Transportschaden, aufs Gutachten der Post warten???

24. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
jojodeluxe
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)
Transportschaden, aufs Gutachten der Post warten???

Hallo!
ich habe zwar schon das forum durchstöbert, aber noch nichts passendes gefunden!

Folgendes:
Ich habe ein Mischpult versteigert als Privatperson, und es ist mit einem Transportschaden zur Post gebracht worden. Der Bescheid darüber wurde mir vom Empfänger auch zugesandt.Bei der Auktion habe ich jegliche Gewährleistung oder Umtausch explizit ausgeschlossen.
Da das Gutachten der Post bislang noch kein Ergebnis brachte und laut Post bis zu 6-8 Wochen dauern kann, hat mit der Käufer mitgeteilt, dass er nicht so lange warten will und deshalb vom Kauf zurücktreten will und ich ihm sein Geld zurücküberweisen soll.

Angenommen, die Post bestätigt den Transportschaden, also, dass das Paket ordnungsgemäß verpackt war, müsste ich meines Wissens nach nicht zur Rücknahme der Ware verpflichtet sein.
Sollte sich aber herausstellen, dass das Paket nicht gut genug verpackt war, bin ich zur Rücknahme verpflichtet, oder?

Ich habe dem Käufer mitgeteilt, dass ich ebenfalls kein Interesse daran habe, das defekte Mischpult zurückzubekommen und es nur zurücknehmen muss, wenn sich herausstellt, dass ich dazu verpflichtet bin!

Der Käufer besteht nun aber darauf, sein Geld zurückzubekommen, hat mir eine Frist gesetzt und bei Überschreitung dieser Frist mit Anwalt gedroht.

Nun meine Fragen:

1.) kann ich das Geld behalten, bis das Gutachten der Post da ist, oder muss ich ihn für diese Zeit das Geld zurückgeben oder irgendwie entschädigen?

2.) Kann er, wenn er seinen Anwalt zu Rate zieht und sich herausstellen sollte, dass das Paket nicht richtig verpackt war, und ich ihm sowieso sein Geld zurückgeben würde, trotzdem seine Anwaltskosten auf mich abwälzen?

3.) Hat er sonst irgendein Recht, vom Kaufvertrag zurück zu treten? Das 14-tägige Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz müsste meines Wissens nach erloschen sein, sobald er das Paket geöffnet hat!

4.) Meine geplante Vorgehensweise ist nun, das Gutachten der Post abzuwarten und dementsprechens das Geld zurückzuzahlen oder eben auf dem Kaufvertrag zu bestehen! Muss ich dabei irgendwas befürchten? Auch wenn ich 6 Wochen auf das Gutachten warte?

Danke schonmal im Voraus!

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

würde sagen:
1) ja, denn sie müssen das recht haben, auf das richtungsweisende guthaben warten zu können und auf die dauer haben sie ja keinen einfluss

2) kritisch....könnte möglich sein, dass weiß aber sicher nur ein fachmann

3) sehe ich auch so...obwohl...er darf doch die ware prüfen und das nimmt doch keinen einfluss auf die 14-tage-frist, oder?

4) ich würde es auch so machen. wie gesagt - höhere gewalt, wenn die post so lange braucht, ist das ja nicht ihr versagen, und das ergebnis der untersuchung durch die post ist ja entscheidend für die rechtslage

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Zu 1)Ja, denn Sie handeln privat, da hat der Käufer ganz offensichtlich etwas verwechselt.
zu2) Nein, denn wenn er eine Frist setzt ist diese nicht rechtsgültig da er beim Kauf von Privat das Transportrisiko trägt,ausser Sie verpacken falsch,aber das ist ja noch schwebend.

zu3)
Es gibt bei privaten Transaktionen kein 14-tägiges Rückgaberecht, da Sie gleichgestellt sind.
Ein Kunde ist einem Händler gegenüber bessergestellt,weil der Kunde keine Ahnung haben muß, aber der Händler da es sein Beruf ist.
Ein Händler und eine Firma haben die selbe Rechtsebene.
Zwei Private haben die selbe Rechtsebene ( die haben beide keine Ahnung)
( laienhaft ausgedrückt,bin kein Anwalt)
zu 4 : sehe ich genausol

-----------------
"kampf den borg"

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