Fall einem Pinkliner.


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#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
ch habe auf die Trackingdaten von DHL und Status "zugestellt" in Ebay verwiesen


Nur darauf verwiesen?
Das reicht so dann nicht aus.
Du musst im dem offenen Fall die Sendungsnummer eintragen.

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#8
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise!
Der Versand erfolgte über Ebay-Portal, d.h. die Trackingdaten mit Sendungsnr. wurden automatisch in Ebay eingetragen und mit 2x klicken hätte man den Status zugestellt gesehen.
Der Beleg ist also in Ebay gespeichert. Warum kam auch wenige Minuten nach meiner Erwiderung auf die Falleröffnung bereits die Ebay-Entscheidung. Entweder hat der Gauner einen guten Trick gefunden oder Ebay ist völlig willkürlich oder unfähig die einfachsten Zusammenhänge zu erkennen.
Ich zweifle an der Wirkung von irgendwelchen Ebay-Foren, in die ich noch nie geschaut habe. Eher möchte ich mich rechtlich absichern, das es gut ausgeht vor Gericht.



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#9
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Der Versand erfolgte über Ebay-Portal, d.h. die Trackingdaten mit Sendungsnr. wurden automatisch in Ebay eingetragen und mit 2x klicken hätte man den Status zugestellt gesehen.
Der Beleg ist also in Ebay gespeichert.


Ebay hat für den Käufer entschieden haben, da du in dem Fall keine Sendungsnummer angegeben hast.
Der Hinweis von dir, dass die Sendungsnummer bei ebay hinterlegt ist, wird vom System nicht anerkannt, dass läuft alles automatisiert.
Du hättest in dem Fall einfach nur die Sendungsnummer angeben müssen und die Entscheidung von ebay wäre für dich ausgefallen.
Da der Fall nun geschlossen ist, kannst du diesen nicht mehr öffnen, daher mein Tipp mit einem "Pinkliner" aus den ebay Foren.
Dieser Pinkliner hat evtl. noch die Möglichkeit, in deinen Fall nachträglich etwas zu ändern.
Wenn also der Betrag von deinem Paypalkonto an den Käufer zurück geht, wirst du wohl den zivilrechtlichen Weg gehen müssen, falls der Käufer nicht freiwillig den Betrag wieder an dich zurück zahlt.

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#10
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Der Versand erfolgte über Ebay-Portal, d.h. die Trackingdaten mit Sendungsnr. wurden automatisch in Ebay eingetragen und mit 2x klicken hätte man den Status zugestellt gesehen.



quote:
Der Beleg ist also in Ebay gespeichert. Warum kam auch wenige Minuten nach meiner Erwiderung auf die Falleröffnung bereits die Ebay-Entscheidung.



Wie schon erwähnt, ist der Ablauf in so einem Fall erstmal automatisiert. Da schaut keiner in dein Profil rein und sieht dann, dass die Sendungsnummer hinterlegt ist.
Da du in dem Fall wohl geantwortet hast, aber keine Sendungsnummer eingetragen hast, wird der Fall sofort geschlossen und der Käufer bekommt Recht.

Damit gibt es jetzt für dich keine chance mehr, noch einmal in dem Fall zu antworten.

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#11
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Ich habe noch mal nachgeschaut. In der Antwort war der komplette Sendestatus mit Sendungsnr., also der komplette DHL-Report.
Welche Möglichkeiten habe ich dann noch außer einer Klage gegen Paypal? Oder muss ich überhaupt klagen? Die kriegen sowieso kein Geld (Paypal-Konto ist entleert).

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#13
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich würde parallel Anzeige gegen unbekannt bei der StA machen. Wirkt oft auch Wunder.

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#14
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wegen dem "Diebstahl" wurde bereits Anzeige erstattet. Der Einsatz der SIM-Karte erfolgte mit Umschreibung. Daher sollten eigentlich die Perso-Daten geprüft werden. Gegen Paypal bzw. wegen dem Kauf dürfte es sich doch um eine zivile Angelegenheit handeln. Oder liege ich da falsch?

