Rücktritt

6. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jens Stein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)
Rücktritt

Hallo zusammen,

ich möchte euch folg. Situation schildern. Bei Ebay habe ich einen Digital-Decoder als defekt verkauft und dazu geschrieben, dass beim Aufspielen einer Software etwas schiefgelaufen sei, ich aber denke, dass es für einen Bastler sicher kein Problem sei, die Box wieder funktionstüchtig zu machen. Nach dem der Käufer die Box erhielt, wirft er mir nun vor, die Box sei total defekt und irreparabel und möchte sein Geld zurück. Er behauptet ich hätte den Fehler erkennen und ihn in der Beschreibung nennen müssen. Andere Anbieter hatten mir vorher Fragen zu dem Fehler gestellt. Da ich kein Techniker bin, habe ich diesen Leuten geantwortet und ihnen beschrieben, dass im Display nichts erscheint. Hat der Käufer hier nicht einfach auf gut Glück versucht ein defektes Gerät günstig zu erwerben?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

dass andere Ebayer nachgefragt haben ist in gewisser Weise schon ein Indiz, dass die Beschreibung Fragen offen gelassen hat.

Wenn Du schreibst, dass es ein Softwarefehler ist, dann sollten auf jeden Fall keinerlei mechanische Fehler sichtbar sein - auch keine angeschmorte Platine etc.

Wenn das Gerät also äußerlich i.O. ist, dann würde ich den Käufer auf den Gewährleistungsauschluss und den beschriebenen Defekt verweisen und eine Rücknahme ablehnen.

Gruss Neil

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jens Stein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Info.

Für das Einspielen der Software war ein Eingriff in der Box selbst nötig (löten etc.). OK ich gebe zu, ich hätte in der Beschreibung etwas genauer sein sollen, aber kann man mir deswegen arglistige Täuschung vorwerfen? Der Käufer ist wohl ein Fachmann und bei dieser Art des "Einspielens" kann verschiedenes schieflaufen. Wenn meine Beschreibung schon nicht so deutlich ist, hätte er sich denn nicht bei mir informieren sollen wie andere auch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jens Stein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Neil schau doch bitte mal meinen Beitrag beim "Kaufvertrag". Da geht die Story weiter...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2089
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2089
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.010 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen