Statt Notebook Pflastersteine im Paket

4. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fatal Error
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Statt Notebook Pflastersteine im Paket

Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Vorgeschichte:
Ich habe ein Notebook ersteigert und auch sofort online bezahlt. Kurz darauf benachrichtigte mich der Verkäufer darüber, daß das Geld da sei und Paket abgeschickt wurde.

Am Freitag kam das Paket. Bei der Annahme rumpelte es komisch im Innern und ich öffnete es sofort im Beisein des BOten. Der Inhalt bestand aus Pflastersteinen. Daraufhin ließ ich das Pakte als Annahme verweigert zurückgehen.

Danach habe ich:
-bei meiner und der anderen Bank angerufen...die wollen oder können nichts machen
-ihn angemailt.... ohne Reaktion
- ANzeige bei der Polizei erstattet, wo mir gesagt wurde, daß die nicht dafür da sind mein Geld zurückzuholen, sondern nur um Ihn strafrechtlich zu belangen.

Außen auf dem Paket stand Fragile/Notebook....was ich für sehr fahrlässig halte.

Artikelnummer lautet: 120056567414

Habe am Samstag eine Handynummer im Inet gefunden und konnte dann auch den Verkäufer zur Rede stellen.
Er weißt natürlich jegliche Schuld von sich und hat bei DHL Beschwerde und Antrag auf diesen Versicherungsschutz eingereicht.
Er war sehr erbost, daß ich Ihn angezeigt habe, aber bei 1420,- Euro und dem Ablauf hört bei mir jeglicher Spass auf.
Bis DHL sich äußert will er mir mein Geld nicht erstatten.

Eigentliche Frage:
Ich bin natürlich anderer Meinung, da ich m.M. nach einen Vertrag mit Ihm und nicht DHL habe. Folglich muß er mir mein Geld erstatten und dann seine Ansprüche an DHL geltend machen. Ist das juristisch so korrekt?

Ich habe schon meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert, warte auf deren Zusage und werde mir dann einen Anwalt nehmen....alles andere ist mir mittlerweile zu suspekt.
Aber an was für einen Anwalt muß ich mich wenden? Familien-, Vertrags- oder was für eine sonstige Rechtsform?

Danke im voraus
Alex

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Laß eine so heikle Angelegenheit vom Anwalt klären, zumal du ja über eine Rechtsschutz verfügst. Er sollte schon im Kauf- oder Internetrecht fit sein.

Jetzt aber mal eine ernste Frage: Wir kann man bei jemandem mit so einem katastrophalen Bewertungsprofil ein so teures Gerät kaufen, noch dazu, wenn keine Abholung möglich ist? :bang:

Da hast du dir aber selber ein Ei ins Nest gelegt!

-- Editiert von normi am 04.12.2006 14:22:15

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#2
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

Am Donnerstag 17.00 Uhr war die Auktion zu Ende, und am Freitag war das Paket schon da?
Da staun ich schon, 17.00 ersteigert, gleich bezahlt, VK auch gleich das Geld gehabt und auch noch verschickt, und alles innerhalb von einer Stunde, da die Post ja wohl 18.00 zu macht....

Und schon einen Tag später bewertest du mit Betrüger und erstattest Anzeige, bist ja genau so flink, zumal du zu diesem Zeitpunkt sicher keinen Anhaltspunkt für Betrug hattest......

Warum hast du das Paket wieder zurückgehen lassen, so hast du doch gar keinen Beweis.

Nimm es mir nicht übel, es gäbe auch eine andere Möglichkeit, du kennst den Postboten, tauschst das Laptop aus und schickst ihm Ziegel zurück......

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fatal Error
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist mir im NAchhinein auch ein Rätsel wie ich so blöd sein konnte...
Passiert garantiert auch nie wider.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fatal Error
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut vielleicht noch ein paar Details.

Wir hatten vorher schon Kontakt, und da hat er jedesmal innerhalb von 30min bis 2 Stunden geantwortet.

Nach Zustellung des Pakets bin ich ja an den Boten herangetreten was nun zu machen sei? Woher soll man das als Privatmann in der Aufregung denn wissen. Er sagte dann, Annahme verweigern und er nimmt es wieder mit.

Zum Punkt Betrüger: Ich nehme das später gerne wieder raus falls es sich als falsch herausstellt, aber der bisherige Verlauf ließ nichts anderes zu.

Auf seiner alten Adresse (=Absender) ist das Telefon tot. Angeblich ist er an dem Tag umgezogen, hat aber die alte noch als Absender angegeben.

Dann schreibt er Laptop aufs Paket, was ich super fahrlässig und äußerst seltsam finde.

