Tickets zu spät angekommen

4. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
niwa76
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Tickets zu spät angekommen

Hallo!
ich bräuchte mal einen rechtlichen Rat. Mein Freund hat letzen Sonntag 2 Tickets für eine Veranstaltung am darauffolgenden Mittwoch abend ersteigert.(Art.-Nr.150174225366)Er hat den Betrag (65,--) sofort per online-banking überwiesen.Erst danach sah er die Nachricht vom VK, besser per Paypal zu bezahlen.Er hat ihm aber geschrieben, dass der Betrag eben überwiesen wurde.Wir rechneten mit der Lieferung am Mittwoch bis 12 Uhr, da wir noch einige Std. zur Veranstaltung zu fahren hatten.Die Tickets kamen nun erst am Freitag bei uns an. Habe dem VK (freundlich) geschrieben u ihn um einen Vorschlag gebeten.Dieser stellt sich nun sehr stur und wir haben seither weniger freundlichen Email-Verkehr.Er besteht darauf, dass er in seiner Auktion mitteilte, dass er die Karten per Einschreiben (Einwurf) schicken würde.Und das tat er am Dienstag,nach Zahlungseingang ja auch.
Meine Fragen nun:
1)Hätte er nicht merken müssen, dass Einschreiben hier nicht funktioniert, da der Versand 2-3 Tage dauert? Wir hätten DHL overnight erwartet u. auch bezahlt.
2)Hätte er uns nicht wenigstens benachritigen müssen, dass Einschreiben nicht sinnvoll ist?
3)Er hat Überweisung in der Auktion angeboten u meint nun, wär hätten per paypal zahlen müssen, dann wären die Tickets rechtzeitig gekommmen.
4)Muss er die Auktion nicht so enden lassen, dass noch Zeit für Bezahlung+Versand ist?

Ich hoffe, Sie können uns helfen, da der VK nun sehr ungehalten ist und auch keinen halb/halb-Kompromiss oder ähnliches eingehen will bzw. uns auch schon mit Verklagen droht weil ich in einer Mail geschrieben habe "Dann sind wir wohl leichtgläubig auf Sie herein gefallen".
Übrigens haben wir auf gut Glück die Veranstaltung besucht und Karten für 50EUR kompl. erhalten.
(Der VK ist Privatperson)
Vielen Dank schonmal!!

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22 Antworten
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#1
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Als allererstes bitte die negative Bewertung. Das haut bei einem gewerblichen (!) Verkäufer mit nur 60 Positiven schon mal so richtig rein :devil:

Der Text 'trotz sofortiger Zahlung kamen die Tickets erst drei Tage nach der Veranstaltung' paßt auch perfekt in die 80 Zeichen, die man zur Verfügung hat.

Der VK ist Privatperson

Nö, isser nicht. In den 'Angaben zum Verkäufer' steht doch groß und deutlich das Gegenteil, nämlich Angemeldet als gewerblicher Verkäufer .

Ich würde auf der Schwesterseite frag-einen-anwalt.de mal 20 Euro anbieten mit der 'Bitte: Nur antworten, wenn Sie Erfolgsaussichten sehen und uns gegen den Verkäufer vertreten möchten.'

Vorher allerdings würde ich ebendieses ankündigen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Also in etwa 'Ich erwarte Ihre Rücküberweisung bis zum 20.11.2007. Nach fruchtloser Verstreichung dieser Frist werde ich die Angelegenheit ohne weitere Warnung meinem Anwalt übergeben.'


-- Editiert von pedestrian am 04.11.2007 02:37:47

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#2
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Weiß ja nicht genau was ihr da abgemacht habt, Express-Brief kostet jedenfalls 8,00 Euro schon mal, bis 12.00 Uhr nochmal 4,50 dazu.


http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=3001319&ZS_SESSIONID=6f9fea245e5dfc041911177321633609&ZS_SESSIONID=2.252.191.172.1194157154890186


n normaler Brief(auch Einschreiben) kommt zwar auch meistens am nächsten Tag an, aber eben nicht immer. Und ich denke mal wenn man die Zusatzleistungen bei der Post bucht und die schaffen es trotzdem nicht, denn denk ich mal das die für den Schaden denn verantwortlich sind.

