Habe Hardware im Direktkauf gekauft. Die Leistungsbeschreibung weicht jedoch von der tatsächlichen Leistung ab!
Was für Möglichkeiten habe ich jetzt in dieser Situation bzgl. der Rückabwicklung (noch innerhalb der ersten 14 Tage!)?
(Erstattung: was muß der Verläufer alles erstatten; Abwicklung: in welcher Reihenfolge gechieht was; ...)
Petra
Rücktritt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo Petra,
war das ein Privatkauf oder Kauf bei einem Händler?
Gruss
Händler!
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Hi,
wenn das ein Händler war, bist du über deinen Rücktritt etc. informiert worden? Sprch Fernabsatzvertrag? Wenn nein steht dir ein viel längeres Rücktrittsrecht zu, da der Händler es versäumt hat, dich darüber zu informieren.
Ansonsten kannst du innerlhab von 14Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten und beziehst dich hierbei auf den Fernabsatzvertrag. Da ebay keine wirkliche Auktion ist sondern eine Handelsplattform kannst du diesen Paragraphen anwenden. Viele versuchen durch die Masche, von wegen es war eine Auktion den Leuten zu erzählen, dass Sie dieses Gesetz nicht anwenden können, ist aber völlig falsch.
Was meinst du mit Erstattung? Liegt der Warenwert über 40Euro hat er die Portokosten zu tragen unter 40Euro leider der Käufer, hierfür gibt es eit kurzem ein neues Gesetz.
Bye
Ich bin belehrt worden.
Der Warenwert liegt über 40 EUR.
Welche Portokosten sind denn gemeint? (Beide?)
Gibt's da Beispielurteile zu?
Danke!
Petra
Hallo
ich hab auch mal eine frage zum Rücktritt...
wie sieht die lage bei Privat verkäufern aus ?
gilt da auch die 14 tage rücktrittserklärung, wenn nichts anderes abgemacht wurde ?
Lg
Seri
@Serial + petra30
kann das helfen ?
http://faq.kh80.de/daea/
@petra30
kann das sein, dass es sich um ein sachmangel handelt ? -> nachbesserung,.. usw
hoffe geholfen zu haben
gruss
need4help
@Seri
Beim Privatkauf kann der Käufer grunsätzlich nicht zurücktreten, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Der VK kann jedoch laut einem Urteil innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten, aber da lässt sich in der Regel drüber streiten.
@Petra: der Link den need geschrieben hast ist genau Richtig, für dich gilt §§ 312b ff. BGB
!!
Danke, soweit...
Das ist aber mal wieder typisch für Foren:
Alle posten, aber keiner ist in der Lage eine Frage konkret zu beantworten!
MUß DER VERKÄUFER NUN BEIDE PORTOS ERSTATTEN ODER LEDIGLICH FÜR DIE RÜCKLIEFERUNG???
P
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