TOMTOM Verkäufer verweigert Herausgabe Ladegerät

28. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)
TOMTOM Verkäufer verweigert Herausgabe Ladegerät

Guten Tag,

ich habe ein Tomtom One V3 gekauft.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230502217768&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

Verkäufer verweigert nun die Herausgabe bzw. Nacherfüllung des KFZ Adapters, der in Verbindung mit dem seitens Tomtom gelieferten USB-Kabel zum Betreiben im Auto obligatorisch ist.

Er beruft sich darauf, dass er ja nur das USB Kabel angegeben hätte. Am Telefon ließ er überhaupt nicht mit sich reden und fühlte sich noch im Recht.

Ich habe in daraufhin negativ bewertet, weil er sich sehr stur und rechthaberisch verhalten hat. Nun pocht er auf eine Änderung der Bewertung.

Folgendes habe ich ihm geschrieben:

Guten Morgen,



nochmal zur Sachlage:



Sie haben mir ein Navigationsgerät verkauft in dessen Standardlieferumfang seitens TOMTOM ein KFZ-Ladegerät enthalten ist, welches auch zum Betreiben des Gerätes nötig ist.



Dieses enthalten Sie vor, warum auch immer.



Die bisher gültige Rechtssprechung sagt, dass man nicht davon ausgehen kann, dass Lieferbestandteile fehlen, die zum Betreiben der Sache notwendig sind, sofern dies nicht explizit ausgeschlossen ist.



Sie haben zwar Angaben zum Lieferumfang gemacht aber in keiner Weise erwähnt, dass das obligatorische Ladegerät fürs KFZ fehlt.



Also musste ich davon ausgehen, dass dieses zumindest im Lieferumfang enthalten ist. Diese Logik können Sie gerne nachrecherchieren.



Zum Thema:



Sie können im Prinzip froh sein, nur eine negative Bewertung zu erhalten, da ich definitiv hier Anspruch auf Nacherfüllung hätte.



Da Ihre Beschreibung weiter mißverständlich ist (und auch hier gilt nicht, was der Käufer nicht fragt, muss ich auch nicht klären) wäre sogar zu erwarten gewesen, eine Europaversion des Tomtom zu erhalten, da sowohl im Header als auch im Text von der Europaversion die Rede ist.



Somit könnte ich, wenn ich es darauf anlegen würde, und auch hier gibt es passende Entscheidungen zugunsten des Käufers, nicht nur auf Nacherfüllung wg. des Ladegerätes pochen sondern sogar die Europaversion verlangen bzw. Schadenersatz geltend machen, wenn ich mir die Europaversion nun anderweitig besorgen müßte, da Ihnen die Lieferung höchstwahrscheinlich unmöglich wäre.



Der Schadenersatz würde sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis bei Ihnen und dem Kaufpreis des eigentlich zu erwartenden Navi bewegen.



Lange Rede kurzer Sinn:



Ich habe keine Lust und Zeit, mich mit Ihnen auseinanderzusetzen und kann nicht nachvollziehen, dass Sie diesen Artikel (KFZ Adapter), der nur wenige Euro kostet, nicht herausgeben.



Daher bleibt es bei der negativen Bewertung da sie aufgrund Ihrer unberechtigten Sturheit berechtigt ist und einer Meinungsabgabe meinerseits entspricht.



Sollten Sie dennoch einlenken und mir das Gerät zukommen lassen (Versand) bzw. mir den Preis erstatten, um mir dies nachzuerwerben, würde ich von einer negativen Bewertung absehen.



Mit freundlichem Gruss




Wie seht Ihr den Fall ?

Vielen Dank :-)

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ehrlich gesagt, Käufer wie dich braucht kein Mensch!

Du konntest doch wohl nicht wirklich erwarten ein KFZ Ladekabel mit dazuzubekommen oder? Dies ist eher ein Wunschtraum deinerseits!