Wenn ich das richtig gelesen haben wurde der Artikel für 61,90 Euro verkauft und K. hat 65,00 Euro überwiesen ???

Für mich gesagt, ist der K. hier selber schuld.

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#3
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Für mich gesagt, ist der K. hier selber schuld.

Wenn Du meinst 'es war vorprogrammiert, daß das Geschäft in die Hose geht, und der Käufer hätte das auch sehen müssen', dann gebe ich Dir voll und ganz recht.

Allerdings hätte der Verkäufer das ebenfalls sehen müssen, und mir fehlt jedes Verständnis dafür, daß bei so 'verderblichen' Waren ein Verkäufer auf seinen Händen sitzt und erst mal wartet, bis das Geld da ist.

Bei privaten (also weniger erfahrenen) Anbietern könnte ich solch dummes Verhalten noch nachsehen, aber gerade gewerblich handelnde Anbieter sehe ich verstärkt in der Pflicht, mitzudenken, und sicherzustellen, daß der Kunde seine Ware rechtzeitig erhält. Für mein Gefühl hat der Verkäufer sich eindeutig falsch verhalten, und da kommt es wenig darauf an, ob man auch dem Käufer einen Vorwurf machen kann.

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#4
 Von 
niwa76
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Stimmt,hab auch grad gesehen, dass der VK gewerblich ist. Ich dachte eigentlich wär hätten juristisch kein Chance, aber werde nun meinen Anwalt fragen,vielleicht lässt sich ja doch was machen.
Der Artikel kostete 61,90 + 4,-- Versand.Ich finde schon, dass es vorprogrammiert war,da für mich ein Einschreiben nicht innerhalb 24 Std. ankommt.Er hätte sich zumindest melden können! In der Auktion schreibt er: "Die Karten sind Vollzahler und liegen mir bereits vor, sodass die Karten nach Geldeingang binnen 24 Stunden per Einschreiben verschickt werden." Das bedeutet ja aber nicht, dass sie auch ankommen..
Er ist halt nun ziemlich ungehalten u. geht auf keinen Kompromiss ein, da er sich aus seiner Sicht (wie beschrieben) verhalten hat.
Mit der Bewertung haben wir noch gewartet, in der Hoffnung, dass sich alles "friedlich" klärt, aber das scheint nun nicht mehr der Fall zu sein.(Er hat ja mit verklagen gedroht - siehe oben).

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#5
 Von 
niwa76
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab noch was vergessen:
Er sagt nun, dass wir selbst schuld waren, da wir nicht per paypal bezahlt haben. Klar, das haben wir übersehen, aber hätte er es nicht als Zahlungsweise ausschließen müssen?Wir haben gleich am Sonntag geschrieben, dass wir den Betrag eben per online-banking gezahlt haben, und trotzdem hat er bis Dienstag gewartet. KLar, er wollte halt sicher gehn, dass das Geld auch eingeht...aber hat damit doch auch in Kauf genommen, dass die Karten zu spät ankommen?
Wir hätten jegliche Kosten für den Kurierdienst übernommen - hatten ja schon ein Hotel gebucht!Er hätte auch sehn können, dass wir ca. 5 Std. von der Veranstaltung entfernt wohnen (Postleitzahl)
Wir hätten ihm den regulären Einkaufspreis der Tickets auch gelassen (10eur pro Ticket), aber seit er so frech und unfreundlich schreibt merk ich, dass er das nicht einsieht, da er nach seiner Meinung ja völlig im Recht ist.
Mit ebay hab ich auch gesprochen, aber die halten sich da raus..das soll ich mit nem Anwalt klären.

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#6
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Mit der Bewertung haben wir noch gewartet, in der Hoffnung, dass sich alles friedlich klärt, aber das scheint nun nicht mehr der Fall zu sein.

Bitte dabei nicht meinen Text verwenden: Anders als ich ursprünglich geschrieben hatte, waren es ja nicht drei Tage von Mittwoch bis Freitag, und das würde eventuell Ärger geben können :sweat:

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#7
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

1)Hätte er nicht merken müssen, dass Einschreiben hier nicht funktioniert, da der Versand 2-3 Tage dauert?


