Rücktritt vom Kauf wegen Irrtum

23. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
ScoobyDoo2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf wegen Irrtum

Hallo zusammen,

jemand verkauft als Privatperson einen Artikel über eb*y. Als Versandart wird "Selbstabholer" angegeben. Im Auktionstext selber sind keine Angaben zum Artikelstandort (allerdings wird darauf hingewiesen, den Verkäufer bei Fragen bitte vor Abgabe eines Gebotes zu kontaktieren, da Gebote bindend sind).

eb*y setzt selber als Artikelstandort "xxxx" mit dazu, was aus der PLZ berechnet wird, und worauf der Verkäufer keinen Einfluß hat.

Der Käufer des Artikels verweigert nun die Abnahme des Artikels und will wegen "Irrtums" vom Kauf zurücktreten. Hintergrund: Die Stadt xxxx gibt es zweimal in Deutschland einmal als "xxxx an der Ruhr" (da wohnt der Verkäufer) und einmal nur als "xxxx" ca. 500km entfernt. Ebay zeigt als Standort leider nur "xxxx" an und lässt das "an der Ruhr" weg. Der Käufer argumentiert nun, dass er den Artikel nicht gekauft hätte, wenn ihm der tatsächliche Artikelstandort bekannt gewesen wäre.

Hat der Käufer hier das Recht, vom Kauf zurückzutreten?

Danke,
Scooby (der gerade etwas frustriert ist)

Problem bei eBay und Co?

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22 Antworten
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#1
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Meiner Meinung nach ja!

Der Standort ist ja bei einem Abholgeschäft schon ein gewichtiges Merkmal und wenn dort ein irreführender Ort angegeben ist würde ich sagen das der K das Recht auf Rücktritt hat.

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#2
 Von 
ScoobyDoo2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo tommygun,

sicher? Ich meine, der Verkäufer hat ja *gar keine* Angabe zum Standort in der Artikelbeschreibung gemacht. Den Artikelstandort "xxxx" hat eb*y "eigenmächtig" dazugeschrieben und der Verkäufer hat bei aller gebotenen Sorgfalt keinerlei Einflußmöglichkeit darauf, dass hier ein unvollständiger Ortsname erscheint.

Das einzige Versäumnis des Verkäufers ist doch IMHO, dass er den Ortsnamen nicht explizit in der Artikelbeschreibung angegeben hat. Wäre nicht das Versäumnis des Käufers, sich nicht vorab informiert zu haben, mindestens genauso groß?

Grüße,
Scooby

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#3
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

So wie ich informiert bin hat der VK bei Ebay sehr wohl Einfluss auf die Angabe des Artikelstandortes sofern Ebay die Funktion nicht vor kurzem geändert haben sollte. Habe erst neulich selber etwas verkauft und den Artikelstandort geändert.

Das der VK den Artikelstandort nicht explizit nochmal in der Beschreibung erwähnt hat tut da meiner Meinung nach gar nichts zur Sache da für den Standort eben normalerweise dieses Feld oben bei den Versandkosten vorgesehen ist.

Eine Pflicht zur Nachfrage von seiten des K. sehe ich hier nicht sofern es im Geschäftsleben allgemein üblich ist den einen Ort mit Zusatz zu bezeichnen und den anderen nicht.

Ich würde mich mit dem K einigen die Auktion rückabzuwickeln und den Artikel nochmal einstellen ( kostet dann keine extra Gebühren ).


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#4
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Der Vertragsschluß bei eBay erfolgt auf Grundlage des Verkaufsangebots. Wenn in diesem ein Artikelstandort angegeben ist, dann ist dieser Artikelstandort auch Vertragsbestandteil, egal ob diese Angabe vom Verkäufer von Hand hinzugefügt oder durch eBay berechnet wurde.

Der Käufer kann sich hier nicht auf einen Irrtum berufen. Der Artikel befindet sich laut Angebot in der Stadt xxx, und genau so hat der Käufer das Angebot wahrgenommen. Es liegt also überhaupt kein Irrtum käuferseits vor.