Dann schreibst du was von wegen Europaversion, wie meinst du das genau? Ist es kein Gerät für den Europäischen Markt? Hat du ein Gerät für den US Markt oder anderweitig bekommen?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Also ohne unhöflich sein zu wollen würde es Ihnen nicht schaden, Ihren Nick auch umzusetzen.

1. Gehört ein KFZ-Ladeadapter zum Standardlieferumfang des Gerätes seitens des Herstellers. Und zwar nur dies. Leider nicht mal eines für zu Hause, was mich aber nicht gestört hätte, da man das Navi ja vorwiegend im Auto nutzt.
Und nur diesen KFZ Adapter, den Tomtom von Hause aus mitliefert, möchte ich gerne haben. Oder wie laden Sie ihr Navi (sofern vorhanden) im KFZ ?

2. Europaversion bezieht sich auf das Kartenmaterial. Von diesem Gerät gab es zwei Varianten. Eine Variante Europa und eine Variante Deutschland-Austria-Schweiz. Letztere hat er verkauft. Nur in der Auktion steht mißverständlich in der Überschrift als auch im Text: Tomtom One V3 Europa

Später wird dies durch Nennung der vorhandenen Karten eingeschränkt.

Ich wollte ihm damit lediglich sagen, dass ich durchaus kulant bin und es mir auhc nicht um die paar Euro für den KFZ Adapter geht ich aber sauer bin ob seiner sturen und rechthaberischen Haltung diesbezüglich.

P.S.: "Käufer wie Dich braucht kein Mensch" sagt schon alles.

Zunächst kennen Sie mich überhaupt nicht und weiter bestehe ich nur auf den ganz normalen Lieferumfang, der bei einem Navi fürs KFZ standardmäßig seitens des Herstellers TomTom dabei ist. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Das ist doch nicht zuviel verlangt.

-- Editiert am 28.07.2010 11:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Das ist auch so ein eBay-Klassiker.

Der VK glaubt, er habe den Lieferumfang klar angegeben (Gerät + X).
Der K glaubt, er habe in jedem Fall Anspruch auf den "üblichen" Lieferumfang (Gerät + X + Y), weil der beim Neukauf so sei.

Und wir haben hier auch zwei Auffassungen von Vertragserfüllung, die aufeinandertreffen:

Die eine Lehre, die davon ausgeht, es werde nur geschuldet, was auch angegeben ist.
Und die andere Lehre, die davon ausgeht, in Abwesenheit anderslautender Hinweise könne der K den verkehrsüblichen Lieferumfang erwarten.

Relativ klar ist das bei einem Auto: da gehören Lenkrad und Räder und Navi dazu, wenn das serienmäßig immer dabei ist; der VK kann die nicht ausbauen und sagen "hab ich doch nicht angeboten".

Weniger klar kann das in anderen Fällen sein. Wenn ich anbiete "ein Minigolfschläger Popoppel 53A", darf dann der K auch den Satz von 10 Bällen erwarten, der vom Hersteller diesem Schläger grundsätzlich beigelegt wird?
Und wenn der Maybach Zeppelin ab Werk eine Flasche Schampus im Kühlfach hat, kann der K die auch beim Gebrauchtverkauf erwarten, wenn ich nicht extra schreibe, daß sie nicht dabei ist?

Es wird also auf eine verständige Auslegung im Einzelfall hinauslaufen, deren Ergebnis ich in diesem Beispielfall nicht voraussagen müssen möchte. Persönlich würde ich jedenfalls weder als VK noch als K deswegen einen Rechtsstreit riskieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Zunächst ist einmal festzuhalten, welches Standardzubehör im Lieferumfang dabei war, als der Erstkäufer das Gerät erworben hat.

TOMTOM One Europe V3 Navigationsystem
Demo mit Original Verpackung, PKW Halterung, PKW Ladekabel,
USB Anschlusskabel, Handbuch,
12 Monate Bring in Gewährleistung

Es geht ja um ein Navigationsgerät, gemeinhin werden solche Geräte fürs Auto erworben und da gerade ist es aber nicht nutzbar, da das Ladekabel, das standardmäßig dazu gehört, nicht dabei ist.