Hätten Sie es merken können?
1)Wir hätten DHL overnight erwartet u. auch bezahlt.

Sie haben aber nur ein Einschreiben bezahlt, weitere Versandanweisungen gab es offenbar keine.


2)Hätte er uns nicht wenigstens benachritigen müssen, dass Einschreiben nicht sinnvoll ist?

Hätte man das nicht eventuell auch vorher absprechen können?
3)Er hat Überweisung in der Auktion angeboten (...)

Und Sie haben so bezahlt.
4)Muss er die Auktion nicht so enden lassen, dass noch Zeit für Bezahlung+Versand ist?

Es hätte reichen können.

Aber wenn Sie unbedingt für ihre Fehler den VK zahlen lassen wollen, sollten Sie erstmal gemäß Fernabsatz den Rücktritt vom Kauf erklären.

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#8
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)
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#9
 Von 
niwa76
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben ja auch eingesehen, dass wir auch Fehler gemacht haben. Das war dann wohl unser Risiko...vielleicht haben wir ja auch zu wenig Erfahrung, da wir nicht oft über Ebay kaufen.
Wie gesagt, wir hätten einfach ein wenig Entgegenkommen erwartet - Hälfte der Kosten oder sowas..oder nen freundlicheren Kontakt.

Naja, das Geld können wir uns sicher abschminken, aber muss ich nun mit ner Klage rechnen? Wir wollten ihn sicher nicht beleidigen, das war eher ne "Gefühlsbeschreibung". Er sagte dass ich den Satz "wir sind wohl leichtgläubig auf Sie herein gefallen" zurück nehmen soll, sonst gibts ne Klage.Muss ich das?
Ach ja, die Bewertung mit den 3 Tagen übernehmen wir nicht ;-)!Aber ne schlechte Bewertung bekommt er trotzdem. Wir haben ihm ja noch unsere Handy-Nr. gegeben u er hat sich nicht mal gemeldet...
Das mit dem Rücktritt hat wohl auch keinen Sinn denk ich.
Wie gesagt, für die Zukunft sind wir schlauer und passen besser auf!Die Zeit ist eigentlich auch zu schade wegen 65eur nachher noch mit Anwälten rumzustreiten :bang:
Danke an alle die sich hier Zeit genommen haben! :-)

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#10
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>in diesem fall kann nicht gemäß fernabsatz der rücktritt erklärt werden, denn siehe
=> § 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3 BGB <hr size=1 noshade>


So richtig fällt mir da aber nichts ein, was da gelten könnte.

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#11
 Von 
Babyface
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallihallo,

Mal was ganz anderes. Ich habe Karten für das Spiel Deutschland - Wales in Frankfurt am 21.11. gekauft. Hat jemand die Karten schon zugestellt bekommen? Ich hab sie über Tino Rainer Krause vor einem halben Jahr über Ebay gekauft.

LG Rebecca

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#12
 Von 
Nicki31
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Du meinst, ob die Tickets zugestellt wurden, wenn man sie beim DFB gekauft hat?
Ja, vor ca. 2 Wochen.

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#13
 Von 
niwa76
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Rebecca: Du hast also Tickets über Ebay gekauft/ersteigert und die kamen nie an?Was meint denn der Verkäufer?

