USA Versand

24. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
brunner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
USA Versand

Hallo,

ich würde gerne auf u.a. bieten bin mir aber ein bisschen unsicher. In der folgenden Auktion ist zu den Versandbedingungen folgendes angegeben:
Zahlungshinweise & Rückgaberichtlinien des Verkäufers:
Die Ware wird aus den USA verschickt, Versandkosten 5,00 Euro; (Luftpost, dauert erfahrungsgemaess 5-10 Tage). Verkaeufer uebernimmt keine Verantwortung fuer Schaeden oder Verluste. Bitte beachten Sie die Einfuhrbestimmungen Ihres Landes. Dies ist eine Privatauktion. Die Ueberweisung findet auf ein deutsches Konto statt.

Meine Sorge ist nun:
Heisst das dann, das ich noch Einfuhrzölle zahlen müsste und mich bei Reklamationen an den Versender in den USA wenden müsste?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47844&item=3673279824&ssPageName=STRK:MEBWA:IT


Schon mal schönen Dank
Brunner

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, beides richtig.

Sitzt der Verkäufer in LA, müssen Sie gegebenenfalls auch dort reklamieren.

Der Zoll ist günstiger als die Umsatz-/Mehrwertsteuer, die bei Einfuhr noch zusätzlich zu entrichten ist. Es kann aber sein, daß bei einem geringen Wert der Ware der Zoll sie einfach so durchläßt (ist mir schon mehrmals passiert).

Möglich ist, daß dieser Verkäufer eigentlich in Deutschland sitzt und sich mit der Pseudo-Adresse in Kalifornien Reklamationen vom Hals hält und durch Handel auf ebay.com ebay-Gebühren spart (und die USt. auf den Käufer abwälzt, die er als Verkäufer in Deutschland selber abführen müßte).

Bear

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Standort des Verkäufers ist hier von Bedeutung...
Angemeldet in den USA - Artikelstandort Los Angeles (Deutschland?)

Erkundige dich beim VK, wo er seinen Sitz hat - zumal auf ein deutsches Konto überwiesen werden soll.

Hat er seinen Sitz in Deutschland erfolgt der Gefahrenübergang erst mit Erhalt der Ware (da gewerblich) - der passus wäre somit nichtig.


Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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