Täuschung, anderen Artikel erhalten

3. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
JudithB
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Täuschung, anderen Artikel erhalten

Schönen guten Tag,

ich habe vor eineinhalb Wochen eine Jeans bei einer privaten Verkäuferin über eBay ersteigert. Die Beschreibung der Hose lautete in etwa:
Überschrift: (schwedische Kleidungsmarke) Jeans W30 L32 38 NEU aktuelle Kollektion
Artikelzustand:neu Schnitt:Röhre
Zum Verkauf steht eine schöne Jeans von (schwedische Kleidungsmarke) in Größe 38 .Sie wurde kaum getragen und ist wie neu.Leider fehlt das Schild.

Heute kam eine Jeans als Brief an. Ich habe für ein Päckchen bezahlt.
Die Hose, die ich heute erhalten habe, entspricht weder dem zum Angebot gehörenden Foto, noch der Beschreibung. Sämtliche Labels und Etiketten wurden herausgetrennt, ich bezweifle, dass es es sich auch nur um den erwähnten Hersteller handelt.

Wie verhalte ich mich richtig?
Ich bin rechtschutzversichert.

Vielen Dank für Ihre Mühe!


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Die Hose, die ich heute erhalten habe, entspricht weder dem zum Angebot gehörenden Foto, noch der Beschreibung


Was war es denn genau, was nicht der Beschreibung und dem Bild entsprach? Kann man eindeutige Einzelheiten aufführen?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.09.2018 09:56:04
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo,

mir ist das gleiche mal passiert.
ich habe für iphone 3gs geboten, bekam aber 2g.
dh ich habe 500euro umsonst gezahlt.

hab den käufer angeschrieben - keine reaktion.
hab eine anzeige gemacht - 1 monat später bekam ich mein geld zurück.
eine rechtschutzversicherung brauchst du nicht, da eine anzeige schon alles regelt.

liebe grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JudithB
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag zurück!

@ bogus1:
Ja, ich kann anhand des Fotos und der tatsächlichen Hose ganz klar zeigen, dass es sich um eine vollkommen andere Hose handelt- das eingestellte Bild ist ein professionelles Modefoto aus dem Netz, der Schnitt ist ganz anders, die Größenangaben passen null(kann man nachmessen), sogar die Waschung ist eine andere. Und im gesamten Angebot wird nirgends auf eine abweichende Darstellung des Fotos hingewiesen.

@april:
danke für den Tip, das ließt sich prima!

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
da eine anzeige schon alles regelt


Aber nur wenn man richtig viel Glück hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>danke für den Tip, das ließt sich prima! <hr size=1 noshade>


Das bezog sich auf den Tipp mit der Straf(Anzeige). Dieser Tipp ist so ohnehin falsch. Wir haben einmal das Strafrecht und das Zivilrecht. Wenn man eine Strafanzeige stellt, weil man einen Betrug vermutet, geht das alles nur in Richtung Bestrafung des Täters, falls wirklich ein Betrug nachgewiesen werden kann. Das Geld bringt es auf direktem Wege nie zurück. Das muss man zivilrechtlich einklagen. Bei kleineren Beträgen werden die Ermittlungen in der Regel schon frühzeitig eingestellt (Bagatellgrenze), oftmals ist ein Betrug gar nicht nachzuweisen. Nicht jede Falschlieferung oder Schlechtlieferung ist ein Betrug.

Hier hat april einfach Glück gehabt, sie hat eine Strafanzeige erstattet, es ging um EUR 500,00, die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, der Vertragspartner, der das minderwertige iPhone verschickt hatte, wurde vermutlich erst einmal zur Aussage bei der Polizei vorgeladen und hat kalte Füße bekommen und selbst das Geld zurückerstattet. Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft haben Einfluss darauf. Das war allein seine eigene Entscheidung, er wollte schon im Vorfeld Ärger vermeiden, eher selten.

Eine Strafanzeige kann also nur als Nebenwirkung den Effekt haben, jemand möglicherweise dazu zu bestimmen, reuig zu sein und auf den Pfad der Tugend zurückzukehren, oft werden Verfahren dann eingestellt oder die Bestrafung ist eindeutig milder. Dazu müssten Betrüger aber bereit sein, insbesondere das Geld noch haben, an der Reue fehlt es oft, am Geld fast immer. Bestenfalls werden sie verurteilt, deshalb hat man noch lange nicht das Geld zurück, das muss man so oder so auf dem Zivilrechtsweg einklagen.

Ob in deinem Fall überhaupt ein Betrug nachzuweisen sein wird, ist zweifelhaft. Aber es wurde eine "andere" Jeans geliefert als vereinbart. Und hier muss du jetzt ansetzen.

Es handelt sich um eine sog. "aliud-Lieferung", es ist nach neuem Schuldrecht ein Sachmangel, die Beweislast dafür hat der Käufer (Grundgedanke aus § 363 BGB ).

§ 363 BGB
Beweislast bei Annahme als Erfüllung

Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei.