Und dann soll ich mit dem Postboten unter einer Decke stecken?

Was für ein Spezialgebiet sollte der Anwalt den jetzt haben? Internetrecht gibt es in näherer Umgebung schon mal nicht, aber ist das hier nicht unabhängig vom Internate zu sehen?
Gruss
alex

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@sven

hätte ich auch im ersten augenblick gedacht. aber die aktion war am 30.11. um 00:12 zu ende. wenn er sofort überweist und die banken günstig sind, ist das geld am morgen da und wird noch am selben tag verschickt. da die beiden keine 50 km auseinanderwohnen, kann das paket auch bereits am nächsten tag da gewesen sein.

aber da ist für mich der nächste punkt: sind fast nachbarn und läßt sich dennoch auf einen versand ein. da hätte ich auf teufel komm raus auf persönliche übergabe bestanden. da kann man doch ein einigung erzielen! und wenn der vk sich weigert. dann hätte ich nie und nimmer geboten.

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#6
 Von 
Fatal Error
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@normi

Im nachhinein könnte ich mich auch Ohrfeigen.
Ich brauchte das Notebook unbedingt am Wochenend....und wurde dadurch anscheinend betriebsblind und unvorsichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

@normi
da hab ich bei der Zeitangabe glatt die beiden Nullen übersehen.....klar wenn es früh gekauft wurde kann das natürlich klappen.

Bei dem Betrag würd ich lieber auch sofort zum Anwalt, aber gerade priv. VK haben doch einen gewissen Freibrief - er weist nach dass er die Ware verschickt hat und fertig. Zeugen gibt es dafür schließlich auch immer....

Wird bestimmt alles weniger lustig.

*****
Und dann soll ich mit dem Postboten unter einer Decke stecken?
*****
Das sollte keine Unterstellung sein, wollte nur mal zeigen wie schnell man als Betrüger hingestellt werden kann, auch wenn man gar nichts falsches gemacht hat. Vielleicht freut sich jetzt der Briefträger über ein neues Laptop...

Bei DHL wird wohl nicht viel rauskommen, zumal das Paket vermutlich nur normal mit 500,- versichert war.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

War das Paket höherversichert oder nicht ?
Kostet bei DHL 3,50 Euro extra bis 2.500 Euro, wenn nicht, viel Spaß.
Und wieso haste das Paket zurückgehen lassen, wer soll jetzt noch nachweisen ob und wie oder irgendwas ?
Insgesamt, ich weiß noch nicht was ich von dem ganzen halten soll.
Der gesunde Menschenverstand wieder auf der Strecke geblieben ?


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fatal Error
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Paket war bis 2500,- Euro versichert.

Das Paket habe ich zurückgehen lassen, weil der Bote das als Empfehlung/einzige Möglichkeit angab. "Dann verweigern Sie dia Annahme..."
Ich hatte vorher noch nie mit so etwas zu tun, und sah es als logisch an, daß ich bei Annahmeverweigerung mit mir im Reinen bin. Ansonsten hätte man mir ja auch Diebstahl unterstellen können oder nicht?

Nochmal die Bitte:
Was für ein Fachgebiet sollte der Anwalt beherrschen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fatal Error
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ posen
Ich habe das Paket aber doch nicht angenommen, sondern die Annahme verweigert?
Ich habe also keine Ware/Artikel erhalten.

Oder kommt dann wieder der Komplottgedanke mit dem Postboten ins Spiel?

Wenn ich es noch hätte stände doch erst Recht Aussage gegen Aussage oder nicht?

Wie wäre denn der richtige Ablauf gewesen, wenn man die Blödheit mit der Vorabüberweisung außen vor läßt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Er sagte dann, Annahme verweigern und er nimmt es wieder mit.

Höchst merkwürdig. Das ist eigentlich bei jedem Versender den Ausliefernden untersagt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Leztendlich, in solchen Preisdimensionen bei ebay was kaufen, nie und nimmer.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen oder auch nicht, wie auch immer mein Mitleid falls die ganze Sache wahr sein sollte denn ich glaub so langsam an gar nix mehr, aber auch egal.

Solche Dummheit falls wahr muß bestraft werden, was soll man sonst sagen ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

@Powerseller

Wenn du gewerblicher Händler bist, kein Thema, dann würde ich von so einem(dir) andere Antworten hier erwarten, ich bin Laie in der Hinsicht, nur was du hier schon von dir gegeben hast und tust stehst du für mich wie der große Teil der Händler bei ebay, ab in die Tonne, sonst gar nichts.
Verkaufen wollen Sie alle, nur hinterher spielen sie alle das unschuldige Lamm.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Hat der Verkäufer nicht eine Nebenpflicht verletzt?

