Hallo zusammen,
habe folgendes Problem. Über ein Kleinanzeigenportal bot ich einen Artikel im Wert von 15 Euro an. Jemand schrieb mir eine Email ob ich mit 20 Euro inkl. Versand einverstanden sei. Ich bejahte dies und fragte nach seine Adresse und ob er via paypal oder überweisung zahlen wollte. Prinzipiell ein gültiger Kaufvertrag. Die Erfahrung zeigte mir aber, dass sich 90% der Leute daraufhin nicht mehr meldeten.
Zwischenzeitlich kam jemand einen anderen Artikel abholen und nahm den Artikel für 15 Euro jedoch auch direkt mit.
Noch bevor mir der Käufer mit dem Versand seine Adresse zusendete oder Geld bezahlte schrieb ich ihm das es mir leid täte aber der Artikel soeben mitgenommen wurde.
Jetzt fängt dieser einen riesen Zirkus an, ich solle mir Schadenersatz überlegen. Habe ich als Verkäufer keine Rechte von einem "Kaufvertrag" zurück zu treten wenn noch kein Geld geflossen ist ? Dazu hat er lediglich meine Emailadresse und meine Handynummer. Kein Nachname keine Adresse ncihts.
Bin mir ernsthaft am überlegen überhaupt noch einmal etwas online zu verkaufen. So macht das keinen Spass.
Bringt es was wenn ich so einen Satz drunter schreibe:Privatverkauf, keine Garantie und keine Rücknahme. Der Kaufvertrag kommt erst mit Geldübergabe zustande !
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-- Editiert Talianna am 16.02.2014 17:23
Rücktritt vom Kaufvertrag für Verkäufer
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
Jemand schrieb mir eine Email ob ich mit Versand einverstanden sei. Ich bejahte dies
Sinnvollerweise sollte man keinen Versand anbieten, wenn man einen Vertrag erst mit Anwesenden Abholern schließen möchte.
quote:
Bringt es was wenn ich so einen Satz drunter schreibe: Der Kaufvertrag kommt erst mit Geldübergabe zustande !
Da ein Vertrag grundsätzlich dadurch zustandekommt, daß eine Antragserklärung des einen vom anderen als angenommen erklärt wird, müßte geklärt werden, was diese Klausel bedeuten soll:
Sie könnte als Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung angesehen werden, deren Wirksamkeit jedoch unter dem Vorbehalt stehen soll, daß der vereinbarte Kaufpreis geleistet worden ist ... im Zweifel wäre dies eher unwirksam.
RK
quote:
Jetzt fängt dieser einen riesen Zirkus an, ich solle mir Schadenersatz überlegen.
Biete ihm 3% des Verkaufspreises als Schadenersatz an, also 0,45€.
Ich denke das deckt seinen Schaden (Stromkosten für dem email Versand/Stromkosten für das Aufrufen des Verkaufsartikels) mehr als ab.
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-- Editiert freddy.feinkost am 17.02.2014 11:29
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Ich denke das deckt seinen Schaden (Stromkosten für dem email Versand/Stromkosten für das Aufrufen des Verkaufsartikels) mehr als ab.
Der Schaden ist hier aber auch das negative Interesse, d.h. die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert. Bzw. die Differenz zu dem, was der K für einen gleichwertigen Artikel anderswo zahlen muß.
quote:
Habe ich als Verkäufer keine Rechte von einem "Kaufvertrag" zurück zu treten wenn noch kein Geld geflossen ist ?
Nein, Verträge sind einzuhalten, das gilt für beide Seiten.
quote:
So macht das keinen Spass.
Es macht dem K auch keinen Spaß, wenn sein VK den geschlossenen Vertrag bricht und die Ware einfach anderweitig verkauft. Wärst du in dieser Situation der K, hättest du dich sicherlich hier im Forum bitterlich beschwert über den "bösen VK".
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quote:
Dazu hat er lediglich meine Emailadresse und meine Handynummer. Kein Nachname keine Adresse ncihts.
Das ist ml ein Punkt der mich auch interessiert, mir geht es nämlich ziemlich auf den S*ck das Leute zusagen und einen Abholtermin vereinbaren, ich in der Zwischenzeit dann anderen Interessenten absagen muss und sie am ende nicht erscheinen und zu 99% nicht mal absagen und auch auf Fragen nicht mehr reagieren.
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Setze Fristen. "Wenn Sie bis XXX bezahlen/abholen, gehört der Artikel Ihnen. Falls nicht, behalte ich mir vor, den Zuschlag an jemand anderen zu erteilen." Und einem zweiten Interessenten: "Ein anderer Käufer war schneller, hat aber Frist bis zum XX. zu überweisen. Sollte er es nicht tun, können Sie die Waren haben."
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 18.02.2014 14:49
Handynummer reicht doch, um jemanden zu identifizieren, man muss ja beim bestellen seine Daten angeben.
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