Schuhe keine Zahlung erhalten

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb469979-3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Schuhe keine Zahlung erhalten

Hallo,

ich habe in einem Auktionshaus gebrauchte Schuhe versteigert.
Ich habe die Schuhe abgeschickt, bevor die Zahlung einging, da ich einige andere Pakete eh zu Post brachte.

Der Käufer hat die Schuhe erhalten und mir gleich eine negative Bewertung gegeben nicht bezahlt weil er meinte die Schuhe wären 2 Nummern eingelaufen. Die Laufschuhe wurden vor dem Versand natürlich mit 30 grad gewaschen.
Ich wasche regelmäßig meine Laufschuhe und noch nie ist ein Schuh geschrumpft.
Mir war die Disskussion zu blöd mit Ihm und habe den Fall ebay geschildert und dem Käufer mitgeteilt, er könne die Schuhe so behalten bzw. vernichten. Ich wollte ihm keine Rückporto erstatten.

Ebay hat Ihn eine Verwarnung wegen nicht bezahlten Artikel bzw. die ungerechte Bewertung gegeben.

Jetzt droht er mir mit Anwalt und Anzeige (wegen der Verwarnung) - die er wohl schon bei der Polizei gemacht hat wegen der von ebay gegebenen Verwarnung.

Was soll ich tun?

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb469979-3):
Was soll ich tun?


Nichts. Kommunikation einstellen, bisherigen Verlauf speichern.

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#2
 Von 
fb469979-3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

und wenn ein Brief vom Anwalt kommt oder von der Staatsanwaltschaft?

Ist für mich so frustrierend wegen einem 10 Euro Artikel so ein Theater zu machen.
Hätte er wenigstens bezahlt und wäre unzufrieden, könnte ich es nachvollziehen, aber droht mir mit Verläumdungsklage, Schadensersatz ect.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb469979-3):
und wenn ein Brief vom Anwalt kommt............?
Immer noch: Nichts


Zitat (von fb469979-3):
.............oder von der Staatsanwaltschaft?
Unsinn, da wird nichts von der Anwaltschaft kommen. Weswegen denn auch? Welcher Straftat wirst du denn bezichtigt?


Zitat (von fb469979-3):
die er wohl schon bei der Polizei gemacht hat wegen der von ebay gegebenen Verwarnung.
Blödsinn! Hat er im Leben nicht gemacht! Er möchte dir nur ein schlechtes Gewissen machen.
Einfach nicht weiter auf irgendetwas reagieren.

Signatur:

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#4
 Von 
fb469979-3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Unsinn, da wird nichts von der Anwaltschaft kommen. Weswegen denn auch? Welcher Straftat wirst du denn bezichtigt?


Verleumdung, Beleidigung, Betrug, erpressung ich hab ihn stets höflich geschrieben.
Habe es nur gewagt: den Fall selbst zu schließen, wenn er meine Bewertung ins Positive ändert und die Schuhe einfach so behalten kann - wohl gemerkt ohne einen Cent zu zahlen.
Er meinte dann gleich, dass wäre Erpressung :-)

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Habe es nur gewagt: den Fall selbst zu schließen, wenn er meine Bewertung ins Positive ändert und die Schuhe einfach so behalten kann - wohl gemerkt ohne einen Cent zu zahlen.
Etwas zu machen, dies aber daran zu binden, dass Jemand anderes eine bestimmte Handlung vornehmen soll, die er gar nicht vornehmen will, wie nennst Du das denn?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
.......wie nennst Du das denn?
Ja wie nennst du das denn??
Erpressung ist dies:
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Etwas zu machen, dies aber daran zu binden, dass Jemand anderes eine bestimmte Handlung vornehmen soll, die er gar nicht vornehmen will,
auf jeden Fall mal nicht!
Das hier ist Erpressung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html
Ich würde sagen, "einen Vertrag schließen" würde deine Frage wohl am ehesten beantworten.

-- Editiert von -Laie- am 03.01.2018 13:10

Signatur:

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#7
 Von 
fb469979-3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Er hatte mir sofort eine negative Bewertung gegeben - zu Unrecht.
Ich habe geschrieben:
"Ändern Sie bitte meine Bewertung ins Positive und sie können die Schuhe behalten"

Das ist doch keine Erpressung,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
wie nennst Du das denn?

Einen sehr großzügigen Vorschlag zur gütlichen Einigung ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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