Tuning-Chip ersteigert

16. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Oliver B.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)
Tuning-Chip ersteigert

Halli Hallo,

vor einiger Zeit, habe ich einen sog. Tuning-Chip einer bekannten deutschen Tuningfirma für mein Auto ersteigert - abgesehen, dass es erstmal eine ganze Weile gedauert, bis der Chip da war, stellte ich zu meiner Überraschung fest, dass dieser Chip mit einem einfachen Roten Aufkleber versehen war. Da ich Chips von anderen Herstellern kenne, und daher weiss, dass eigentlich durchweg alle Chip-Hersteller ihre Chips beschriften, damit man zumindest weiss, für welches Auto er ist und welche Leistungssteigerung er bringt, wunderte ich mich, voraufhin ich mich erstmal an die Tuningfirma wandte, die mir lediglich bestätigen sollte, dass sie original auch nur einen einfachen roten Aufkleber aufkleben würden - zu meiner Verwunderung bekam ich ein Schreiben zurück, in dem ich doch bitte den Chip zu ihnen schicken solle, damit sie mir ein kostenloses Echtheitszertifikat austellen könnten sofern der Chip wirklich von Ihnen stammt. Da SKN sehr darauf bedacht ist, dass in Ihrem Namen kein "Schindluder" betrieben wird, erwähnten Sie natürlich auch, dass Sie bei einem negativen Ergebnis natürlich an der Adresse des Verkäufers interessiert wären (wen wundert es ?)

Mitteilungsfreudig, wie ich nunmal bin, habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich den Chip an SKN zur Prüfung schicken soll und dass im Falle einer negativen Bescheinigung SKN seine Adresse haben möchte, worauf dieser mir sofort per Email mitteilte, dass er mir ausdrücklich untersagen würde seine Adresse an Dritte weiterzugeben und dieses im Falle eines Falles seiner Einwilligung bedarf.

Ohne jetzt spekulieren zu wollen, gehe ich mal davon aus, dass dieser Herr eventuell genau weiss, was er getan hat (wäre zumindest eine logische Erklärung für seine Haltung - ausserdem hat sich ein andere Käufer bei diesem Käufer auch schon eben wegen eines Chips - allerdings von einem anderen Hersteller - beschwert) - meine Frage ist nun, ob sein "Unterlassungsschreiben" irgendwelchen Bestand hat (da per Email)

Kann er mir aus Datenrechtlichen Gründen (oder warum auch immer) verbieten seine Adresse an eine vom Betrug betroffene Firma weiterzugeben, falls sich dieser Bewahrheiten sollte ?

Der zweite Punkt ist folgender: Der Verkäufer hat mich gebeten ihm nach Erhalt des Prüfungsergebnisses eine Kopie dieses Zertifikates zuzusenden - ist dieses ratsam ? Im Falle einer negativen Prüfung (gegen Auslage sämtlicher dadurch entstandener Kosten) oder auch positiven Prüfung (es soll ja Wunder geben) befürchte ich ein Missbrauch dieser Kopie (Tuning-Chips zu kopieren ist heutzutage mit geringstem Aufwand möglich und derartige Prüfungsbescheinigungen sind Dank heutigen PC's kinderleicht zu manipulieren)

Wie also soll ich mich verhalten ?

dazugehöriger eBay-Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40187&item=2434310198

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
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#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer Ihnen ein Plagiat verkauft hat, sind Sie m. E. nicht an den Datenschutz gebunden und dürfen die Adresse an die entsprechende Stellen herausgeben.

Desweiteren hat Ihnen der Verkäufer, ja eine indirekte Freigabe zur Übersendung der Prüfbescheinigung gegeben, indem er Sie bittet eine Kopie an Sie zu versenden. -> ob Sie diese nun Versenden, oder ob die Hersteller-Firma ihm dies zustellt, ist doch hierbei Nebensache, oder? ;)

Wer Tuning-Chips verkauft, handelt m. E. gewerblich. Ein Indiz darüber sind die von Ihm zuletzt getätigten Verkaufstransaktionen:

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&userid=einfachmehrps&include=0&since=30&sort=2&rows=25

+ zusätzliche Transaktionen aus seinem Bewertungsprofil.

Somit wäre er nach Teledienste-Gesetz sogar gesetzlich dazu angehalten, seine Identität und eine ladungsfähige Anschrift preiszugeben.

Tip: Sichern Sie soviele Beweise, wie möglich um Ihrem Verkäufer eine gewerbliche Tätigkeit nachzuweisen.

-> Summa-Summarum: Der Verkäufer hat ein ernsthaftes Problem, wenn sich herausstellt, dass er Plagiat verkaufte verkauft - die Herstellerfirma hat einen markenrechtlicher Unterlassungsanspruch nach § 14 MarkenG .

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"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

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