Schon gelesen? - Pushen

30. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)
Schon gelesen? - Pushen

Liebe eBay-Mitglieder,

das Bieten auf eigene Artikel, das so genannte „Shill Bidding“ ist bei eBay untersagt. Das Bieten auf eigene Artikel manipuliert die Preise und beschädigt somit das Vertrauen in den eBay-Marktplatz.

Der geänderte Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel regelt jetzt detailliert, wann Shill Bidding vorliegt, insbesondere in Bezug auf Gebote von Familienmitgliedern, Freunden oder Angestellten eines Verkäufers.

Weil Familienmitglieder, Freunde oder Angestellte eines Verkäufers Informationen zu einem Artikel einholen können, die ihnen einen Vorteil bei der Gebotsabgabe verschaffen könnten, dürfen sie nicht auf Angebote des Verkäufers bieten – auch wenn sie den Artikel wirklich kaufen möchten. Familienmitglieder, Freunde oder Angestellte eines Verkäufers dürfen dessen Angebote jedoch per Sofort-Kauf erwerben.

Bitte informieren Sie als Verkäufer Ihre Familienmitglieder, Freunde oder Angestellte über diesen geänderten Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel.

Bei Verletzung dieses Grundsatz behält sich eBay unter anderem vor, alle Artikel eines Verkäufers zu löschen, die eBay-Gebühren für gelöschte Artikel einzubehalten, den Status als PowerSeller zu entziehen oder vom Handel bei eBay auszuschließen.

Weitere Informationen und Beispiele finden Sie auf der Seite Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team


Quelle:
http://www2.ebay.com/aw/de/200509.shtml#2005-09-30112126

PS: Kann mir mal bitte einer sagen, wie ich hier meine Mailaddi ändere? Immer wenn ich eine neue eingeben will, sagt mir das System, das der (Member)Name schon vorhanden ist. Schon klar, bin ja auch eingeloggt mit meinem Namen.





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"Gruß
Campa"

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Müßte man dann nicht eine Besichtigung eines Artikels (z.B. Probefahrt mit Motorrad) auch verbieten? Schließlich erhält man da auch mehr Informationen.
Sehr merkwürdig das ganze.

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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#2
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

ja so ein ******, ab wann bin ich denn bekannter oder kollege?
nur weil ein kollege vielleicht noch ausm gleichen ort bei mir mitbietet solls also verboten werden.
lol wasn quark, können sie ja eh nich nachweisen!
wolln se mir bei 10 euro auktionsgewinn n detektiv aufn hals schicken und schaun, ob ich den käufer kennne.
ebay hat echt n arsch offen mittlerweile, denen geht es zu gut.
erst hohe preise verlangen, bei problemen nich helfen und dann noch son dummgequatsche. is sicher nur weil n paar leute sich beschwert ham, dass sachen so teuer geworden sind und der meinung warn da pusht doch wer.

noobs sach ich da nur!

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#3
 Von 
mcsanten
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich zwar noch nie mit solchen sachen wie Pushen beschäftigt(finde so was einfach nicht Ok).Mag sein daß es einige machen,ist ja jedem überlassen was er für richtig hält.
Aber im ernst,wie wollen die von ebay rausbekommen ob ich die leute die bei mir bieten auch persönnlich kenne?Gut,es gibt Verkäufer bei denen solche sachen offensichtlich sind.Was aber nicht bedeutet das jeder Käufer,der mehr als 3 artikel bei mir gekauft hat,gleich ein Pusher ist.Das ist doch etwas übertrieben.
Ich kenne auch ne menge leute die regelmässig bei ebay stöbern.Aber ich weiss noch nicht mal unter welchem namen die bei ebay stehen(geht mich auch nicht an).Und nur weil jemand bei mir in der stadt wohnt und von mir was kauft,kann man doch nicht gleich davon ausgehen das es gepusht wurde.Da muss ich dem Chris83KA recht geben,wie wollen die das nachweisen?Villeich wird es demnächst noch verlangt daß wir alle unsere freunde,bekannte,arbeitskollegen mit namen und anschriften dem ebay mitteilen.Ich glaube die haben nichts wichtigeres zutun als solche sachen zu prüfen.Aber wenn es wirklich ärger gibt da ist hilfe seitens ebay sehr mager.Die wissen von nichts und können auch nicht helfen,man soll zusehen wie man probleme gelöst bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

naja dasses moralisch verwerflich si stimmt, hat junior schon recht, aber im prinzip gibt der bieter sein gebot ab, was er für richtig erachtet.
ich denk is mehr makulatur diese agb änderung. viel gelaber nix dahinter.
aber lustig isses schon das zu lesen, hat man wieder was zum aufregen ;-)


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#5
 Von 
hansefrau
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,

1. klar ist pushen verwerflich, aber es wurde ja schon gesagt, wenn jeder nur das Gebot abgibt, was er bereit ist zu zahlen, ist es doch fast egal.