Im Gegenteil kann der Käufer hier unter Umständen die Erfüllung des Kaufvertrags in der Stadt xxx durchsetzen. Der Verkäufer müsste also den Artikel auf seine Kosten nach xxx transportieren und dem Käufer dort die Abholung ermöglichen.

Bestenfalls hätte der Verkäufer hier wegen eines Irrtums anfechten können. Er wollte den Artikel nicht mit der Standortangabe xxx verkaufen, sondern höchstens mit Standortangabe xxx an der Ruhr. Eine Anfechtungsmöglichkeit hat sich der Verkäufer aber womöglich bereits verbaut.

Als Verkäufer würde ich hier den Ball flach halten, den Käufer aus der vertraglichen Bindung entlassen und froh sein, wenn dieser nicht Schadensersatzansprüche stellt.

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#5
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Hinzu kommt, daß der VK für sein Angebot verantwortlich ist. Er hätte merken müssen, welchen Standort eBay anzeigt und auch wissen müssen, daß bei "nur Selbstabholung" eine korrekte Angabe unverzichtbar ist. Folglich hätte er z.B. in einer Ergänzung zum Auktionstext darauf hinweisen müssen. Hat er nicht getan - sein Verschulden.

Warum der K hier "schuld" sein soll, weil er "nicht nachgefragt" habe, ob alle gemachten Angaben korrekt sind, kann auch nur im Kopf eines unbelehrbaren VK Sinn ergeben. So einem VK wünsche ich immer, daß er mal einen "300-PS-Mercedes" kauft und der VK ihm hinterher erklärt, "PS" stehe für "Picostrunz" und 300 Picostrunz seien ca. 55 Pferdestärken. Der K hätte ja mal nachfragen können.



-- Editiert von Leibgerichtshof am 23.11.2008 18:13

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#6
 Von 
ScoobyDoo2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erst einmal danke für Eure Beiträge. Ich finde es interessant, dass hier aus einer harmlosen Frage ein unbelehrbarer Verkäufer wird, dem man die Pest (bzw. einen Merceded) an den Hals wünscht... Aber sei's drum.

Es ging hier N I C H T um eine bewusste Täuschung. Dem Verkäufer war bisher überhaupt nicht bekannt, dass es die besagte Stadt xxxx ein zweites mal in DE gibt - die andere hat ungefähr ein 10.tel der Größe des Wohnortes ist nicht unbedingt weltbekannt. Dazu kommt, dass zum Beispiel die Eingabe von www.xxxx.de im Internet zur offiziellen Seite von "xxxx an de Ruhr" führt und nicht etwa zu der anderen, kleineren Stadt. Es ist - durchaus Überregional - absolut üblich, nur von xxxx zu sprechen und damit eben xxxx a.d. Ruhr zu meinen.

Ich nehme aber mal mit, dass eine gütliche Vertragsauflösung hier vermutlich wirklich der beste Ansatz ist.

Grüße,
Scooby

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#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

> Mülheim an der Ruhr wäre wohl beispielsweise eine korrekte Bezeichnung, wenn nur Müh lheim aufgeführt wäre, hätte ich jedoch immer noch Probleme...

Und manch Schreiber hier stolpert nur über den Buchstaben h und landet ganz woanders als eigentlich gewollt, denn mit h sind wir eher in Mühlheim am Main etc. ;)

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Wenn man ehrlich ist, ist es wieder ein eBay Problem (hausgemacht), wie so viele andere auch.

Es gibt von manchen Ortsnamen zig gleiche in Deutschland. Aber es gibt auch dazu gehörige Postleitzahlen, die jeden Ort eindeutig machen. UND DIESE gehören zum Ort dazu. Auch bei den Vorgaben in den entsprechenden Kästchen von eBay.

Und diese Vorgaben dürften auch NICHT vom Verkäufer abänderbar sein. Wenn sich jetzt die Ware nicht an diesem Ort befinden würde, könnte der Verkäufer das klipp und klar in der Auktion erwähnen.

