Hallo,
ich weiß das dieses Thema schon häufig in diesem Forum durchgenommen wurde, nur möchte ich gerne Meinungen zu meinem Fall.
Ich möchte zuvor darauf hinweisen das ich noch 17 und nicht volljährig bin.
Ich habe auf eBay
einen Spieleaccount verkauft und ihn später wieder mit Hilfe eines Ausweises durch den Spielehersteller zurückerlangt.
Der Käufer schrieb mir daraufhin ein Schreiben, was er zuvor mit einem Anwalt besprochen hat. Indem Schreiben informierte er mich, dass er mich in jedem Fall wegen vorsätzlichen Betruges Anzeigt und mich auf Schadensersatz verklagen will.
Ich weiß das es falsch war, was ich gemacht habe und mich daraufhin mit den neuen Anmeldedaten für den Account beim Käufer entschuldigt und bat ihn darum, mich über seine weiteren Handlungen zu informieren.
Durch eine Email vom Spieleherstelle sah ich, dass er dem Account auch gleich ein neues Passwort gegeben hat.
Was habe ich zu erwarten, wenn er sein Vorhaben umsetzt und mich anzeigt?
Wie gesagt ich bin noch 17 und wohne bei meinen Eltern.
Danke schonmal im vorraus.
MfG. Edel2000
Edit: Was ich noch vergessen habe zu sagen, es handelt sich um einen Account im Wert von 160€.
-- Editiert am 14.09.2010 17:15
Spieleaccount über Ebay Verkauft, Betrug
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hoffentlich wirst du nackend am Kölner Dom festgemacht, Gesicht zum Dom mit Teer übergossen.....
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quote:
Was habe ich zu erwarten, wenn er sein Vorhaben umsetzt und mich anzeigt?
Vermutlich eine Verurteilung zu Sozialstunden und ggfs. einer Geldstrafe wegen Betruges.
Dazu wird der K dich vermutlich auf Schadensersatz verklagen, was wegen der Prozeßkosten viel ärgerlicher und teurer sein wird.
quote:
Wie gesagt ich bin noch 17 und wohne bei meinen Eltern.
Letzteres ist irrelevant, ersteres wird dazu führen, daß bei dir Jugendstrafrecht angewendet wird.
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Vielleicht sollte man noch sagen, daß es immer das Strafmaß günstig beeinflusst, wenn man den Schaden nach Kräften aus eigenem Antrieb wieder gut macht.
Eine Entschuldigung beim Opfer schadet auch nicht, einklagen sollte der sein Geld nicht müssen.
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Ich habe mich ja bereits entschuldigt und angeboten entstandene Schäden zu bezahlen, jedoch antwortet der Käufer nicht. Ich glaub, er will aus Rachegründen trotzdem das Geld einklagen.
@edel
Das finde ich in Ordnung von Dir. Dann sieh zu, daß du dein Angebot auch nachweisen kannst (Zugang). Hast du nicht die Kto.Nr.? Dann überweise doch einfach.
Aus Rache einklagen ist eine schlechte Idee, das funktioniert nicht. Du könntest die Forderung sofort anerkennen, siehe hier: § 93 ZPO
.
Falls aus Rache der Schaden "maximiert" wird kann man selbstverständlich auch nur einen Teilbetrag sofort anerkennen.
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Ich schreibe dem Käufer nun, dass er keine Klage einreichen brauch, da ich freiwillig für entstandenen Schaden zahle. Ich hoffe er ist damit einverstanden.
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