2. Natürlich muss EBAY da offiziell gegen vorgehen, aber wer profitiert eigentlich neben dem Verkäufer am meisten von einem möglichst hohen Verkaufspreis???... Richtig!
Also - wo kein Kläger da kein Richter, sondern klingelnde Ebay-Gebühren-Kassen!

3. In diesem Zusammenhang schockt mich immer wieder die Dummheit der Pusher, die sich bzw. ihre Freude immer brav gegenseitig bewerten, so dass man dies noch Monate später nachvollziehen kann. Ich werde das nie verstehen!

gruß
hansefrau

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
webnase24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

dass eigene Gebote nicht strafbar sind, konnte man im Urteil unter

http://www.rae-wess.de/artikel.php?id=238

bereits nachlesen. Aber jetzt gibt es aber einen neuen Dienst unter

http://www.xxlsell.com,

der bis zum eingetragenen Wunschpreis durch eine Art „Bietergemeinschaft“ die Gebote einträgt. Da müsste die Nutzung ja ebenfalls legal sein. Und ebay kann der Dienst nur recht sein bzw. war ebay noch nie sonderlich daran interessiert gegen Pusher vorzugehen.

Hat da jemand eine rechtliche Ahnung?

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#8
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Is doch der totale Blödsinn sich über pushen überhaupt aufzuregen.

Jeder halbwegs intelligente Mensch setzt sich beim Bieten ein persönliches Limit und wenn der Artikel höher geht hat man halt Pech, so einfach ist das.

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#9
 Von 
webnase24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Pushen gibt es ja eigentlich auch gar nicht. Ich kann nicht etwas teuer verkaufen wollen, als wie der Markt bereit ist zu bezahlen.

Eigentlich geht man ja eher als Verkäufer her und nutzt die Möglichkeit der Eigengebote nur als Preisabsicherung, um nicht unter Wert zu verkaufen. Aber das war ja auch nicht meine Frage.

Vielmehr wollte ich den rechtlichen Standpunkt klären. Das Unmengen von Verkäufern selbst ihre Artikel bebieten ist ein alter Hut und von daher ist das „pushen“ doch schon der Normalzustand.

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@webnase

Die Frage nach den rechtlichen Folgen des pushens ist hier bereits in diesem Forum heiß diskutiert worden. Ich persönlich vertrete die Auffassung, daß es nach derzeitiger Rechtsprechung weder straf- noch zivilrechtlich Folgen hat.

*Das Unmengen von Verkäufern selbst ihre Artikel bebieten ist ein alter Hut und von daher ist das „pushen“ doch schon der Normalzustand.*

Interessant, ich habe bei fünf Jahren und hunderten von Auktionen noch kein einziges mal gepusht. Ich sehe darn eigentlich keinen Normalzustand.

Nachtrag: Dieser Thread war ein halbes jahr alt! War das Absicht, daß du ihn wieder von ganz hinten hervorgeholt hast?



-- Editiert von normi am 21.03.2006 14:37:19

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#11
 Von 
webnase24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@normi

Also ich gestehen, dass ich schon mehrfach nachgeholfen habe. Aber das war dann bei antiken Sammlerstücken, wo der Käuferkreis einfach begrenzt ist. Konkret war das so z.B. bei einer Ikone aus dem 15.ten Jahrhundert, die fünf Minuten vor Schluss gerade einmal bei 20.- € stand. Also dann stehen einem schon die Schweißperlen auf der Stirn. Aber wenn ich bedenke wie viel Anfragen ich bekomme, dass ich für jemanden bieten soll, dann muss ich schon das Gefühl bekommen das es normal geworden ist.

Durch das Tool SBF konnte man diese Freundschaftsgebote recht schnell filtern, aber das hat ja eBay einstellen lassen. Ein Schelm wäre der jetzt was Böses denken könnte. Es hat schon den bitteren Beigeschmack, dass eBay diese Eigengebote für seinen Umsatz nutzt. Reine Spekulation, aber denkbar. Darum werden die auch xxlsell.com unbehelligt weiterarbeiten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Es hat schon den bitteren Beigeschmack, dass eBay diese Eigengebote für seinen Umsatz nutzt.*

Stimme dir voll zu. Da braucht man kein hellseher zu sein, um nachzuvollziehen, welcher Gedanke hinter dem Vorgehen von ebay gegen SBF steht. Das schlimme ist nur, daß die damit auch noch durchkommen.

