Rücktritt vom Kauf??

20. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
wechkeks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf??

Hallo,

ich habe gestern bei eBay ein Powerbook sowie ein (defektes) iBook versteigert. Die Auktion ist hier http://cgi.ebay.de/ws/ebayisapi.dll?viewitem&item=330175852580 zu finden. Heute hat mich der Käufer angeschrieben, das er ja nicht gewußt habe das das iBook defekt ist und deshalb selbstverständlich wg. Irrtum nach 119BGB vom Kauf zurücktreten werde. Meine Frage ist jetzt, darf er das? Ich habe doch in der Artikelbeschreibung eindeutig auf den Defekt hingewiesen, und auch die Beschreibung nicht im nachhinein bearbeitet. Was mich noch ärgert, ist die Tatsache das er einmal um 01:00 sowie um 10:30 ein Angebot abgegeben hat. Man kann daher wohl nicht von einem Spontankauf sprechen. Wäre super wenn ihr mir einen Rat geben könntet.

Schönen Gruß

Keks

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ein Irrtum scheidet hier in der Tat aus. Das hätte der liebe K sich vorher überlegen müssen.

Gehen Sie auf seine Mails einfach nicht weiter ein.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wechkeks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Nachricht!
Das bestärkt mich zumindest in der Tatsache das ich keinen Fehler gemacht habe.
Zur gütlichen Einigung hab ich jetzt zwar dem zweitbietenden ein Angebot zum Sofortkauf unterbreitet, die Frage ist jedoch wie ich reagieren soll wenn er dies ablehnt?
Der K kam auch noch mit dem Argument, ob hier Deutsches oder Österreichisches Recht gilt, es ist wohl so das der Account des Käufers (seine Mutter) eine Deutsche Adresse hat, der Sitz ist in München, er aber in Österreich wohnt und von dort aus das Gebot mit dem Account der Mutter abgegeben hat.
Als drittes stellt sich mir die Frage bzgl. §121 BGB ob die Anfechtung nicht schon nach dem ersten Gebot erfolgt hätte müßen? Schließlich hat er die Gebote am 19.10.07 um 01:40 sowie um 10:46 abgegeben. Das Auktionsende war am 19.10.07 um 21:10 und die Mail das er vom Kauf zurücktreten wolle habe ich am 20.10.07 um 15:42 also fast 18,5 Stunden nach Auktionsende erhalten. Nach meiner Meinung steht es ausdrücklich in der Artikelbeschreibung, selbstverständlich hätte ich es noch im Auktionstitel beifügen können, und man sollte doch schon vor dem ersten und auf jedenfall vor dem zweiten Gebot sich die Artikelbeschreibung sorgfältig durchlesen.

Gruß

Timo

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