Sendung nicht angekommen

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Brenner
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 93x hilfreich)
Sendung nicht angekommen

hallo,

erstmal ein frohes neues (auch wenns schon 7 tage her ist). folgender sachverhalt: ich habe am 29.11.03 einen artikel im wert von 101,05 euro zuzüglich 6,90 euro versandkosten ersteigert. habe den käufer angemailt mit der bitte mir seine kontodaten zu übermitteln. dieses tat er auch am gleichen tag. am nächsten tag überwies ich ihm das geld und nach seinen angaben wurde es erst am 05.12.03 gutgeschrieben. a, darauffolgenden freitag wollte er den artikel versenden. am 09.12.03 wolle er den artikel versendet haben. am 22.12.03 war der artikel immernoch nicht da. daraufhin mailte ich ihn an und bat um rücküberweisung des ersteigerungsbetrags. am 23.12.03 bekam ich eine mail mit dem hinweis er hätte den artikel versendet und "erzählte" mir er hätte es als unversichertes päckchen versendet. mir fiel ja fast "die kippe ausm mund". 107,95 euro und dann als unversichertes päckchen. am gleichen tag setzte ich ihm eine frist bis zum 07.01.04 zur vertragserfüllung. erst mailte er mir seine freundin hätte den artikel versendet und dann wieder mal seine mutter. am heiligen abend kam er dann auf einmal mit der nummer, ob denn 6,90 euro autom. ein versicherter versand wäre und wo gestanden hätte, dass es ein versicherter versand sei. dann auf einmal hiess es wieder, dass seine mutter ihm eine quittung vorgelegt hätte und er davon ausginge das es ein paket sei. also alles irgendwie hin und her. am 25.12.03 mailte er mir dann, dass er der sache nach den feiertagen nachgehe und sich bei mir melden wolle. am 04.01.04 mailte ich ihm zum letzten mal mit der bitte um informationen. seitdem habe ich nichts mehr vom verkäufer gelesen. ich habe ihm ja nun eine frist bis zum 07.01.04 gesetzt. was könnte ich als nächstes machen? warten? anwalt? wenn ich jetzt nichts unternehme, wird er sich auf keinen fall melden.

gruss und danke im voraus


Brenner

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Gehen Sie nach den Angaben für den eBay Käuferschutz vor . 2 x Frist ( wovon eine schon erfüllt ist - also jetzt erneut Frist aber zur Rückzahlung , etc.

Kein Erfolg - > gerichtliches Mahnverfahren - Antrag im Schreibwarenhandel -> Anwalt / Klage

Parallel Antrag auf eBay-Käuferschutz -

eBay - Anwälte können penetranter sein als mancher ebay - Vertragspartner ;) ...

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#2
 Von 
Brenner
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 93x hilfreich)

hallu pssst und besten dank für die schnelle antwort.
wie lang/kurz kann ich denn die zweite frist ansetzen? je kürzer, desto besser. erst da gerichtliche mahnverfahren und dann der anwalt? oder soll gleich der anwalt eingeschaltet werden nach fruchtloser zweitfrist? mir gehts logischerweise nur um mein geld. hab keine absichten dem typen strafrechtlich zu verfolgen. glücklicherweise bin ich "im besitz" einer rechtschutzversicherung.

gruss

Brenner

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