Was ein Sachmangel ist, steht hier:

§ 434 BGB
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Du siehst, dass in Abs. 3 dies explizit aufgeführt wird: "wenn der Verkäufer eine andere Sache [...] liefert.

Die Rechte des Käufers bestimmen sich nach §§ 437 ff. BGB

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Nacherfüllung geht immer vor, ständige BGH Rechtsprechung.

§ 439 BGB
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Du musst jetzt reklamieren und die Verkäuferin auffordern, die "richtige" Jeans (so wie es in der Artikelbeschreibung vereinbart war, so wie sie auf dem Bild abgebildet war) zu liefern.

Das kannst du erst einmal per E-Mail machen, du kannst gleichzeitig bei eBay einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden. Antwortet die Verkäuferin nicht, solltest du ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, du bist für den Zugang beweispflichtig, dementsprechend mindestens ein Einwurfeinschreiben.

Setze eine angemessene Frist (12 Tage nach Datum bestimmt, fordere die Verkäuferin dazu auf, die vertragsgemäße Jeans zu liefern). Will sie die andere Jeans zurück, hat sie auch die Versandkosten dafür zu übernehmen. Liefert sie nicht innerhalb dieser Frist, kannst du vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen oder Schadenersatz (du könntest einen Deckungskauf vornehmen, d. h. eine Jeans, so wie sie vereinbart wurde, irgendwo anders kaufen, solltest du mehr bezahlen, wäre dies dein Schaden, den die Verkäuferin zu ersetzen hätte.

Dieser Rücktritt muss wieder explizit erklärt werden. Wieder bist du für den Zugang dieser Erklärung beweispflichtig.

Zahlt die Verkäuferin nicht, musst du klagen. Dann solltest du deine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen, kläre das aber vorher ab.

Also: Alles andere als der vermeintliche Spaziergang (Anzeige - Geld zurück).












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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

quote:
Heute kam eine Jeans als Brief an. Ich habe für ein Päckchen bezahlt.


"Päckchen" müssen nicht zwangsläufig aus Kartonage bestehen. Ein großer Briefumschlag kann auch als Päckchen versendet werden. Entscheidend ist der Status der Versandversicherung. Diese wäre bei einem Päckchen nämlich nicht gegeben.
Sollten Sie versicherten Versand vereinbart haben (was bei Päckchen allerdings in aller Regel nicht der Fall ist), so hätte der Verkäufer übrigens ein Nachweisproblem, wenn Sie schlicht behaupteten, es sei nie etwas angekommen.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JudithB
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend und nochmals vielen Dank für die schnellen und informativen Antworten!
@bogus1: ok, ich habe verstanden, das liefe auf eine Kosten-Nutzen-Risiko-Abwägung für mich heraus. Soviel Wissen auf einmal- vielen Dank!
@klagdichreich: Die Verpackung hätte mich gar nicht weiter gejuckt- ich verkaufe selbst über Ebay und berechne eben dietatsächlichen Versandkosten. Ich hätte auch Verständnis für einen Aufschlag für Verpackungskosten. Angegeben war im Angebot: Versandkosten: Deutsche Post Päckchen 3,50€ und frankiert war der Brief eben als Maxi-Brief mit 2,20€. 70 cent Differenz, das war für mich nicht wirklich nachzuvollziehen. Aber Danke für die Info!

Und an Alle, es gibt Neuigkeiten: Die junge Dame hat nach einer sehr sachlichen aber heftigen Email meinerseits eingelenkt: Sie überweist mir den kompletten Betrag zurück. Nach Erhalt der Zahlung überehme ich den Rückversand. Ich denke (siehe Kommentare von Die_Schulz und bogus1), dass ich mit dem Verlust der reinen Portokosten ganz gut wegkomme. Mit ein Bißchen Schwund muss man wohl ab und zu bei Ebay rechnen?

Ganz,ganz herzlichen Dank für die Hilfe. Und sollte ich bis Ende nächster Woche keine Zahlung erhalten haben, melde ich mich nochmal!
Beste Grüße,

Judith

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Mal allen ernstes, in dem Moment, wo eine Beschreibung und das Artikelbild, weit dem eigentlichen Artikel abweichen, kann doch eigentlich nur von Betrug die Rede sein?

Das immer mehr VK Ihre Beschreibungen/ Titel pimpen, um A) besser gefunden zu werden und B) damit das Interesse schüren, ist ohnehin bekannt.

Das der zivilrechtliche Weg beschritten werden muss, um manchmal an sein Geld zu kommen, ist traurig. Aber wenn es sich dann noch um so eklatante DInge dreht, wie eine Jeans eines schwedischen ModeLabels, die in wirklichkeit vielleicht vom KiK um die Ecke stammt, ich weiss nicht. Allein für di Sache brauch man schon eine Menge Phantasien, um daraus Profit zu schlagen. ERGO: Es ist ein geplanter Betrug.

Wie würd ich vorgehen?

1.) Meldung an Ebay - falscher Artikel (inkl. Frist)
2. Bei verstreichen der Frist, ab zum Anwalt.

Dann klärt sich das problem relativ schnell von allein.

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