Es gäbe überhaupt keine Missverständnisse.

Im Gegenteil: Es wäre für alle Beteiligten klarer und einfacher. Insbesondere hätte diese Unsitte ein Ende, wo Verkäufer als Ort "Irgendwo in Deutschland" oder "im Internet" oder "bei mir zu Hause" oder Ähnliches eintragen, was ohnehin immer irgendwie suspekt ist.

UND GANZ BESONDERS hätten es Betrüger nicht so leicht, zig Accounts anzumelden, immer unter dem gleichen Realnamen + Adresse, die man natürlich nicht erkennen kann, weil erst später offenbart (bei der Kaufabwicklung). Vorher hat man mit verschieden eBay Pseudonymen und verschiedenen Orten zu tun.

Man merkt es erst dann, wenn man durch Zufall bei dem gleichen Verkäufer mit verschiedenen Pseudonymen und Accounts 2 mal kauft, jedes Mal ist der gleiche Name und die gleiche Adresse hinterlegt, jedes Mal gibt es die gleiche Bankverbindung, aber jeweils mit einem anderem Pseudonym UND einem anderen Ort im eBay Kästchen, der hunderte km entfernt ist von dem anderen und natürlich auch nicht mit der bei eBay hinterlegten Adresse übereinstimmt. Und jedesmal gibt es ein Fake oder auch gar nix!

Ganz alltägliches eBay!



-- Editiert von bogus1 am 23.11.2008 21:39

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#10
 Von 
ScoobyDoo2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@bogus1

100% Zustimmung! Das hätte mir die Probleme jetzt auch erspart.

NUR: Selbst wenn man die PLZ mit eingibt (was ich getan habe!), zeigt eBay sie nicht an. In dem hier vorliegenden Fall wird mir der Fingerzeig auf eBay aber nicht viel helfen, fürchte ich.

Grüße,
Scooby

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Es ist wirklich ein Problem Und ansonsten scheint eBay ja die Existenz dieser Postleitzahlen wohlbekannt zu sein. Man braucht sich ja nur einzuloggen und nach Artikeln zu suchen.

Und oh Wunder, da steht sofort oben links die eigene Postleitzahl, man kann Artikel suchen und deren Anzahl nach dem Standort UND nach den Entfernungen zu seiner Postleitzahl einschränken lassen.

Wie einfach eBay doch sein kann, wenn es nur will...

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#12
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> NUR: Selbst wenn man die PLZ mit eingibt (was ich getan habe!), zeigt eBay sie nicht an. In dem hier vorliegenden Fall wird mir der Fingerzeig auf eBay aber nicht viel helfen, fürchte ich.

Es lohnt den Stress nicht! Sehe überhaupt den Fall ein bisschen anders. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass man auch den Namen "Mülheim an der Ruhr" nicht angezeigt bekommt, selbst wenn man es will. Habe in entsprechenden Fällen nur immer Mülheim als Artikel-Standort gefunden.

Nun wird es beim Versand auch kein Problem sein, aber eben bei der Selbstabholung. Außerdem haben verschiedentlich Gerichte schon entschieden, dass nachzufragen sei, wenn Unklarheiten bestünden. So abwegig ist das nun wirklich nicht!

Aber was nutzt es, es würde eine zähe Geschichte, würde es einfach vergessen. ebay Gebühren erstatten lassen - abhaken. Man lernt daraus und beim nächsten Mal schreibt man "Mülheim an der Ruhr" in die Beschreibung hinein, so sollte auch dem letzten Selbstabholer klar sein, wo es liegt. Hoffentlich!

