Rücklastschrift nach Fristsetzung zur Rückzahlung

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gänseküken
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücklastschrift nach Fristsetzung zur Rückzahlung

Hallo,

ich habe auf eBay Deutschland für ca. 200 Euro ein neues Küchengerät von einem gewerblichen Verkäufer aus Hamburg bestellt.

Die Maschine war zwar in der OVP, jedoch offensichtlich gebraucht statt neu (stark zerkratzt) und außerdem einfach ohne jegliche Polsterung in einen großen Karton geworfen. Für den Verkäufer war wohl selbst Zeitungspapier zuviel verlangt... Ist das fahrlässig?

Glücklicherweise hatte ich das Auspacken im Beisein von Zeugen auf Video aufgenommen.

Die Maschine ist, wie anhand der (Nicht-)Verpackung und des Zustandes vermutet, leider defekt.

Ich informierte also meinen Verkäufer und bat um Rücknahme der defekten Ware sowie wahlweise Zustellung der bestellten Ware in ordnungsgemäßer Verpackung (Nacherfüllung), oder Erstattung (Rücktritt).

Antwort: Er könnte mir ja einfach 10€ zurück erstatten und dann wäre die Sache mit dem Widerruf vom Tisch.

In seiner Email erfuhr ich nun auch, dass er gar nicht in Hamburg sitzt, sondern im Ausland, und bei eBay einfach eine Fakeadresse angegeben hat. Dies erklärt auch den völlig abweichenden Absender des Paketes, ich konnte das Paket zunächst gar nicht identifizieren, da ich wissentlich nichts aus dem Ausland bestellt hatte.

Bezahlt habe ich per SEPA-Lastschrift.

Nun bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe meinem Verkäufer eine Frist zur Rückzahlung und Abholung der defekten Ware gesetzt, unter Angabe, dass meine Bank bei erfolglosem Fristablauf die Rücklastschrift einleitet und die defekte Ware für ihn zur Abholung bereitsteht. Normalerweise bin ich nicht der Mensch, der so ein Fass aufmacht, aber langsam sehe ich keine andere Möglichkeit mehr.

Da ich mich noch in der Widerrufsfrist befinde (hat diese vor der gesetzlichen Sachmängelhaftung Vorrang?), habe ich auch den Widerruf erklärt.

Seitdem ignoriert er mich gekonnt. Er bietet mir nur nunmehr zum dritten Mal eine 10€ Rückerstattung für ein defektes 200€ Gerät an.

Ich habe bei eBay einen Fall eröffnet. eBay ist der Meinung, dass eine Versandmarke vom Verkäufer genügt, um zu beweisen, dass ich mangelfreie Ware erhalten habe und hat meinen Fall prompt geschlossen. Durch eBay bekomme ich meine Rücksendung und Rückerstattung also leider nicht.

Mein Verkäufer fühlt sich jetzt natürlich in seiner Auffassung bestätigt und nimmt die Maschine erst recht nicht zurück, zumal er dies mit seiner Fakeadresse vermutlich auch nicht kann.

Kann ich die Lastschrift also nach Ablauf meiner Frist gefahrlos zurückgeben lassen?

Die defekte Ware würde ich notfalls 3 Jahre in meiner Garage parken, bis er endlich mal antwortet. Hauptsache, er macht sich nicht mit meinem Geld davon.

Hättet ihr sonst noch Vorschläge, wie ich mich bezüglich der Rücklastschrift absichern kann?

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Gänseküken):
Nun bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe meinem Verkäufer eine Frist zur Rückzahlung und Abholung der defekten Ware gesetzt, unter Angabe,

Das hat er nie bekommen.

Wie will man das Gegenteil beweisen ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wurde die SEPA-Lastschrift über das Paypal-System abgewickelt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gänseküken
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Beweisen werde ich das der Polizei gegenüber dann mit seiner Antwort und Empfangsbestätigung, samt Zitat meiner Nachricht.

Ich habe per SEPA-Lastschrift gezahlt, nicht per PayPal, wobei ich auch gleich nochmals auf die achtwöchige Rückgabefrist hingewiesen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Beweisen werde ich das der Polizei gegenüber dann mit seiner Antwort und Empfangsbestätigung, samt Zitat meiner Nachricht.
Diese wird dir nur recht freundlich mitteilen, dass sie nicht zuständig sind! Das ist keine Sache für die Polizei, sondern was für Anwälte und Gerichte in einem reine Zivilstreit.

Dann etwas auf was bisher noch Keiner eingegangen ist, aber da du dem Kauf ja wiederrufen hast, denke ich, dass DU an der Reihe bist erstmal seinen Part zu erledigen, danach ist dan erst der VK dran!

Dazu auch erstmal eine Frage, was sagen denn die AGB bezüglich rücksenden des Artikels aus? Wer trägt da den die Kosten?
Kann die besagte Maschine mit einem normalen Paketdienst zurückgesendet werden oder geht das nur via Spedition?

Ich gehe mal davon aus, dass die Maschine mit einem normalen Paketdienst versendet werden kann, somit wärst jetzt ert mal DU am Zug und DU müsstestdie Maschine zurücksenden. Eine Rückerstattung kannst du nur dann erst verlangen, wenn die Maschine zurück beim VK ist!

Zitat:
Kann ich die Lastschrift also nach Ablauf meiner Frist gefahrlos zurückgeben lassen?
Würde ich verneinen, ausser du schickst die Maschone zuerst zurück...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

- Gezahlt wurde 100% mit PayPal, Lastschrift wird über PayPal auch ohne eigenes PayPal-Konto abgewickelt und PayPal, einem Dritten, das Geld wieder weg zu nehmen ist eine ganz schlechte Idee.

- Auch wüsste ich nicht seit wann eine Firma nur eine Anschrift haben oder ihr Lager am Unternehmenssitz haben muss. Es gibt sogar Firmen die haben nicht mal ein Lager.

- Für Rückerstattung und Rücksendungen gibt es eine 14 Tagesfrist. Der VK kann die Rückzahlung zwar unter gewissen Umständen verzögern, wenn der K die Ware z.b. nicht zurücksendet. Aber nicht wenn der VK den Widerruf des K einfach ignoriert und die Rücksendung aktiv verhindert.

- Abholung bei Mangel afaik nur wenn es dem K nicht zuzumuten ist die Sache zur nächsten Post zu schaffen. z.b. eine Waschmaschine. Bei einer 200€ Küchenmaschine also eher unwahrscheinlich.
Er müsste aber für die Versandkosten in Vorleistung gehen oder eine Versandmarke zur Verfügung stellen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher in wie fern sich dies nun mit dem Widerruf beißt, wobei dann auch relevant wäre wann was erklärt wurde.
Und dann wäre es auch relevant was der VK in seiner Widerrufsbelehrung stehen hat. Da wäre die Artikelnummer schon hilfreich.

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