Mit der Beschriftung 'Fragile/Notebook' verstößt er gegen die AGB von DHL.

quote:<hr size=1 noshade>
3 Mitwirkungspflichten des Absenders
(1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu
verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Verzeichnis
„Leistungen und Preise“ festgelegten Form erfolgen (Vorausverfügungen).
Für Express-Sendungen sind Vorausverfügungen nicht möglich.
Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen,
die er DHL nach Übergabe/Übernahme der Sendung erteilt.
(2) Dem Absender obliegt es, ein Produkt von DHL oder ihrer verbundenen
Unternehmen mit der Haftung oder Versicherung zu wählen,
die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen
Leistung am ehesten deckt.
(3) Der Absender wird die Sendung ausreichend kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf. Er wird vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige Identifikation ermöglichen. Der Absender wird die Sendung so verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch DHL und Dritten keine Schäden entstehen. Näheres bestimmen die Versandbedingungen DHL. §§ 410 , 411 HGB sind zu beachten.
(4) Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für
alle Folgen, die aus einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen
AGB - unzulässigen Güterversand resultieren. Der Absender stellt DHL
von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit
Verstößen gegen solche Bestimmungen entstehen, frei.
<hr size=1 noshade>


...und...

quote:<hr size=1 noshade>
7 Versicherung
(1) DHL schließt im Falle der Vereinbarung des Services „Transportversicherung
2.500 EURO“, „Transportversicherung 25.000 EURO“ oder
„Transportversicherung für DHL Domestic“ sowie der Zahlung des
entsprechenden Zusatzentgelts eine Transportversicherung zugunsten
und auf Rechnung des Absenders ab. Diese Versicherung deckt das
Interesse des Absenders an jeder bedingungsgerechten Sendung gegen
die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten
Versicherungssumme je Sendung (Packstück) auf Erstes Risiko.
(2) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
1. Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne der Ziffer 2 Abs.2
enthalten.
2. Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung
Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt.

3. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder
durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls vom Absender verursacht
worden sind.
(3) Die Einzelheiten der Transportversicherung regelt die Broschüre
„Transportversicherung“.
<hr size=1 noshade>


...nur ein Gedankenanstoß...

-- Editiert von franzjo89 am 06.12.2006 06:48:54

-- Editiert von franzjo89 am 06.12.2006 06:54:14

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass diese Klauseln nicht dort stehen würden, wenn sie 'Quark' oder eben einfach sinnlos wären. Wenn eine Hausfrau ihren Hausmüll in einem Notebookkarton verschickt ist es richtig, dass es keine Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt. Weil kein Notebook drin ist. Man müsste bei Verlust also die Ersetzung des Hausmülls einfordern, wobei von außen ja nicht erkenntlich war, dass es sich um Hausmüll handelt. Anders wäre das, wenn sich ein Notebook im Inneren des Kartons befunden hätte.

Wozu gibt's Packpapier.

Aus 'Notebook' kann man eben Rückschlüsse ziehen, auch wenn es sich um eine Wertspanne von 100-5000 Euro handelt. Dort steht nicht, dass der Wert nicht Centgenau bestimmbar sein darf, sondern dass absolut kein Rückschluss gezogen werden darf.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

das Wort Notebook lässt definitiv keine Rückschlüsse auf den Wert des Paketinhalts schliessen

Es läßt aber darauf schließen, daß höchstwahrscheinlich Ware von höherem Wert (und nicht bloß ein Stapel Bild-Zeitungen aus 2005) verschickt werden.
Was meinen Sie denn, warum der Versender solche Klauseln aufnimmt? Weil 'Notebook' möglicherweise auch 'Elektronikschrott' bedeutet? :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Dazu noch das Wort 'fragile'... Wohl nicht wirklich sinnvoll ein minderwertiges, defektes Notebook mit FRAGiLE zu bezeichnen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Selbst wenn der Verkäufer wirklich ein Notebook abgeschickt hat, war es grob fahrlässig es so zu beschriften. Somit trifft ihn die Schuld. Dass er böse böse ist sagt doch keiner, aber warum soll der Käufer 1,4k Euro Lehrgeld zahlen? Dann doch lieber der Verkäufer, der hier entweder betrügen will oder fahrlässig gehandelt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Auch wenn es im Nachhinein nicht mehr hilft noch eine Information, die ich auch bei einem Betrugsfall hätte gebrauchen können:

