Rücktritt

19. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
petra30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt

Habe Hardware im Direktkauf gekauft. Die Leistungsbeschreibung weicht jedoch von der tatsächlichen Leistung ab!
Was für Möglichkeiten habe ich jetzt in dieser Situation bzgl. der Rückabwicklung (noch innerhalb der ersten 14 Tage!)?
(Erstattung: was muß der Verläufer alles erstatten; Abwicklung: in welcher Reihenfolge gechieht was; ...)

Petra

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Petra,

war das ein Privatkauf oder Kauf bei einem Händler?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
petra30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Händler!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

wenn das ein Händler war, bist du über deinen Rücktritt etc. informiert worden? Sprch Fernabsatzvertrag? Wenn nein steht dir ein viel längeres Rücktrittsrecht zu, da der Händler es versäumt hat, dich darüber zu informieren.

Ansonsten kannst du innerlhab von 14Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten und beziehst dich hierbei auf den Fernabsatzvertrag. Da ebay keine wirkliche Auktion ist sondern eine Handelsplattform kannst du diesen Paragraphen anwenden. Viele versuchen durch die Masche, von wegen es war eine Auktion den Leuten zu erzählen, dass Sie dieses Gesetz nicht anwenden können, ist aber völlig falsch.

Was meinst du mit Erstattung? Liegt der Warenwert über 40Euro hat er die Portokosten zu tragen unter 40Euro leider der Käufer, hierfür gibt es eit kurzem ein neues Gesetz.

Bye

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#4
 Von 
petra30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin belehrt worden.

Der Warenwert liegt über 40 EUR.

Welche Portokosten sind denn gemeint? (Beide?)

Gibt's da Beispielurteile zu?

Danke!

Petra

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Serial
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

ich hab auch mal eine frage zum Rücktritt...

wie sieht die lage bei Privat verkäufern aus ?

gilt da auch die 14 tage rücktrittserklärung, wenn nichts anderes abgemacht wurde ?

Lg
Seri

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
need4help
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 1x hilfreich)

@Serial + petra30
kann das helfen ?
http://faq.kh80.de/daea/

@petra30
kann das sein, dass es sich um ein sachmangel handelt ? -> nachbesserung,.. usw

hoffe geholfen zu haben ;)

gruss
need4help

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

@Seri

Beim Privatkauf kann der Käufer grunsätzlich nicht zurücktreten, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Der VK kann jedoch laut einem Urteil innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten, aber da lässt sich in der Regel drüber streiten.

@Petra: der Link den need geschrieben hast ist genau Richtig, für dich gilt §§ 312b ff. BGB !!

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#8
 Von 
petra30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, soweit...

Das ist aber mal wieder typisch für Foren:

Alle posten, aber keiner ist in der Lage eine Frage konkret zu beantworten!

MUß DER VERKÄUFER NUN BEIDE PORTOS ERSTATTEN ODER LEDIGLICH FÜR DIE RÜCKLIEFERUNG???

P

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