Rücktritt von Sofortkauf

6. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Speedy9900
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von Sofortkauf

Hallo,

ich habe per Sofortkauf einen Artikel ersteigert. Nachdem der Verkäufer unter den angegebenen Telefonnummern mehrmals nicht erreichbar war und auch keine Antwort auf meine Emails kam schrieb ich Ihm nach zwei Tagen eine Email und teilte Ihm mit, dass ich vom Kauf zurück trette. Auch gefiel mir nicht, dass in der Kaufbestättigung von ebay keine Adresse des Verkäufers angegeben war. Der Verkäufer bot mir an die ebaygebühr zuzahlen und die Sache sei vergessen. Ich weigerte mich, da ich mich auf das gesetzliche Rücktrittsrecht beriff. Er gibt an kein Unternehmer zu sein und somit gelte dies für Ihn nicht. Aber seine "Mich"-Seite, die Dauer (seit 11/01) und die Art der Artikel (hochpreisige Hifi, Video und Foto) lassen auf eine gewerbliche Tätigkeit schliessen. Er droht mir mit seinem Anwalt.

Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank für die Hilfe!

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Crazy_Teddy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zahle lieber die paar Euro !!!
Ich gebe Dir zwar vollkommen Recht an der Sache stimmt was nicht...Nur wo wäre der Sinn,wenn Du wirklich eine satte Rechnung von Anwalt bekommst ?!....Es wäre für Dich sehr schlech,wenn es wirklich nur ein Privatverkäufer ist,dann darfst Du die satte Rechnung von Anwalt zahlen...So bist Du mit ca. 10 euro dabei der Anwalt geht nicht unter ca.100 euro

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#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Insofern man wirklich davon ausgehen kann, dann können Sie beruhigt vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn er so privat ist, dann hat er mit Sicherheit auch keine Angst vorm Finanzamt oder ;) ?

Nicht immer gleich vor Angst zittern, wenn ein Löwe brüllt. Man soll sich durchaus wehren, wenn man im Recht ist.

Hier finden Sie bestimmt ein paar interessante Infos ... auch zum Thema "ab wann gilt jemand als gewerblicher VK":

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4221

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Insofern man wirklich davon ausgehen kann ..... das der VK gewerblich handelt.

Da fehlte ein Stück ;)

0x Hilfreiche Antwort

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