Rücktritt vom Ebay-Kauf möglich?

9. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schmulius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Ebay-Kauf möglich?

Habe gestern bei Ebay ein schon lange gesuchtes Kameraobjektiv ersteigert. Bisher wurde dieses Modell immer zwischen 120 und 180 Euro versteigert. Habe dann gestern kurzfristig dieses Modell bei Ebay gesichtet und ein Maximalgebot € 150 eingegeben, den Zuschlag bekam ich dann für € 126,--. Dies freute mich zuerst, nach nochmaligen Durchlesen der Artikelbeschreibung wurde das Objektiv jedoch als defekt verkauft, in der Überschrift war dies nicht vermerkt. Allein der Kostenvoranschlag kostet schon € 40,--, das Objektiv wurde von mir somit weit überteuert ersteigert. Der Verkäufer ist eine Privatperson. Meine Frage: Kann ich vom Kauf zurücktreten? Wenn ja, mit welcher Begründung? Muß der Defekt in der Überschrift vermerkt sein? In der Artikelbeschreibung wurde der Defekt hinreichend beschrieben. Habe ich nur Überlesen bzw. in der Schnelle garnicht gelesen.

Danke für eine schnelle Antwort

Andreas

Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Nein, du musst die Beschreibung lesen, bevor du bietest!

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Muß der Defekt in der Überschrift vermerkt sein?*

Nein.

*In der Artikelbeschreibung wurde der Defekt hinreichend beschrieben.*

Dann ist dem VK nichts vorzuwerfen.

*Kann ich vom Kauf zurücktreten?*

Unter dem beschriebenen Umständen nicht. Aber vielleicht hast du ja etwas übersehen. Daher wäre der Link, wie hanibal schon sagt, gut.

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#4
 Von 
Schmulius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antwort, folgend der Link:

http://cgi.ebay.de/SIGMA-18-125-3-5-5-6-DC-DIGITAL-FUR-CANON_W0QQitemZ120146693309QQihZ002QQcategoryZ80404QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


Gruss

Andreas

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#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

Hallo.

m.E. dürfte ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen sein, zumal der VK vor der eiegntlichen Beschreibung auf den Defekt-mit dieser Überschrift-:

*SIGMA 18-125/3,5-5,6 DC DIGITAL FÜR CANON - D E F E K T *

und den zu erwartenden Kosten ausdrücklich hingewiesen hatte. Die Beschreibung

*SIGMA 18-125/3,5-5,6 DC DIGITAL FÜR CANON - D E F E K T *

ist auch in überdimenzionalen Buchstaben erfolgt. Also, wäre erstmal keine erforderliche Lesehilfe(Brille)erforderlich.

Damit sind Sie einen verpflichtenden Kaufvertrag eingegangen.

Grüsse

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Dem ist nichts hinzuzufügen. Sehe auch absolut keinen Spielraum, aus dem Vertrag herauszukommen.
Auf Irrtum können Sie nicht plädieren, da Sie die nötige Sorgfalt (Lesen) nicht aufgebracht haben.

Aber bitte kein neuer Thread mit dem Thema 'Mein minderjähriger Sohn hat Objektiv ersteigert - muss ich zahlen?' ;)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Du könntest dich mit dem Verkäufer eventuell einigen. Also kontaktiere ihn mal!

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Die Besonderheiten des eBay-Geschäftes, auch wenn keine Sofortkaufen-Option offeriert wurde, legen es nahe, daß es nicht ausreicht, auf einen Defekt nicht schon in der Titelzeile, sondern erst in der Beschreibung hinzuweisen, um dem Vorwurf eines arglistigen Mängelverschweigens zu entgehen.*

Das ergibt sich weder aus dem BGB noch aus dem zitierten Urteil. Wie bereits die Vorredner richtig ausführten, ist die Nennung eines Defekts in der Überschrift nicht zwingend.

Im von Mirk zitierten Urteil ging es auch gar nicht um diese Frage. Vielmehr war der Streitpunkt ein in der Überschrift genannter Sofort-Kaufpreis, der am Angebotsende wieder revidiert wurde.

<a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20050013.pdf">http://www.jurpc.de/rechtspr/20050013.pdf</a>

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#10
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Sehe ich genauso. Mirk, Du solltest nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#12
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Du hast recht damit, dass die Sonderstellung von Ebay in dem Urteil betont wurde. Dennoch ging es letztlich um einen anderen Streitpunkt. Du kannst nicht davon ausgehen, dass eine Verhandlung über die oben genannte Auktion zugunsten des Käufers ausfällt, nur weil ein anderes Gericht in einem anders gelagerten Fall so entschieden hat.

Ich halte es grundsätzlich für möglich, jedoch für sehr unwahrscheinlich.

Du solltest eigentlich wissen, dass jeder Fall neu verhandelt wird.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Du hast vergessen zu betonen, daß Du nicht in der Lage bist zu erkennen, inwieweit meine Darstellung ihre Rechtfertigung im Gesetz findet - was nichts heißen muß.*

Ich bin mal so vermessen zu behaupten, daß keiner der bisherigen Poster dazu in der Lage war. Weshalb dies so ist, bleibt nun der Phantasie überlassen. :grins:


-- Editiert von normi am 10.08.2007 13:29:23

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#14
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@hanibal

*Wie ich lese, bist du juristischer Laie.*

Das sind fast alle hier. Dies ist ein Laienforum!

*Warum hältst du denn dann bei Mirk so dagegen?*

Ich mache meine Meinung nicht davon abhängig, ob sie sich mit Mirk (Laie?, Jurist?) deckt oder nicht.

Ich habe zu der Frage als erster Stellung genommen. Soll ich jetzt alles über Board werfen, wenn Mirk in den Thread kommt und anderer Ansicht ist. Zumal ich wie einige andere der Argumentation Mirks nicht zustimmen kann.

Genauso unsinnig wäre es seine Meinung an der Anzahl der Beiträge eines Users auszurichten. :grins:

-- Editiert von normi am 10.08.2007 14:47:26

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#18
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

'Ich bin sogar überzeugt, daß der eBay-Käufer eines Foto-Objektivs mit der Angabe DEFEKT in der Titelzeile keinerlei Ansprüche geltend machen kann (keine Irrtums-Anfechtungsrechte, keine Sachmängel-Rechte usw.)'

Davon bin ich auch überzeugt aber darum ging es doch gar nicht. Lies am besten nochmal alles.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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