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-- Editiert Tinnitus am 07.01.2013 00:18

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#15
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

Korrekt - die kaufvertragliche Seite liegt im BGB, der Diebstahl oder die Unterschlagung der Ware im Strafrecht. Die Strafanzeige kann nur gegen den Käufer oder einen Dieb gerichtet sein.
Dabei ist Paypal ein Problem, da es keine deutsche Bank ist und die sich jede Menge Grauzone einräumen.
So soll es schon vorgekommen sein, das sowohl die Konten von Käufer und Verkäufer eingefroren wurden und es somit einen Doppelschaden zu Gunsten Paypal gegeben hat.


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#16
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

@ Scappler:
Die Hinweise waren wertvoll um die Vorgänge bei Ebay zu verstehen. Es sieht jetzt so aus: Ein Fall wurde für mich und ein Fall gegen mich entschieden. Der zweite Fall wurde wohl verloren, da ich nur auf den anderen Fall verwiesen habe und da beide Karten in einem Paket lagen. Eigentlich gut gedacht, aber ohne Erfahrung fährt man voll gegen die Wand. Warum wird ein deutscher "Fall" an Ebay.com geleitet und dort entschieden? Von dem Ärger mit englisch ganz zu schweigen. Spinnen die denn???
:bang:
Wie lange muß man denn auf Nachforschungen bei DHL und Polizei warten, bis so eine Sache erledigt ist?

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"*** NIE wieder Paypal ***"

-- Editiert Tinnitus am 07.01.2013 22:30

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#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

DHL mind. 4-6 Wochen
Polizei je nach Lage der Dinge Monate
Paypal/Ebay rühren sich manchmal gar nicht ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Bei dem krassen Fall und wenn das Konto kein Guthaben aufweist, dann würde ich den Fall aussitzen, denn die sollen vor dem AG erklären, warum bei Versand in einem Paket 2 versch. Entscheidungen gefällt wurden. Das wird keinem Richter klarzumachen sein!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#18
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

DHL liefert eine Statusmeldung binnen 2 Wochen. Das muss aber nicht der Endstatus sein.
Bei so einem Fall würde ich Paypal auch hängen lassen, wenn ich das Konto nicht für irgendwelche Dinge benötige. Allerdings kommt dann der Ärger mit KSP.

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#19
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Ansonsten schau noch im ebay Forum nach und schildere deinem Fall einem Pinkliner.

Danke, hat tatsächlich geholfen. Hatte ja ursprünglich komische Gedanken bei "Pinkliner" (Transvestit oder so?), aber da hat man tatsächlich Leute die Betrugsmanöver schnell aufdecken.
Teilweise sind die Automatismen bei Ebay so blöde, das man bei Interaktion in derem System besser das Hirn ausschaltet, da man sonst mit Sicherheit was falsch macht.

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#20
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Mann o Mann,
letzte Info zu meinem Paypal-Horror:
Nach meiner nach vielen Anläufen erfolgreichen Reklamation kam folgender Unsinn bei raus. Paypal erstattete mir einen Betrag zum Ausgleich einer unberectigten Rechnung. Dieser reichte durch Dollarschwankungen nicht aus um exakt die Summe zu begleichen. Der Pinkliner war wirklich sehr nett und hilfsbereit und hat auch da noch was gedreht, so das ich endlich eine von Paypal verursachte Schieflage beseitigen konnte.
Keine seriöse Bank hätte so einen Mist gebucht. Reklamationen werden eigentlich mit Stornierungen quittiert und nicht mit Abbuchungen und "Geld senden".

Noch ein Haken bei Paypal: bei 2 Artikeln für einen Käufer verlangt Paypal den separaten Versand! Der Käufer hätte mir doch den Vogel gezeigt, wenn ich 2x Versand berechnet hätte!
Paypal-Vorschriften = :bang:

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Ach übrigens - der Käufer wurde als Serientäter enttarnt und hat eine hoffentlich sehr unangenehme Hausdurchsuchung erleiden müssen.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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