Jetzt mal eine andere Frage: Wie kommst du bitte in den besitzt einer Ikone aus dem 15. Jh.? Und wie hast du sie datiert? Das ist nämlih selbst für Kunsthistoriker, die auf diesem gebiet nicht ihren Forschungsschwerpunkt haben, nicht ganz einfach.

-- Editiert von normi am 21.03.2006 15:00:00

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#13
 Von 
webnase24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@normi

Sorry, war nicht aus dem 15.ten, sondern aus dem 16.ten. Ich hatte sie mal vor Jahren erworben, aber mehr zufällig. Als Darstellung ist die Großmärtyrerin Barbara auf dem Weg zum Richtplatz zu sehen - Tempra auf Holz.

Ich habe es bei einem Sachverständigen schätzen lassen, der sich auf Ikonen spezialisiert hatte. Vielleicht starte ich noch einen Versuch bei eBay.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kindermodeshop24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vor 2 Tagen jemanden bei Ebay gemeldet, der meiner Meinung nach selber auf seine Sachen bietet oder 2 weitere Personen es für sich tun läßt. Immer dieselben. Was ist geschehen? Gestern Abend wurden der Person 6 Bewertunfspunkte abgezogen, heute hat sie diese wieder. Mal abgesehen davon das diese Person eindeutig als Privatperson regelmäßig Neuware verkauft, finde ich Ebay macht wirklich zu wenig in diesem Bereich.

-----------------
"Sabine"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Würde ja auch die Umsetzte drücken, nicht war? So etwas verwundert mich nicht. Ebay schreitet erst ein, wenn die probleme so viel Wirbel aufwerfen, daß die negativen Folgen des Nichtstuns den zu erwartenden Gewinn überschreiten. Ist wirklich nicht Neues...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
webnase24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn die Nutzung von xxlsell.com legal ist und ebay generell kein Interesse hat Nutzer mit Eigengeboten aus dem Verkehr zu ziehen, stehen aber den Betreibern von xxlsell.com goldene Zeiten bevor. ****, hätte meine Idee sein sollen, um endlich mein Bankkonto aus den roten Zahlen zubekommen. :(

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dr.computer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, das Thema "Pushen" oder "Bieten auf eigene Artikel" ist bei mir zur Zeit ein sehr aktuelles Thema.
Ich verkaufe ab und zu Artikel bei eBay, welche ich nicht mehr brauche.
Bisher habe ich mit einem Zweit-Account geboten um einen Mindestpreis zu erreichen.
Den Artikel von vornherein zu dem Mindestpreis zu inserieren wollte ich nicht, da
a) höhere Mindestgebühren
b) weniger interessierte Käufer
Ich war mir auch keiner Schuld bewusst, da ich nicht wusste, dass dies laut eBay-Grundsätzen untersagt ist.

Jedenfalls wurden am Montag von Seiten eBay alle meine Accounts gesperrt und ich kann mich nicht mehr einloggen. Grund: Bieten auf eigene Artikel.

Das grosse Problem ist, dass ich den eBay Verkaufsmanager intensiv genutzt habe, um die Abwicklung der versteigerten Objekte zu verwalten. Darauf kann ich jetzt auch nicht mehr zugreifen, obwohl meine Kreditkarte bereits mit der Grundgebühr für den Verkaufsmanager bis Mitte Juni belastet wurde.

Was kann ich machen, um bei eBay wieder aktiver Mitglied zu werden. Ich habe bereits zweimal mit eBay Kontakt aufgenommen, jedoch bisher keine Antwort bekommen.

Gruss
Flo

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Einen rechtsanspruch hast du darauf nicht, das schon mal vorweg.

*Ich war mir auch keiner Schuld bewusst, da ich nicht wusste, dass dies laut eBay-Grundsätzen untersagt ist.*

Reichlich naiv, nicht wahr?

Die meisten Leute, die es tatsächlich geschafft haben, wieder aufgenommen zu werden, sind auf Knien gekrochen. Briefe mit eidesstaatlichen Versicherungen oder Anreise nach Berlin um eigens vorstellig zu werden. So kann man es in diversen Foren lesen. Aber die Erfolgsquote dürfte dennoch nicht allzuhoch liegen.

-- Editiert von normi am 02.06.2006 13:32:55

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Vor ein paar Jahren hat es noch gereicht *Bitte,bitte* zu machen und die dann geforderte Kopie des Personalausweises zusenden,jedenfalls bei Ersttätern...


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

da ich nicht wusste, dass dies laut eBay-Grundsätzen untersagt ist

Ich muß mich doch immer wieder wundern, wie viele Leute im Internet (oder auch sonstwo) Verträge eingehen, ohne sie richtig durchzulesen. Das sollte wirklich Schulfach werden! Dann könnten wir uns die ganzen 'wieso wurde ich gesperrt'- und 'XYZ-Abzocke'-Threads nämlich sparen.

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