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#13
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Man gibt zwar seine PLZ ein und ebay spukt dann automatisch einen Namen aus (kann aber auch beliebig sein, da manche PLZ mehrfach vergeben sind und ebay irgeneinen einträgt), aber man hat die Möglichkeit diesen Namen auch manuell zu ändern. Muß man aber glaub ich dann jedesmal aufs neue machen.
Deswegen frag ich bei Selbstabholung immer nach WO abgeholt werden soll, einfach um Streß und Ärger zu vermeiden, außer es steht explizit im Text. Das vergessen aber leider die meisten Verkäufer.
Bei Frankfurt zeigt ebay z.B. auch nicht an ob FFM oder FFO.
Ich würde das unter der Rubrik "Versuch und Irrtum" oder "wieder was gelernt" ablegen und die Auktion erneut starten, dann natürlich mit genauer Ortsangabe.

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

> kann aber auch beliebig sein, da manche PLZ mehrfach vergeben sind und ebay irgeneinen einträgt

Natürlich nicht! PLZ sind eindeutig, sonst würden sie ja auch keinen Sinn machen.

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#15
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

@Normi
zu meiner Postleitzahl gibt es ca 15-20 Gemeinden im Umkreis mit genau derselben
vorher informieren hilft manchmal
Da es kleinere Orte sind ist das trotz gleicher PLZ aber verschiedenen Ortsnamen und Straßennamen eindeutig.
Das ist nicht nur bei uns so, weil das Geld für neue Zahlen gerade aus war, sondern bundesweit so üblich.

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

> zu meiner Postleitzahl gibt es ca 15-20 Gemeinden im Umkreis mit genau derselben

Du meinst sicher Ortschaften, nicht Gemeinden. 15-20 Gemeinden können schön fast die Größe eines Kreises annehmen. Diese haben mit Sicherheit nicht dieselbe PLZ. Bist du andere Ansicht, dann zähle doch bitte die angeblichen Gemeinden auf.

Das einzelne Dörfer eine gemeinsame PLZ besitzen können, wird ja von mir nicht bestritten. Meist ist es die PLZ der Gemeinde oder Stadt, in die sie eingemeindet sind. Aber welche der benachbarten Kleinstortschaften bei ebay als Artikelstandort angezeigt wird, ist unbeachtlich für eine Abholung. Insofern ist der Standort über die PLZ eindeutig lokalisierbar.

Wohnst du also in Kleinkleckersdorf, das 5 km von Musterstadt entfernt liegt und die gleiche PLZ besitzt, dann wird halt Musterstadt angezeigt. In der Regel ist dann Kleinkleckersdorf in Musterstadt auch eingemeindet.

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#17
 Von 
ScoobyDoo2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

so, der "zweite Sieger" der Auktion hat sich bereit erklärt, die Ware für nur 1 Euro weniger abzunehmen. Damit kann ich den ursprünglichen Käufer nun problemlos aus dem Vertrag entlassen. Es ist also alles zu einem guten Ende gekommen.

Trotzdem: Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Ich habe auf jeden Fall was dabei gelernt.

Grüße,
Scooby

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

@Du meinst sicher Ortschaften, nicht Gemeinden.@
Oder so, das ist doch Erbsenzählerei. Diese sind aber quer über den Kreis verteilt und auch zum größten Teil nicht irgendwo eingemeindet oder miteinander sonstwie verbandelt, die nächsten Städte haben andere PLZ. Ich erspare mir hier die Mühe alle aufzuzählen, die Ortschaften sind teilweise so groß wie kleinere Städte und bei ebay wird (in meinem Fall) ein winzigkleines Nest das jwd liegt angezeigt.
Für einen pingeligen käufer wäre das sicher schon ein Problem, da ebay eben nicht die PLZ sondern den Namen anzeigt - es macht sich fast keiner die Mühe die Suchfunktion über PLZ zu benutzen - und es den Ort zigmal in Deutschland gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Für einen pingeligen käufer wäre das sicher schon ein Problem, da ebay eben nicht die PLZ sondern den Namen anzeigt - es macht sich fast keiner die Mühe die Suchfunktion über PLZ zu benutzen - und es den Ort zigmal in Deutschland gibt.
-----------------------------------------
Schon am Sonntag wurde festgestellt:

"Es gibt von manchen Ortsnamen zig gleiche in Deutschland. Aber es gibt auch dazu gehörige Postleitzahlen, die jeden Ort eindeutig machen. UND DIESE gehören zum Ort dazu. Auch bei den Vorgaben in den entsprechenden Kästchen von eBay.

