Rache Bewertung von Verkäufer

7. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Niceguy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rache Bewertung von Verkäufer

Hallo Zusammen

ich habe bei Ebay ein Autoradio ersteigert , nach 4 wochen wartezeit habe ich mein geld zurückgefordert , angegeben war 10 -14 tage lieferzeit...der verkäufer behauptete die hätten probleme mit GLS was ich nicht glaube und ich sollte noch mehr wartezeit einkalkulieren..
Auktion haben wir storniert
Daraufhin habe ich den Verkäufer negativ bewertet wegen hohe lieferzeit und nicht Lieferbare ware....

Aus Rache bewertete mich der Verkäufer auch negativ begründung : unangenehmer Kunde

ich habe versucht über ebay diese bewertung entfernen zu lassen aber es hat nicht geklappt ( antwort ebay: wir entfernen grundsätzlich keine bewertungen )

Der verkäufer entfernt seine bewertung nur wenn ich meine bewertung wieder zurücknehme....das doch eine art erpressung oder eine bewertung soll ja die wahrheit entsprechen bei dem VK ist doch nicht der Fall

ich wollte den Verkäufer jetzt vor Gericht verklagen um diese negative bewertung entfernen zu lassen

Komme ich damit durch ??

PS: der VK hat auch andere mitglieder negativ bewertet die negative bewertung abgegeben haben also ich bin kein einzelfall

-- Editiert von Mr.Niceguy am 07.04.2005 15:34:07

Problem bei eBay und Co?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ist zwar nicht schön sowas, aber warum willst du dir einen rechtsstreit antun ? gib einen kommentar zu seiner negativen bewertung ab ( rücktritt wegen langer lieferzeit, versteigert ware die er nicht hat) und ärger dich nicht nicht weiter.

klage kostet zeit, nerven und evtl. geld. das wäres es mir in diesem fall nicht wert.

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#2
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich muss mich meinem Vorredner anschliessen. Mir fällt das in letzter Zeit häufiger auf. die VK können nicht liefern oder liefern nur Schund. Der K gibt neg.Bewertung ab und bekommt retourkutsche.

Da hilft nur eins: Bei nächster Auswahl des VK auch auf abgegeben und erhaltene Bewertungen vorher achten und genau überlegen ob man das Risiko eingehen will..

-----------------
"*Smile for a better Day...:)*

*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Wer bereits mit dem Internet-Auktionshaus eBay zu tun hatte, weiß um die Bedeutung gegenseitiger Bewertungen der Vertragspartner nach Abwicklung der Transaktion. Obwohl diese gegenseitigen Bewertungen nun schon etliche Jahre seit Bestehen des eBay-Auktionssystems Praxis sind, sind nur wenige Fragen bisher gerichtlich geklärt.

Nach den eBay-Regeln, die jeder Nutzer des Dienstes anerkennt, gilt zunächst Folgendes:

„Das Bewertungsprofil gibt Aufschluss über den Ruf eines Käufers und Verkäufers bei eBay. Es umfasst eine Beurteilungsnummer, die in Klammern hinter dem Mitgliedsnamen steht. Die Zahl entspricht den positiven oder negativen Bewertungen dieses Mitglieds. Wenn Sie auf die Zahl klicken, sehen Sie die Kommentare von anderen Mitgliedern, die bereits mit diesem Mitglied gehandelt haben.
Als eBay-Mitglied sollten Sie bei der Eingabe von Bewertungen für andere Mitglieder umsichtig vorgehen und keine voreiligen Urteile abgeben. Bedenken Sie, dass Ihre Bewertung endgültig ist.
Die eBay-Richtlinien zur Bewertung dienen dazu, einen offenen und ehrlichen Handel zu gewährleisten. Um sicherzustellen, dass Bewertungen für den richtigen Zweck verwendet und nicht missbraucht werden, müssen Sie einige allgemeine Regeln befolgen.
( http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-ov.html )“

Das Amtsgericht Erlangen qualifizierte demnach eine sachliche und wahrheitsgemäße Bewertung des Vertragspartners als vertragliche Nebenpflicht (neben Zahlung oder Lieferung), deren Nichtbeachtung Schadenersatzansprüche auslösen kann. Eine negative Bewertung, deren Bezug zur Transaktion fehlt und die allein abwertend ohne sachliche Begründung erfolgt, sei eine solche Verletzung der Nebenpflicht (AG Erlangen, Urt. vom 26.05.2004).

In der Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass sich ein Betroffener gegen eine negative Bewertung gerichtlich wehren kann.
Schließlich findet sich in den Statuten von eBay, dass eBay Bewertungen selbst löscht, wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss (http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html). Einen derartigen Antrag hatte das Landgericht Düsseldorf (LG) im Eilverfahren zu entscheiden (LG Düsseldorf, 12 O 6/04 , http://www.jurpc.de/rechtspr/20040243.htm ). Der mit einer Negativbewertung „abgestrafte“ Gewerbetreibende wollte die Bewertung entfernen lassen. Das Landgericht stellte daraufhin klar:

*

Der Informationsaustausch im Bewertungsforum ist eine wesentliche Grundlage in einem zum Teil anonymisierten Handel (Pseudonyme).
*

Unternehmer setzen sich bewusst einem Handel in der Öffentlichkeit aus.
*

Unternehmer erreichen durch den eBay-Vertrieb eine größt mögliche Vielzahl von Kunden. Dies rechtfertigt auch grundsätzlich eine Gegenäußerung der Vertragspartner in der Öffentlichkeit.
*

Ein überwiegendes Schutzinteresse des Verkäufers gegenüber einem Käufer besteht nicht.
* Durch die Möglichkeit der Gegenantwort auf eine Bewertung werden schutzwürdige Belange ausreichend berücksichtigt.

