Rückabwicklung, Käufer will erst Geld

2. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)
Rückabwicklung, Käufer will erst Geld

n'Abend

Ich habe (gewerblich) eine defekte HDD verkauft. Es stand deutlich defekt drin, es stand jedoch auch drin, dass die HDD äußerlich einwandfrei aussieht. Der Käufer meint, das Teil hat Beulen. Nungut, ich schau bei einer ohnehin defekten HDD nicht noch genaustens auf das aussehen, es war eher ein Standardtext. Jetzt möchte der Käufer den Artikel zurückgeben. Ok kein Problem dachte ich mir, soll er zurück schicken und ich schau mir das an und überweise das Geld eben zurück. Will er aber nicht, er will erst das Geld. Er unterstellt mir betrügerisches Handeln und meint er hätte deswegen das Recht, vorher das Geld zu bekommen. Es handelt sich beim Käufer übrigends nicht um einen Privatmann, sondern um eine GmbH. Die haben allerdings nichts mit HDDs zu tun, das passt so garnicht in deren Geschäftsbild. Vielleicht auch ein Privatmann der die Ware nur dahin geliefert haben wollte, ich weiß es nicht genau.

Erfolgt die Rückabwicklung nicht Zug um Zug, das heißt, ich kann durchaus zunächst die Ware zurück erhalten, prüfen, und dann das Geld erstatten? Habe es bisher immer so verstanden und gehalten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Franz,

du hast Recht.

Der Käufer muss dir erst die Ware zurücksenden und erhält dann von dir den Kaufpreis + Porto zurück.

Wenn er das nicht will, hat er halt Pech gehabt und muss das Teil behalten, würd ich mal so sagen wollen! ;)

Viele Grüße,
Micha

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Hi,

ich bin auch gewerblicher Verkäufer. Fast jeder Käufer möchte das Geld zuerst, dann kann dem Geld hinterherrennen.

Man sollte sich überlegen: Wenn ich einen PC bei Media Markt kaufe, werden die mir ganz sicher nicht zuerst die Kohle geben.

Du musst nicht zuerst zahlen, er soll erst den Artikel versenden. Er soll drohen wie er will, daduch fühlen sich die Leute wie Mafia-Chefs :) .

Link zur Auktion wäre von Vorteil.

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#3
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja, hmm, gut, hab ich mir so ähnlich schon gedacht. Einige schaffen es mit ihrer merkwürdigen Art immer wieder, mich ans Zweifeln zu bringen.

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#4
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hey Franz,

du bist schon so ewig lang dabei, wie können dich solche K noch an`s Zweifeln bringen?
Du bist eindeutig im Recht, e basta!

Nicht unterkriegen lassen! :grins:

Grüße,
Micha

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#5
 Von 
banphet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Egal ob Du gewerblich bist oder nicht. Er reklamiert ja und da hast Du das Recht zu prüfen ob die Reklamation der Wahrheit entspricht.

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#6
 Von 
iiyama
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 21x hilfreich)

Na da würde ich aber aufpassen ! ich wurde gerade verdonnert ! ERST Geld, dann Ware, hat das Gericht entscheiden !

Urteilslaut :

D4er Kläger war befugt nach Widerruf die Ware per Nachnahme an den Beklagten zurückzusenden (vgl. Palandt-Güneberg, 66 Auflage, BGB, Randnummer 5, Paragrapgh 357.

Ich MUSS die Ware OHNE Prüfung gegen Vorkasse zurücknehmen !

Cool.. Wenn das passiert ist, darf ich eine Klage anstreben, wenn etwas nicht so ist wie es sein sollte.

Die Gerichtskassen und die Anwaltslkassen werden so etwas gefüllt ...

Also, VORSICHT!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ich MUSS die Ware OHNE Prüfung gegen Vorkasse zurücknehmen !*

äh, nein, du hast erst zu dem Zeitpunkt bezahlt, als die Ware bei dir angekommen ist, das ist keine Vorkasse. Das ist das Wesen von Nachnahme! Außerdem ging es bei dir um Widerruf und nicht Reklamation.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)
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