Rückgabe und/oder falscher Artikel

31. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)
Rückgabe und/oder falscher Artikel

Hallo,

mal wieder etwas in eigener Sache in der Hopffnung einfach nur ein paar Meinungen zu bekommen.

Es wurde der Artikel 300640535839 auf EBAY gekauft. In dem Angebot gibt es jetzt 2 Angaben zur Beschaffenheit des Artikels, einmal das Artikel-Bild wo nach deutlich in rot hervorgehoben wurde, dass es sich um ein Originalbild des zum Verkauf stehenden Tachos handelt, dann noch eine Teilenummer, die aber nicht zu dem Tacho auf dem Bild passt. Da davon ausgegangen wurde, dass der Tacho auf dem Bild der ist der zum Verkauf steht, wurde der Tacho auch gekauft. Als diese ankam, wurde erschreckend fesstgestellt, es handelt sich nicht um den Tacho auf dem Bild (was der VK auch nicht bestreitet). Tacho wurde genau so in dem Paket an den VK zurückgesendet, wie dieser bei uns ankam. Das Paket wurde am 12. Januar bei GLS abgegeben, mit korrekter Adresse (was auch vom hiesigen GLS Stützpunktleiter bestätigt wird) abgegeben zwecks Rücktritt vom Kauf. VK wurde nicht gesondert informiert, da fristgerechtes absenden gegeben war. GLS intern wurde das Paket jedoch falsch gelabelt, aus der Strassennummer 15b wurde 150 gemacht (wohlgemerkt GLS intern was auch von GLS bestätigt wird). Der GLS Stützpunkt meldete sich dann bei uns, dass die Adresse nicht stimmen würde, wurde dann auch gleich nochmals GLS korrekt übermittelt (GLS intern seitens hiesigem GLS Stützpunkt fristgerechte ADresskorrektur). Trotz Adresskorektur des des internen Fehlers wurde das Paket GLS intern zum hiesigen Stützupunkt zurückgesendet, dort jedoch gleich wieder an den VK weitergeleitet (hat dadurch eine andere Paketnummer bekommen). Jetzt weigert sich VK den Rücktritt vom Kauf zu akzeptieren, wäre unser Pech, dass es da ein Adressproblem gab, obwohl von uns aus mit korrekter Adresse an GLS übergeben wurde. Soviel erstmal dazu.

nach einem Telefonat gerade mit dem VK, habe ich ihm gesagt, wenn er nicht die Rückgabe so akzeptieren möchte, dann wird Nachbesserung verlangt auf den tacho, der auf dem Bild zu sehen ist. Wurde vom VK abgelehnt mit der Begründung, sein Anwalt sagt ihm, Bild ist nicht ausschalggebend, die angegebene Nummer ist einzig und alleine wichtig. Da jedoch expilzit in rot auf das sogenannte Originalbild im Angebot hingewiesen wird, sehe ich das aber anders, ich möchte Nachbesserung auf das original abgebildete Teil. VK sagt selber, da ist ihm wohl ein Fehler unterlaufen, aber wenn ich eine Nachbesserung wünsche, dann muss ich nachzahlen. Er beruft sich auf die Aussage seines Anwaltes, die ich wie gesagt für sehr fragwürdig halte.

Daher mal meine Frage hier im Forum, was denkt ihr zum einen über das bei GLS geschehene und zum anderen, was denkt ihr über das Angebot an sich wo der VK sich auf Teilenummer beruft und sagt Bild wäre absolut egal, weil es ihm sein Anwalt so gesagt hatte...

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Sie streiten sich mit dem Verkäufer um des Kaisers Bart.
Der Verkäufer ist so oder so zur Rücknahme verpflichtet.
Was angeblich sein Anwalt sagt ist nonsens.
Der Verkäufer verweist ausdrücklich auf die Lichtbilder.
Setzen Sie dem Verkäufer ohne wenn und aber eine Frist
den Kaufpreis zu erstatten, mit der Androhung sonst
Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen.
Danach googeln Sie unter "Mahnbescheid".