Man kann also das Gerät am Computer aufladen und sich den Weg zum Bäcker auf der Straße anzeigen lassen, für sehr viel mehr reicht der Akku ohnehin nicht, nur weiß man ja gewöhnlich, wo der nächste Bäcker ist und zu diesem Zweck hat man es ja nicht gekauft.

Zwar hat der Verkäufer dieses Kabel nicht explizit erwähnt, er hat es aber unterlassen darauf hinzuweisen, dass es nicht dabei ist. So jedenfalls ist das Gerät nicht für seinen Zweck nutzbar.

Gleichzeitig erweckt er ja gerade die Erwartung, dass es nutzbar ist (und war).

quote:<hr size=1 noshade>Da wir aus dem Urlaub zurück sind brauche ich es nicht mehr. <hr size=1 noshade>


Der wahre Grund dürfte sein, dass das Gerät ohnehin schon kaum oder nur sehr eingeschränkt zu gebrauchen ist, wenn man den Berichten im Netz glauben darf.


quote:<hr size=1 noshade>HM schrieb am 20. Feb 2009 über TomTom V3 ONE DACH
Zur Navigation: absolut mangelhaft! Das Navigationssystem irrt sich zwischen 30 und 50 Metern (das hat Chip im Test auch festgestellt). Dadurch habe ich schon so manche Abbiegung verpasst. Umwege, Zeit und zusätzlich Kosten sind die Folge. Die Halterung: Auch hier mangelhaft. Das Navigationsgerät ...
iii schrieb am 24. Dez 2008 über TomTom V3 ONE DACH
Absoluter Müll. Unzumutbare Steuerung und keine Ankunft an eingegebenem Ziel.
Kirstin schrieb am 04. Jul 2008 über TomTom V3 ONE DACH
Ich hatte nur Probleme mit dem Gerät, von den 4 Monaten, in denen ich es besaß, war es über 2 Monate in Reparatur und mein Abo wurde nicht mal verlängert. Die simple Navigation ist mitten in der Stadt (Dortmund) gescheitert und das Gerät hat mich immerzu um den gleichen Häuserblock schicken wollen ... <hr size=1 noshade>


http://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/829483_-v3-one-dach-tomtom.html

Er wird sich ein besseres gekauft haben oder wird das noch tun, das ist aber eine andere Geschichte.

Der Verkäufer hat einiges geschrieben (Kleingedrucktes), aber nicht die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
]2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

M. E. ein Fall von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB .

Ohne Ladekabel eignet es sich für nahezu nichts.

Man mag geteilter Ansicht sein, das Problem ist nicht neu:

http://www.123recht.net/Anleitung-fehlt---aber-von-mir-nicht-angegeben.-__f228104.html









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-- Editiert am 28.07.2010 12:32

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Dem würde ich ja zustimmen, aber um das Navi bestimmungsgemäß in Gebrauch nehmen zu können, muss ich doch das herstellerseitig zum Lieferumfang gehörende Ladegerät erwarten dürfen oder ?

Es kann doch nicht vorausgesetzt werden, dass man Möglichkeiten zu Hause hat, per USB aufzuladen.

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-> Das überschnitt sich mit Bogus und war auf trueblood bezogen.

@Bogus: Die Bewertung bei Sturheit des Käufers ist also doch mindestens gerechtfertigt oder ? Wie verhält es sich mit den Angaben "Europa" und dann D-A-CH Karten ?