Und diese Vorgaben dürften auch NICHT vom Verkäufer abänderbar sein. Wenn sich jetzt die Ware nicht an diesem Ort befinden würde, könnte der Verkäufer das klipp und klar in der Auktion erwähnen.

Es gäbe überhaupt keine Missverständnisse."
----------------------------------------
Und jetzt sage bitte nicht, dass es irgendwo bei Dir in der Gegend oder sonstwo in Deutschland 2 Orte gibt die

a) den exakt gleichen Ortsnamen haben

UND

b) die exakt gleiche Postleitzahl

Und wenn eBay bei all dem überflüssigen Quatsch, was es auf seinen Auktionsseiten veröffentlicht, z.B. in einem großen Kasten dies:
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sich endlich mal dazu entschließen könnte, das zu tun, was wirklich wichtig ist, nämlich die Postleitzahl zu dem kompletten Namen des Ortes zu setzen, wie es eine pure Selbstverständlichkeit für eine korrekte Zuordnung sein sollte, hätte hier
klar und deutlich:

"45475 Mülheim an der Ruhr" gestanden, wobei die Postleitzahl natürlich nur für den entsprechenden Teil Mülheims steht.

Und kein Käufer, der aus dem Postleitzahlbezirk 6 oder 8 kommt, wäre auf die Idee gekommen, dass er nur ein paar km zu fahren brauchte, um an die Ware zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich glaube wir drehen uns hier im Kreis, ich habe bloß festgestellt, das es bei mir einen völlig anderen Ort anzeigt, der auch noch ein ganzes Stück vom Wohnort entfernt ist.
Wenn man das beim Einstellen oder Kaufen eines Angebotes übersieht, bzw, das es den angezeigten Ort mehrfach gibt, aus Unwissenheit oder weil man nicht drandenkt, dann kann es eben zu diesen Verwicklungen kommen. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit zum Ausdruck bringen, was dann sonst noch in meine Ausführungen hineininterpretiert wird ist nonsens.
Deswegen stimme ich meinen Vorrednern zu, es wäre sehr nützlich wenn es eine dazugehörige PLZ anzeigen würde, um das ganze zuordnen zu können.
In anderen Verkaufsplattformen z.B. www.dhd24.de wird das so gehandthabt. Trotzdem übersieht das auch noch mancher, deswegen wird man nie eine 100% Sicherheit haben. Wie heißt es so schön "Irren ist menschlich" und gegen vergessen und überlesen von Fakten ist keiner gefeit.
Deswegen an die eigene Nase fassen, Ball flach halten und versuchen das ganze höflich und nett zu klären wie der TE.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

> Ich glaube wir drehen uns hier im Kreis, ich habe bloß festgestellt, das es bei mir einen völlig anderen Ort anzeigt, der auch noch ein ganzes Stück vom Wohnort entfernt ist.

PLZ-Bereiche sind recht eng gezogen. Was heißt denn hier ein ganzes Stück? wir reden hier doch von maximal 10-20 km. Das ist doch für eine Abholung unbeachtlich. Nenne uns doch bitte mal die beiden Orte.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

PLZ-Bereiche sind recht eng gezogen. Was heißt denn hier ein ganzes Stück? wir reden hier doch von maximal 10-20 km. Das ist doch für eine Abholung unbeachtlich. Nenne uns doch bitte mal die beiden Orte.

Wenn derjenige bloß einen Handwagen hat ist es erheblich, das liegt eben immer im Auge des Betrachters oder wie "engstirnig" derjenige ist der damit ein Problem hat.

Ich wollte nur Möglichkeiten anzeigen, die zu Komplikationen führen können und hier beileibe keine Wortklaubereien erzeugen.

Bin ja direkt gespannt, was jetzt in diesen Text hineininterpretiert wird.

grinsend im Bürostuhl, Sharkbait

0x Hilfreiche Antwort

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