Hat jemand Erfahrung (evtl.Urteil) bei der Problematik Schadenersatz vom Käufer (eBay-Auktionsgewinner) bei Nichtabnahme des Artikels zu bekommen. Konkret wurde ein PKW für 2.300 Euro von mir versteigert und vom Meistbietenden nicht abgenommen. Im Artikeltext habe ich auf 25% Schadenersatz in diesem Fall hingewiesen. Ist eine Klage erfolgversprechend ? Gibt es Anwälte mir Erfahrung auf diesem Gebiet ?
Schadenersatz für eBay-Verkäufer ???
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Schadensersatz können Sie verlangen, allerdings nicht pauschal. Die in der Auktion genannten 25% sind so nicht durchsetzbar.
Am besten machen Sie eine Aufstellung der Kosten, die Sie belegen können (Steuer, Versicherung, Unterstellung für zusätzliche Wochen durch Nichtabnahme, evtl. Kaufpreisdifferenz, wenn Sie beim nächsten Käufer weniger erzielt haben usw., vielleicht hat hier jemand noch mehr Ideen). Diese können Sie dann auch verlangen.
Bear
Ich würde mir vor allem überlegen, ob es nicht besser wäre, nach formalen Rücktritt vom Kaufvertrag das Auto an den Zweitbietenden zu verkaufen (sofern der noch interessiert ist) oder einfach neu anzubieten. Mit etwas Glück erzielt man dann möglicherweise noch einen besseren Preis, so daß der Mehrerlös die wahrscheinlich geringen Kosten der Nichtabnahme beim ersten Gewinner deckt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich habe doch nicht nach einer persönlichen Meinung oder Hilfestellung gefragt.
Ich fragte, ob Erfahrungen mit Schadenersatzansprüchen aus eBay-Verträgen bekannt sind und evtl.ein Urteil bekannt ist. Ich befinde mich doch hier im Forum RECHT ? Wenn ich nach einer Meinung suchen würde, hätte ich mich an meinen Friseur gewand.
Da Sie ja offentsichtlich eine vorgefertigte Meinung haben,
sollten Sie sich zumindest einmal über den Begriff des Schadens klar sein und daraus resultierend sich den Begriff des Schadensersatzes verdeutlichen .
Nicht das ein Anwalt bei dieser immer wieder auftauchenden Forderung in teilweise grotesken Höhen in ebay-Angeboten einen Mundwinkel verzieht , einem Gebrauchtwagenhändler treibt Ihre angestrebte Gewinnspanne allerdings die Tränen in die Augen.
Ach wär das schön :
Wagen in die Garage - 25 % Einklagen -Wagen an den nächsten Verkaufen , natürlich mit erneutem Gewinn - wie wieder Spaßbieter ?- Klasse ,auf ein neues ...
Hallo Arno: Sie befinden sich hier in einem Diskussionsforum zum Thema Internetauktionen das hauptsächlich von Laien zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch genutzt wird.
Mit Ihrer Einstellung rate ich Ihnen sich einen Anwalt zu suchen, auch möglich über diese Homepage.
( Womit ich mir erlaubt habe einen Teil Ihrer Frage zu beantworten)
Sollte Ihnen die eine oder andere Laien Meinung nicht gefallen, ist das nicht "unser" Problem. Vielleicht fragen Sie zukünftig wirklich besser Ihren Friseur, denn Diesen bezahlen Sie. Demnach ist davon auszugehen das er Ihnen das erzählt was Sie hören wollen, viel Erfolg damit!
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"kampf den borg"
-- Editiert von lilicat am 27.09.2004 17:20:05
Interessant wäre es doch wohl, warum der Käufer das Auto nicht genommen hat. Bestimmt hat er einen Grund genannt - und es gibt sicher genug Gründe bei einem Kauf zurückzutreten.
Rolf
Guter Punkt.
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