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sie streiten sich mit dem Verkäufer um des Kaisers Bart.
Der Verkäufer ist so oder so zur Rücknahme verpflichtet.
Was angeblich sein Anwalt sagt ist nonsens. <hr size=1 noshade>



Richtig, man sollte aber klar stellen, dass man nicht den Rücktritt (= Gewährleistung), sondern den Widerruf i.S. § 312d BGB durch Rücksendung erklärt hat.

Das Transportrisiko, die Verzögerung wg. des GLS-Verschuldens, trägt der VK.

Nach § 357 I BGB gerät er 30 Tage nach Absendung der Ware automatisch in Verzug, man könnte dann sofort losklagen.

Das sollte er seinem Anwalt klar machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Eirn Frist zur Rückzahlung wurde ihm Gestern schon gesetzt, als Frist wurde Ende der Woche angegeben. Die reaktion auf eine gesetzte Frist war wörtlich:

quote:
Da Sie ja genau unsere AGB´s kennen, wissen Sie das wir 30Tage Zeit haben, nach dem Eingang des Widerrufs/ der Ware, Geld zu erstatten. Dieses soll keine Schikane sein, ganz im Gegenteil, auch wir brauchen Zeit um den Sachverhalt zu klären. Schaffen wir es früher, dann erstatten wir auch früher
Ich habe dann dem VK erstmal versucht zu erklären, dass er sich nach 30 Tagen direkt in Verzug befindet, bei einer angemessenen Frist die ihm gesetzt wird, aber auch schon früher.

VK bot auch eine nach seien Worten Kulanzlösung an:
quote:
Trotz alle dem möchten wir Sie nicht im Stich lassen. Daher möchten wir Ihnen eine Kulanzlösung anbieten.
Wir nehmen das Tacho zurück. Allerdings, lassen wir dieses Prüfen(70€).
Dann überweisen wir Ihnen 54,99€.


Ich werde den VK Morgen nochmals mit den Fakten konfrontieren, danach ist es seine Entscheidung, ob er den Widerruf normal und ohne weitere Probleme durchziehen möchte, oder obs über die längere und für ihn teurere Schiene gehen muss, mal sehen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
sein Anwalt sagt ihm, Bild ist nicht ausschalggebend


Das dürfte dreist gelogen sein.

Erstens wird kein VK zum Anwalt rennen, wenn ein K widerrufen will.

Zweitens wird kein Anwalt eine solche Aussage treffen, weil sie schlicht Unfug ist (außer es wurde so etwas wie "Abbildung ähnlich" vereinbart).

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Also der VK hat jetzt einer ganz normalen Rückabwicklung zugestimmt. Er betonte aber nochmal, dass sein Anwalt das nicht so sehen würde wie ihr und ich hier...

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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Er betonte aber nochmal, dass sein Anwalt das nicht so sehen würde wie ihr und ich hier.


Zumindest hat er die gute alte Lehre begriffen, daß man alles immer "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" macht, wenn man es einrichten kann. :)

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die 30-Tage-Frist beginnt schon ( am Tag ) nach dem Zugang ( und zwar mit dem Zugang der Warenrücksendung, ... <hr size=1 noshade>


Ja, stimmt, auf den Zugang beim VK kommt es an.

Jetzt taucht aber wieder das Problem auf, dass VK die Transportgefahr trägt. Was wenn wie hier die Ware ohne Verschulden des K verzögert oder sogar gar nicht ankommt.

VK muss sich das Verschulden des Transporteurs nach § 278 BGB zurechnen lassen.

Das kann man dann eigentlich nur so in den Griff bekommen, dass K die Absendung nachweisen muss, dann wird der Zugang beim VK nach der üblichen Transportdauer fingiert. Die Frist beginnt dann unabhängig davon zu laufen ob/wann die Ware tatsächlich ankommt.

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