Vielen Dank

-- Editiert am 28.07.2010 12:31

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Es kann doch nicht vorausgesetzt werden, dass man Möglichkeiten zu Hause hat, per USB aufzuladen.
Genau so wenig kann man dann aber auch nicht voraussetzen, dass die Möglichkeit zum aufladen im Fahrzeug gegeben ist, bzw das man überhaupt ein Fahrzeug hat! Nicht jedes Fahrzeug hat Heute noch einen Zigarettenanzünder zum Anschluß eines Ladegerätes ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Weiß übrigens gar nicht, ob man den Akku per USB am Computer aufladen kann, eher nicht, denn einer der Benutzer mokierte sich darüber, dass man "immer zum Auto latschen müsse" um ihn aufzuladen. Wahrscheinlich ist das USB Kabel in Verbindung mit dem PC nur zur Datenübertragung.

Das mit der "Europa Version" kommt noch hinzu, man müsste jetzt einmal genau feststellen, wie die Geräte im einzelnen heißen, wenn ich das richtig verstehe, hat die D-A-CH Ausführung auch nur 512 MB, die anderen 1G Speicher.

Wenn es so ist, wäre die Folge, dass man auch keine andere Karten laden kann, dazu reicht der Speicherplatz nicht aus.

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-- Editiert am 28.07.2010 12:48

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

@lesen-denken-handeln: Das meinen Sie nicht ernst oder ? Wozu kaufen sich 99% der Leute denn ein Navi ? Und berücksichtigen Sie bitte, dass das KFZ Netzgerät seitens Tomtom dazu gehört + Bogus´ Ausführungen.

@bogus

Sie haben recht mit den zwei Ausführungen. Was wäre denn bindend für den Verkäufer ? Was würden Sie machen ? Ein Rechtsstreit wäre ja lachhaft bei einem solchen Sachverhalt aber ich bin auch sehr sauer, dass der Verkäufer so uneinsichtig reagiert und möchte ihn schon nicht ganz ungeschoren davon kommen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Ohne Ladekabel eignet es sich für nahezu nichts.


Das Ladekabel kann man sich ja auch anderweitig beschaffen.

Nach deiner Argumentation müßte ich bei einem Fernseher immer ein Antennenkabel, bei einem Auto immer einen vollen Benzintank und bei einem Hubschrauber immer eine Pilotenlizenz mitliefern. ;-P

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1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Nachtrag: Verkäufer hat sich nun auf mein Schreiben gar nicht mehr gemeldet, auch ein KFZ-Adapter wurde nicht nachgeliefert bzw. die zur Beschaffung nötigen Mehrkosten erstattet.

@trueblood:
Ihre Einstellung kann ich in keiner Weise nachvollziehen, Ihre Beispiele ebensowenig. Passender wäre: Sie erwarten bei einem Auto doch auch, dass Motor und Reifen dabei sind, ohne, dass es gesondert erwähnt werden muss oder ? Niemand kann sich doch darauf berufen zu sagen, hab ich aber nicht gesagt, dass da Reifen dabei sind.

@all: Kann er mir noch irgendetwas wg. der Bewertung ? Ich meine, sie ist nicht falsch formuliert oder ?

Vielen Dank und Gruß...



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Ihre Einstellung kann ich in keiner Weise nachvollziehen


Das mußt du ja auch nicht. :)

quote:
Sie erwarten bei einem Auto doch auch, dass Motor und Reifen dabei sind, ohne, dass es gesondert erwähnt werden muss oder


Da waren meine Beispiele aber wesentlich realistischer. Motor und Reifen sind integrale Bestandteile des Systems Auto. Ein Ladegerät ist kein integraler Bestandteil eines Navigationssystems, manche Hersteller liefern nicht mal eines mit.

IMO integrale Bestandteile: Fernseher/Fernbedienung. Computer/Netzteil. Handy/Akku. Plattenspieler/Tonabnehmer.

IMO nicht integrale Bestandteile: Maus/Mauspad. Hund/Halsband. Fotoapparat/Blitz. iPod/Kopfhörer. Porsche 911 GT3 RS/Rennanzug. (Auch wenn jeweils letztere Komponente bei einer Neuware mitgeliefert werden sollte.)