Hab auch noch Neuigkeiten zu meinem "Fall":
Wir haben dem VK daraufhin nun ne schlechte Bewertung gegeben u wollten den Fall "ablegen". Danach haben nur noch böse Emails vom VK erhalten. Er hat uns mit Rufmord und Schadenersatz gedroht u. dass wir von seinem Anwalt hören werden, wenn wir unsere Meinung in der Bewertung nicht ändern würden.
Bin dann doch zu meinem Anwalt und es sieht nun so aus:
Der VK war GEWERBLICH! und haftet somit für die korrekte und pünktliche Anlieferung d. Tickets. War ja schließlich ein Fixgeschäft. Mein Anwalt hat ihm das nun geschrieben u. ihm ne letzte Frist gesetzt. zuzügl. Anwaltkosten kommt er jetzt auf über 100 EUR!Danach bekam ich die Anfrage von Ebay, dass er beide Bewertungen EINVERNEHMLICH zurück nehmen lassen will.Dies ist dann freiwillig.Ich bekam wieder ne Email von ihm, und er hat mir bis abends Zeit gegeben.Hab nichts unternommen bis er unter meine von ihm gute Bewertung geschrieben hat: "habe mich getäuscht,nie wieder,alle schuld nur selbst nicht". Hab als Kommentar gegeben: "zahlung rechtzeitig, keine Lieferung/Kompromiss". Ihm hab ich geschrieben, dass ich besseres zu tun hab als ihm alles 3fach zu erklären u. er sich ab sofort mit meinem Anwalt auseinandersetzen soll.
Ich hätte das ganze ja gelassen, da ich nichts davon halte gleich zum Anwalt zu rennen, aber da er immer weiter gedroht hat, hatte ich halt auch genug davon. Nun mal schauen ob er zahlt. Falls nicht, kommt es zum Mahnbescheid und dann werden wir wohl vor Gericht landen! (hätte ich nie erwartet, aber ich finde auch man muss sich nicht jede Drohung u. böse Email gefallen lassen!) Er versteigert weiter Tickets u. ich nehm auch an, dass er beim Anwalt war, denn folgendes hat sich nun bei ihm geändert:
1. Neue Auktion von ihm selbst vor Ablauf beendet.
2. Er hat sich von "gewerblichen" in "privaten" Verkäufer ändern lassen!!! (hat ihm sicher sein Anwalt geraten, da er somit nicht für den Versand haften muss!)
3. Er versteigert nun keine Tickets (offiziell) sondern: "1 Büroklammer!!! und man erhält die beiden Tickets nun gratis dazu".
Da hat ihm sein Anwalt wohl gesagt, dass es vom FC Bayern nicht erlaubt ist, Tickets (mit Gewinn) bei Ebay zu versteigern. Geschickt gelöst und mir zeigt es, dass er "gelernt" hat.. sonst hätte er das nicht geändert...
Sieht für mich auch so aus, als ob wir gute Chancen haben.Mal sehn!

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#14
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Der VK war GEWERBLICH! und haftet somit für die korrekte und pünktliche Anlieferung d. Tickets.

Der VK hat doch gemäß seiner Beschreibung geliefert, etwas anderes wurde nicht vereinbart. Angeboten, gekauft und auch so geliefert wurden zwei Eintrittskarten, die man auch heute noch so verkaufen könnte.

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#15
 Von 
niwa76
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur, dass man diese Tickets nicht mehr gebrauchen kann, wenn diese 2 Tage zu spät eintreffen.
Es war ja schließlich ein Fixgeschäft - ich kann nur sagen was mein Anwalt meint: gewerbliche Verkäufer sind für den kompletten Versand verantwortlich.
Ich finde bei solchen Auktionen sollte der VK auch genügend Zeit einplanen. Er hätte die Auktion ja auch früher enden lassen können, dann hätte es auf jeden Fall gereicht. So hat er meiner Ansicht nach in Kauf genommen, dass der Versand zu lange dauern könnte.
Wie schon gesagt, wir hätten einfach ein wenig Entgegenkommen erwartet, aber er hat uns gleich mit Rufmord und Schadenersatz gedroht (wegen der schlechten Bewertung). Und auf jede freundliche Anfrage über einen Kompromiss hat er patzig zurück geschrieben.Wir rennen sicher nicht wegen jedem SCh.. zum Anwalt!
Hätte ich ihn etwa auch noch gut bewerten sollen? Keine Tickets und kein Geld mehr?

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#16
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Dann hoffe ich mal, das dieser möchte-gern-privater bald abgemahnt wird.

Verkauft nur Neuware, Tickets etc.

Sorry, ich mag diese Leute irgendwie nicht!!

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#17
 Von 
niwa76
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann hoffe ich mal, das dieser möchte-gern-privater bald abgemahnt wird.
...wie meinst du das?Könnte er dafür ne Abmahnung bekommen?sorry, kenn mich mit den Ebay-Regeln nicht so aus...

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#18
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Das sind keine Ebay-Regeln!
Er handelt gewebrlich, mit all den daraus resultierenden Verpflichtungen (Rücknahme, Kontaktadresse, Steuern, ....)