Beschädigte Sendungen oder "verdächtige/manipulierte Sendungen" sollten über die Nachforschungsstelle von DHL geleitet werden. Das weiß jeder gute DHL-Bote eigentlich. Dort kann sehr gut eine Untersuchung des Paketes erfolgen (Verpackung, Gewicht etc.) Wenn der VK mit 3,5 Kg versendet und es kommen 4 Kg an, wer war dann der Überltäter!?!?!?!?
Manchmal lässt sich das sehr einfach klären und hilft wüsteste Spekulationen zu vermeiden. :grins:


-- Editiert von abgezockt am 08.12.2006 14:06:54

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Werden Gewichtinfos denn gespeichert? Wenn ich mir ein Paketschein über die Onlinefrankierung ausdrucke kommt bei der Post nur ein Stempel drauf und fertig, gewogen wird da nicht mehr. Anders ist das beim klassischen Paketschein, glaube ich, kann mich aber auch irren.

Was da bei DHL im Nachhinein untersucht werden soll verstehe ich nicht ganz. Der Empfänger muss ja das Paket erst öffnen, um festzustellen, dass der falsche Inhalt drin war. Danach lassen sich Spuren von vorheriger Öffnung ja nicht mehr wirklich nachweisen, wobei bei Privatverkäufen sowieso oft gebrauchte Umverpackungen verwendet werden, was die Untersuchungen nochmals erschwerden würde.

Ist ein sehr schwerer Fall.. mir wäre hier anwaltliche Beratung die Erstberatungsgebühren wert.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Es ist doch völlig wurscht + unnötig über die DHL zu diskutieren weil der KÄUFER damit genau NICHTS zu tun hat. Den Vertrag mit DHL hat der VK gemacht!! Und das der Käufer das Paket offiziell nichtmal angenommen hat, kann er auch "offiziell" eigentlich nicht wissen, dass Steine drin waren, denn EIGENTLICH darf der Bote das Paket nicht öffnen lassen und dann wieder mitnehmen (bei wievielen cleveren Empfänger würde ganz ausversehen durch den Wind sie Türe für 3 Sekunden zufallen und dann sind plötzlich Ziegelsteine drin?!? Die ist kein Vorwurf für DIESEN Fall, sondern Hypothese). EIGENTLICH sollte der Schalterbeamte ein Paket nicht annehmen, auf dem solche Hinweise stehen - erst recht nicht, wenn eine zusätzliche TV gewählt wird (ich mache sowas öfter und weiß wovon ich rede; hatte selbst auch schon Verfahren gg. DHL etc.).

Der Verkäufer muss laut AGB innerhalb 7 Tagen nach der AUSLIEFERUNG (die nie stattgefunden hat, da die Annahme verweigert wurde) seinen Schaden geltend machen...

Die Frage ist, was außer der Aussage des Boten noch an "Beweisen" übrig ist. Keine Ziegelsteine mit evtl. Fingerabdrücken des VK und kein Paket, das man auf Öffnungsspuren (speziell auf der Unterseite) untersuchen könnte.

Sieht schlecht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Fatal Error
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, anbei mal ein paar neue Infos.

Ich habe jetzt nochmal mit dem Postboten gesprochen, und er erinnert sich sogar an mehr Details als ich (war ja auch nicht so aufgeregt).
Er ist auch bereit bei Bedarf auszusagen, was ja schon einmal positiv ist.

Des weiteren war ich mittlerweile beim Anwalt, da ich mir nicht mehr anders zu helfen weiß. Er hat jetzt erst einmal Lieferung des Laptops mit Fristsetzung gefordert.
Danach tritt man wohl vom Kaufvertrag zurück, und fordert das Geld zurück.

Der VK wollte die ganze Sache sofort bei DHL melden, was laut Hotline aber bis gestern nicht geschehen ist. Wahrscheinlich ist die Frist dort jetzt auch verstrichen.

Freitag hat mich der zuständige Sachbearbeiter der Polizei angerufen und mir mitgeteilt, daß der VK nicht zur Vorladung erschienen ist. Was hier jetzt passiert weiß ich nicht?

Ach so, einen nicht erhaltenene Artikel habe ich jetzt auch gemeldet, mit dem genauen Sachverhalt wie hier beschrieben.

By the way....was hätte man denn in meiner Situation besser machen können, oder was sollte ich noch tun?
Wenn ich es nicht sofort gemerkt hätte wären meine Chancen doch wesentlich schlechter oder nicht? Noch schlimmer wäre es, wenn der Nachbar es angenommen hätte oder?

Meine Ebaylehre habe ich auf alle Fälle gezogen....bis ans Lebensende!

GRuss
alex

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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