Ich würde mich mal mit der Bedeutung des Wortes "verkehrsüblich" vertraut machen an deiner Stelle.



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Ist das so ?

Dann nennen Sie mir doch mal einen PNA Navihersteller bzw. Navimodell (Navigon, Tomtom, etc.), welches ohne Ladekabel fürs Auto ausgeliefert wird.

Das wäre mir völlig neu.

Ausschlaggebend ist doch hier (wie auch Bogus ausführte), was zum Betreiben des Gerätes obligatorisch ist. Wie soll ich ein Navi ohne Ladekabel betreiben, erklären Sie mir das mal ??

-- Editiert am 04.08.2010 10:02

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Wie soll ich ein Navi ohne Ladekabel betreiben


Wie ich schon mehrfach schrieb, darauf kommt es nicht (allein) an.

Mit der Logik, wie ich auch bereits schrieb, könnte man auch verlangen, ein Auto müsse vollgetankt übergeben werden, ein Handy mit SIM-Karte kommen, ein DSL-Modem mit einem DSL-Vertrag und ein Drucker mit Patrone und Papier.
Denn wie soll ich ein Auto ohne Benzin betreiben usw.?

Ein Ladekabel kann man schließlich auch getrennt vom Navi kaufen, vielleicht hat man sogar noch selbst eins, weil einem nur das Navi kaputt gegangen ist.

quote:
Dann nennen Sie mir doch mal einen PNA Navihersteller bzw. Navimodell (Navigon, Tomtom, etc.), welches ohne Ladekabel fürs Auto ausgeliefert wird.


Z.B. Garmin Edge 705, je nach Edition. (Und sag nicht, der wäre nicht fürs Auto; per se ist erst mal jedes Navi auf jedem Fortbewegungsmittel einsetzbar. Nach deiner Logik müßte sogar der Hersteller ein Auto-Ladekabel mitliefern.)

Aber die Diskussion ist sowieso nicht zielführend, weil es nicht darauf ankommt, was du oder ich meinen, was idealerweise mitgeliefert werden müsse, sondern nur darauf, wie die Rechtslage ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Keine Sorge, ich werde für mich auch die Diskussion nach diesem Statement abschließen aber lachen muss ich trotzdem.

Einen GPS Computer, der als Fahrradcomputer deklariert wird, anzuführen, bestätigt die Haltlosigkeit Ihrer Meinung.

Mir geht es natürlich ausschließlich um für die Autonavigation gedachten Geräte, wie z.B. ein Navigon 70 oder ein Tomtom One. Und solche Geräte werden immer mit KFZ Ladeadaptern ausgeliefert, da können Sie sagen, was Sie wollen.

Ich weiß, was ich wissen muss und das bestätigen auch zahlreiche Einträge und ähnliche Siuationen hier im Forum, daher darf mir Ihre Meinung mittlerweile getrost Wurscht sein.

@Bogus:

Eines würde mich allerdings interessieren, da ich Bogus Meinung hier als sehr überzeugend ansehe und stichhaltig empfinde:

Hat Trueblood recht und ich bin auf dem Holzweg ?

Gibt es nicht sogar Urteile in ähnlichen Fällen ?

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1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Ein Urteil habe ich auch nicht zur Hand.

Hier ging es um eine Akku-Handkreissäge ohne Akku.

quote:
Des Weiteren ist ein Akku mE erwarteter Teil des Gerätes und kein Zubehör, das nach der Ansicht des Verkehrs üblicherweise nicht zum Lieferumfang gehört. Wer im Baumarkt ein solches Gerät kauft, wäre sicher sehr erstaunt, wenn kein Akku vorhanden wäre.

In diesem Fall reicht es dann nicht aus, dass der Verkäufer den Akku bei dem Lieferumfang nicht aufführt. Er hätte umgekehrt ausdrücklich mitteilen müssen, dass der Akku nicht im Angebot enthalten ist.




http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=98111&rechtcheck=2

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da das Ladegerät wohl nicht angesprochen wurde, gibt es insoweit keine Beschaffenheitsvereinbarung.
Ein Sachmangel liegt bereits vor, wenn einer der drei Punkte nicht gegeben ist.