Ein andere gewerblicher Ticketverkäufer könnte ihn abmahnen, da er sich ein Geschäftsvorteil verschafft, indem er als Privat-VK auftritt und dem K seine Rechte verwehrt.

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#19
 Von 
niwa76
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nun so ausgegangen:
Der VK hat sich kurz vor Fristende bei meinem Anwalt gemeldet und wird mir den Ticketpreis u. die Anwaltkosten in 3 Raten zurückbezahlen. Blieb ihm nichts anderes übrig - ich schätze sein Anwalt hat ihm das geraten, da er als gewerblicher VK für den Versand haftet u. er nun doch noch Angst vor Mehrkosten bekommen hat. Einsichtig ist er zwar nicht, aber mir ging es ja nur ums Prinzip. Ich hätte ja auch nie nen Anwalt hinzugezogen, aber nach den ganzen Drohungen blieb mir ja nichts anderes übrig. Prinzipell schade, dass es nicht ohne Anwalt ging und er sich auf keinen Kompromiss einlassen wollte, so hätte er sich ne Menge Geld sparen können, aber das hat er nun wohl auch gemerkt.
Übrigens, hat er sich nun doch wieder als gewerblicher VK umgemeldet. Ich schätze mal, er dachte wenn er sich schnell mal als privater VK ummeldet, gilt das auch rückwirkend auf meine Tickets.Hat dann wohl gemerkt, dass es so nicht geht.
Zukünftig wird er mehr Zeit für die Abwicklung einplanen und hat hoffentlich auch gemerkt, dass man mit Einschüchtern und Drohen nicht immer ans Ziel kommt!
Danke nochmal für alle Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
dass man mit Einschüchtern und Drohen nicht immer ans Ziel kommt!

Wieso, hat doch funktioniert ....

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Sorry, das muß ja ein ganz schöner Depp sein:
Wieder Tickets mit nur 3 Tagen Luft zw. Auktionsende und Veranstaltung, und kein Impressum oder Widerrufsrecht. Der hat nix dazugelernt, und auch wohl nie mit einem Anwalt gesprochen!

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#22
 Von 
niwa76
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, ich finde auch, dass dieser Verkäufer nicht ganz koscher und auch nicht ganz der Hellste ist. Er hat die selben Tickets nun bereits zum 4. Mal zur Versteigerung.

1. Auktion selbst beendet, sich dann als privater VK umgemeldet.
2. Auktion mit der Büroklammer + gratis Tickets - wurde von Ebay beendet wg. irreführender Art.-Bezeichnung
3. Der, der immer in seinen Auktionen mitmischt hat die Tickets heute für 110,-- ersteigert.(Art.-Nr. 150184669352)
4. heute erneut reingestellt.(Art.-Nr. 150184669352)

Also, die Tickets wurden heute mal wieder von seinem Freund (vermute ich) ersteigert. Kurz nach Ende der Auktion hat der selbe VK diese nun erneut reingestellt. Ich hatte ihn ja schon länger im Verdacht, dass er zusammen mit einem Freund die Preise in die Höhe treibt.(Er hat dies auch schon mit nem MP3-Player gemacht und mit dem selben angeblichen Käufer) nun ist es für mich offensichtlich.
Auch in all seinen vergangen Auktionen hat der besagte Freund die Preise in die Höhe getrieben und jedes Mal wenn dieser was ersteigert hat, war die Ware wieder drin.
Aber Zeit hat er doch noch genügend - die Veranstaltung ist doch erst am 19. Dezember. Wenn er allerdings wieder nicht den gewünschten Preis erhält und dann wieder sein Partner die Dinger ersteigert, kann es irgendwann wirklich mit dem Termin eng werden. Ich vermute, dass bei meinen Tickets das auch so lief und deshalb war die Zeit so eng. Nur beweisen kann man ihm das nicht...
Falls jemand Lust/Zeit hat könnte man ihn ja mal fragen, warum diese Tickets denn schon wieder drin sind, obwohl die letzte Auktion gestern erst auslief... ;-)..mal sehn was er für ne Ausrede hat..

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