hi
habe bei einer internetauktion bei einen gewerbl. anbieter einen hochpreisigen artikel erstanden.
als zahlungsmöglichkeit war einzig und allein treuhandservice angegeben. in der auktion stand auch nichts anderes.
erst sollte ich in die auktion gucken, denn dort soll drin gestanden haben, dass nur überweisung oder abholung möglich wäre, habe aber die 2(!) zeilen durchforstet und nichts gefunden.
als ich das geschrieben habe kam der verweis auf die agb:
"2. Vertragsschluss und Rücktritt
"xxx" verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website xxx.com, xxx.de und xxxshop.de anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist "xxx" zum Rücktritt berechtigt."
nun weiß ich nicht ob man das so annehmen muss, schon weil in den agb steht, dass schreib...fehler auf der website zum rücktritt berechtigen, gilt das dann automatisch für die auktion bei den auktionshaus ?
vielen dank
mfg
Treuhandservice angeboten, aber....
1. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 1. Februar 2009 | 19:44
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 2x hilfreich)
Treuhandservice angeboten, aber....
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2009 | 19:49
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
Nein, keinesfalls.
#2
Antwort vom 1. Februar 2009 | 19:52
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 2x hilfreich)
er hat mir jetz folg mail geschrieben:
"sehr geehrter Herr x,
was Sie glauben oder nicht spielt hier keine Rolle.
Wir haben gemäß unseren AGB`s [schon das ist falsch :P] das Recht vom Vertrag zurückzutreten und das tun wir.
Wir werden .... wieder zum Verkauf anbieten."
was kann man da tun ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Februar 2009 | 07:24
Von
Status: Praktikant (583 Beiträge, 107x hilfreich)
>was kann man da tun ?
Um das halbewegs beurteilen zu können wäre schon ein Blick auf das konkrete Angebot nötig.
Und jetzt?
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