Hallo zusammen,
ich möchte euch folg. Situation schildern. Bei Ebay habe ich einen Digital-Decoder als defekt verkauft und dazu geschrieben, dass beim Aufspielen einer Software etwas schiefgelaufen sei, ich aber denke, dass es für einen Bastler sicher kein Problem sei, die Box wieder funktionstüchtig zu machen. Nach dem der Käufer die Box erhielt, wirft er mir nun vor, die Box sei total defekt und irreparabel und möchte sein Geld zurück. Er behauptet ich hätte den Fehler erkennen und ihn in der Beschreibung nennen müssen. Andere Anbieter hatten mir vorher Fragen zu dem Fehler gestellt. Da ich kein Techniker bin, habe ich diesen Leuten geantwortet und ihnen beschrieben, dass im Display nichts erscheint. Hat der Käufer hier nicht einfach auf gut Glück versucht ein defektes Gerät günstig zu erwerben?
Rücktritt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
dass andere Ebayer nachgefragt haben ist in gewisser Weise schon ein Indiz, dass die Beschreibung Fragen offen gelassen hat.
Wenn Du schreibst, dass es ein Softwarefehler ist, dann sollten auf jeden Fall keinerlei mechanische Fehler sichtbar sein - auch keine angeschmorte Platine etc.
Wenn das Gerät also äußerlich i.O. ist, dann würde ich den Käufer auf den Gewährleistungsauschluss und den beschriebenen Defekt verweisen und eine Rücknahme ablehnen.
Gruss Neil
Danke für die Info.
Für das Einspielen der Software war ein Eingriff in der Box selbst nötig (löten etc.). OK ich gebe zu, ich hätte in der Beschreibung etwas genauer sein sollen, aber kann man mir deswegen arglistige Täuschung vorwerfen? Der Käufer ist wohl ein Fachmann und bei dieser Art des "Einspielens" kann verschiedenes schieflaufen. Wenn meine Beschreibung schon nicht so deutlich ist, hätte er sich denn nicht bei mir informieren sollen wie andere auch?
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Neil schau doch bitte mal meinen Beitrag beim "Kaufvertrag". Da geht die Story weiter...
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