Als gegenwärtiger Stand der Entwicklung bleibt festzuhalten, dass keinesfalls alle Äußerungen im Bewertungsforum akzeptiert werden müssen. Dies gilt insbesondere für nicht wahrheitsgemäße oder unsachliche Angaben des Vertragspartners. Auf der anderen Seite sind neben den beachtlichen Vorzügen, die ein Vertrieb über eBay mit sich bringt, auch die öffentliche Wirkung des Handels zu beachten. Ansonsten geht es einem wie dem Anbieter im Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf: Der Antrag des Händlers wurde abgewiesen und er musste die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die negative Bewertung blieb stehen.

(aus: http://www.123recht.net/article.asp?a=10352&f=ratgeber_internetrecht,~computerrecht_rabirmiliebaynegativbewertung&p=1)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

oder ich gebe meine negative bewertung erst nach 89 tagen 23 stunden 59 minuten und 50 sekunden nach auktionsende ab. dann werde ich um eine rachebewertung herumkommen.

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Deshalb zu klagen halte ich für überzogen, demnach ( wir kennen nicht den email verkehr zwischen kunde und VK) ist der kunde evtl. wirklich unangenehm.

-----------------
"kampf den borg"

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Auf seine Meinung, der K sei unangenehm, hat der VK nun mal ein Recht.
Auch wenn der K sich immer korrekt und höflich verhalten hat - vielleicht ist schon die Tatsache, daß er zurücktrat, für den VK unangenehm. ;)

Ansonsten hilft eine konsequente Trennung von K- und VK-Account, daß sich Probleme mit Käufen auf das eigene Verkaufsprofil auswirken.

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#7
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@oder ich gebe meine negative bewertung erst nach 89 tagen 23 stunden 59 minuten und 50 sekunden nach auktionsende ab. dann werde ich um eine rachebewertung herumkommen.

Bewerten kann man auch noch nach dem Zeitraum..

-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

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#8
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

soviel ich weiss ist 90 tage nach auktionsende schluss mit bewerten. alles andere wäre mir neu.

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

"soviel ich weiss ist 90 tage nach auktionsende schluss mit bewerten. alles andere wäre mir neu."

Mellas hat aber Recht, bewerten geht auch danach.

Und eine negative Bewertung kann man jederzeit "sachlich" ergänzen.

--------------------------------
Gruß Campa

-- Editiert von campagnolo am 08.04.2005 14:47:51

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#11
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

wisst ihr dann wie lange jetzt eine bewertung möglich ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

14 Tage sollten für Bewertungen angebrahct sein, denn dann ist der Deal idr.abgeschlossen.

Nö. Wenn der VK etwas langsamer versendet oder man selber ein paar Tage braucht, um bis zur Bank zu kommen, gehen schnell mal 16-20 Tage ins Land.
Und soll man dann provisorisch negativ bewerten, weil der VK ja evtl. nicht liefern könnte?

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#13
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ campagnolo

>>"soviel ich weiss ist 90 tage nach auktionsende schluss mit bewerten. alles andere wäre mir neu."

Mellas hat aber Recht, bewerten geht auch danach.<<

Ein Freund von mir hat das versucht, nachdem ihm ein Kunde nach 89 Tagen usw. eine unberechtigte Negative gegeben hatte.
Es hat auf dem mir bekannten Link nicht funktioniert.

Gibt es einen Link wo das noch geht?

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#14
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

selbst wenn (nach gegenseitigem Einverständnis?) die Bewertung entfernt wird, bleibt dann nicht trotzdem das Rote und nur die Bemerkung wird entfernt? Bilde mir ein, sowas gelesen zu haben...? Dann ist man auch nicht besser dran. Denn, wie oben schon mehrmals erwähnt, man kann ja auf die Bew. aussagekräftig antworten, und ich denke, da hat man noch am meisten was davon ;)
Klagen und der damit verbundene Stress und Ärger ist diese Angelegenheit m.E. nach überhaupt nicht wert!

Olga

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"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."

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#15
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich denke mal, es sind normalerweise 90 Tage. Ich habe mit der Abgabe auch mal spaßeshalber vor Jahren gewartet, da ich bei dem Händler viele Dinge gekauft hatte und ob er 14 oder 15 Bewertungen bekommt, war ja nicht soooo wichtig, zumal er mir auch nur eine gegeben hatte - nach 90 Tagen war es raus (damals war ja noch alles lockerer bei Ebay ;) ).

Aber einmal musste mir jemand eine neutrale reinwürgen und hatte - wohl aus Angst vor Rache - 90 Tage gewartet, ich habe es gezählt ;) . Jedenfalls war mir auch am 91. Tag die Bewertung noch möglich, in dem Moment, wo ich seine merkte, gab es dann natürlich die passende Antwort auf seine Feigheit zurück....zuerst den Bock schießen, und dann noch einen reinwürgen, das war dann zu viel des Guten....soll heißen: immer kann man sich scheinbar auf die 90 Tage auch nicht verlassen. Verrechnet habe ich mich übrigens nicht, denn ich war auch sehr überrascht ;)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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