Transportschaden - Hat der Verkäufer fahrlässig gehandelt?

3. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
SAY
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Transportschaden - Hat der Verkäufer fahrlässig gehandelt?

Hi!

Habe ein Problem. Habe bei Ebay bei einen Privatverkäufer einen Artikel ersteigert. Dieser kam leider beschädigt an. Der Verkäufer bestätigt mir auch die Intaktheit des Artikels, er hat sogar Fotos, die er bei der Auktion verwendet hat, wo man den Artikel intakt erkennt.

Jetzt muss ich zur Post und den Schaden feststellen lassen. Was ist aber, wenn die sagen, die Verpackung war nicht sicher? Wie komme ich an mein Geld - mit den teuren Versand 70 Euro letztlich?

Enstehen durch die Schadensregulierung der Post auch noch mal Gebühren?

Die Verpackung war ein aus Kartons zusammengeklebter großer Karton, weil es ein großer Artikel war und es keinen passenden Karton für den Versand gab. Er war äußerlich stabil, habe ihn selber einige Treppen hochgetragen. Innen war der Artikel mit Luftpolsterfolie gepolstert, mehr nicht. Mehr ging auch in den Karton nicht rein. War alles sehr eng, nichts mit Rutschen.

Hat der Verkäufer fahrlässig gehandelt wegen der möglichen unzureichenden Verpackung? Und kann man ihn dann haftbar machen?

Hat der Postbeamte, der das Paket entgegen genommen hat, falsch gehandelt - weil wenn man sieht dass der Karton aus Kartons zusammengebaut ist, sieht man ja das es kein ganzer Karton ist. Und das es evt. zu Schäden kommen kann.

Wahrscheinlich wurde das Paket von unten her gedrückt, so dass es im unteren Bereich zerbrach.

Bin für Hinweise dankbar.

MfG,
SAY

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ware(n) soll(en) ja auch NICHT in einem Karton hin- und herrutschen ;)
Ob es gut genug verpackt war um die Kosten von der Transportversicherung ausgezahlt zu bekommen entscheidet die Post selber.

Kann man hier schlecht sagen. Wurde nichtmal gesagt um was für einen Artikel es sich handelte und welche Gewichtsklasse bzw. Gefahrenklasse.
Luftpolsterfolie ist inzwischen Standard bei Verpackung.

Wenn der Gegenstand beschädigt wurde weil die Verpackung und Füllung nicht ausreichend waren, zahlt die Post nicht (die wird dies nachprüfen wollen). Da muss der VK für den Schaden haften...theoretisch... ob er das praktisch macht hängt oftmals von ab wie weit sich jeder aus dem Fenster zu lehnen traut.

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#2
 Von 
SAY
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein großer Käfig, musste sogar Sperrgutzuschlag zahlen von 2 Euro, weil der so groß ist. Kaufpreis war 50,50 Euro inkl. Versand 10 Euro.

Gewichtsklasse um 13 Kilo.
Gefahrenklasse weiß ich nicht.

Das mit den Sperrgut hab ich auch nicht verstanden, der Absender sagt, die Post hätte den bei der Aufgabe nicht verlangt, aber ich musste dann zahlen beim Empfang. Kann das möglich sein?

Der Absender sagt er hat per DHL Spezial das Paket versendet. Da seien die Maaße und Gewichte größer als beim normalen Freeway Paket. Es ist auch kein so normaler Paket-Aufkleber auf dem Paket, sondern so ein normaler weißer Klebezettel mit der Absender-Adressat-Angabe, so einen silbrigen Posthornzeichen und einen Strichcode mit Nummern.

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#3
 Von 
SAY
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe grade, dass es auf diesen Zettel 2 Absenderangaben gibt, die eine ist geschwärzt und durchgestrichen, darunter steht der aktuelle Absender in Handschrift.

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Für die Prüfung, ob eine Transportschaden vorliegt, wird mW nach keine Gebühr erhoben. Wenn doch, wird die wohl der VK zahlen müssen. Immerhin wird der Artikel nach neg. Prüfung dem VK zurückgesandt.

Einfach mal bei der Post vorbeischauen (Käfig und Verpackung mitnehmen). Wenn die post den Schaden verweigert, ist es meistens mangelnde Verpackung. Dann muss der VK für den Schaden aufkommen (für ausreichende Verpackung ist er zuständig).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#5
 Von 
SAY
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich das denn durchsetzen, dass der Verkäufer mir dann die Kosten erstattet? Muss ich zum Anwalt? Das kostet doch auch wieder ne Menge.

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