Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage und zwar habe ich vor einigen Tagen schuhe bei ebay verkauft. Diese schuhe waren neu und unbenutzt, lediglich einmal zur anprobe getragen (dies stand in der artikelbeschreibung der schuhe drin). Nach einigen schwirigkeiten beim versand dank eines netten versandunternehmens kamen die schuhe dann nach einigen tagen beim käufer an. Vorab sei gesagt das der käufer von den problemen des versandhauses wusste und wusste das die schuhe einige zeit später ankommen, hier gab es keine Probleme. Naja als die schuhe dann ankamen kriegte ich dann eine nachricht in der ich gebeten wurde doch das geld zurück zu überweisen da die schuhe angeblich "dunkel vom belaufen der strasse sind und wohl irgendetwas schwarzes an der sole sein würde und versucht wurde die solen zu reinigen". Die schuhe habe ich als "neu mit karton" eingestellt habe aber erwähnt das diese zur ansprobe getragen wurden. Natürlich waren die schuhe neu und die sole war auch nicht dunkel und abgenutzt (Ein Foto vorhanden)
Was tue ich nun am besten? Kann der käufer sein geld zurück verlangen?
Ich gehe davon aus das die schuhe nicht passen und nun versucht wird das geld zurück zu bekommen. Die schuhe waren neu und bis auf die anprobe unbenutzt und nicht auf der strasse getragen (Foto von der sole vorhanden)
Wie gehe ich nun am besten vor?
Vielen Dank schonmal und Grüße.
Schuhverkauf EBAY - Geld zurück
13. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. April 2015 | 15:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Schuhverkauf EBAY - Geld zurück
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 13. April 2015 | 15:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119643 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Ich gehe davon aus das die schuhe nicht passen und nun versucht wird das geld zurück zu bekommen.
Seien Schuhe, sein Problem
Verkäufer ignorieren, Kommunikation einstellen
#2
Antwort vom 14. April 2015 | 07:50
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatSeien Schuhe, sein Problem :
Verkäufer ignorieren, Kommunikation einstellen
Ein Tipp dem man sich anschließen kann..
Solange der K nicht beweisen kann, dass er ein Recht auf irgendwas hat, hat er schlichtweg keines.
Und die daraus folgende Vorgehensweise ist das Einstellen der Kommunikation.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. April 2015 | 10:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Super dann versuche ich das mal so dankeschön
#4
Antwort vom 14. April 2015 | 12:20
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Den Tip sollte man aber nur beachten, wenn du die Schuhe privat verkauft hast.
Und jetzt?
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