(1)
Elektrischen Gabelstaplern können gewöhnlich nicht ohne Ladegerät verwendet werden.
(2)
Die Lieferung mit Ladegeräte halte ich für üblich.
(3)
Der Käufer darf erwarten, dass das dazugehörige Ladegeräte mitgeliefert wird

3.
Der Käufer kann daher die Lieferung des Ladegerätes verlangen, kostenlos im Rahmen der Nacherfüllung, § 439 BGB .

Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie die Gewährleistung ausgeschlossen haben.
<hr size=1 noshade>


http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=77378&rechtcheck=2

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Vielen Dank!

Und was sagt Trueblood nun dazu ?

Ist meine negative Bewertung gerechtfertigt ?

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn sie dem privaten Verkaeufer noch ans Bein pinkeln wollen:

Wie kann man 50-100

quote:

LED Konstant Stromquelle.Selbst aufgebaut und überprüft


verkaufen und dabei nicht gewerblich handeln ?

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Das habe ich auch schon gesehen. Aber ich will ja keine Schlammschlacht.

Lediglich die rechtlichen Aspekte haben mich interessiert.

Wenn ich es darauf anlegen würde, könnte ich eine Europaversion nebst KFZ Ladekabel erwarten und ihn noch melden wg. Steuerhinterziehung.

So fies bin ich dann doch nicht ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Die 'Europaversion' wird in verschiedenen Verisonen vertrieben.
So gibt/gab es Europaversionen die nur die Hauptstraßen Europas beinhalteten. Andere haben 30 Länder, andere 42 Länder...



quote:
und ihn noch melden wg. Steuerhinterziehung.

Das würde ich auch nicht machen. Das könnte sonst richtig problematisch werden (Stichwort: falsche Verdächtigung / Verleumdung).




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Was habe ich denn oben geschrieben ? Ich habe das [u]nicht[u] vor !

Nebenbei: Das von mir erworbene gabs zu dem Zeitpunkt als D-A-CH und Europa Version. Also entweder oder oder ;-)

Wenn man sich den Vorverkäufer des Navis in den Bewertungen meines Verkäufers ansieht, so hat dieser ebenfalls das Navi als Europaversion inkl. TMC Antenne verkauft, insofer vermute ich, wurde mein Verkäufer schon mangelhaft beliefert und will nun nicht dafür geradestehen.



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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Ist meine negative Bewertung gerechtfertigt ?


Die ist mir ja nun gleich sowas von Latte... ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

An konstruktiven Beiträgen Ihrerseits mangelt es aber nicht oder ?

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ TE,

ich schließe mich Ihrer Betrachtungsweise an. Die negative Bewertung ist gerechtfertigt.

Ein Navi muss für die Fahrt im Pkw funktionstüchtig sein. Und zwar nicht nur für Fahrten die 5 Stunden, sondern auch für Fahrten die 15 Stunden oder länger andauern.

Das Ladegerät gehört also dazu. Falls es fehlt muss man auf diesen Umstand hinweisen.




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" "

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Meinung :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
An konstruktiven Beiträgen Ihrerseits mangelt es aber nicht oder ?


Ich wollte ja auch hier im Thread konstruktiv sein (wie sonst auch fast immer); wenn ich falsch gelegen habe, macht das meine Beiträge ja nicht weniger konstruktiv. Und mit dem Nonkonstruktiven hast du angefangen, indem du auf die persönliche Ebene gegangen bist.

Ansonsten scheinst du mir auch zu denen zu gehören, für die nur Beiträge konstruktiv sind, die sie in ihrer vorgefaßten Meinung bestärken. Ich habe aus diesem Thread immerhin etwas gelernt und mosere nicht an Stefan 5 und anderen herum, weil deren Ansicht eine andere ist.

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