Rücknahme bei fehlerhafter Behandlung

25. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
sicar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme bei fehlerhafter Behandlung

Ich habe mir einen Landmann Gastrobräter zugelegt. Als zusätzliches Zubehör einen halben Rost mit einer halben Pfanne aus einem Internet Auktionshaus dazugeholt. Der Rost war O.K. aber die Pfanne war leicht schmierig und roch nach Maschinenöl. Kein Problem, die Sache kommt erst mal in die Spülmaschine. Den Erfolg könnt Ihr auf den nachfolgenden Bildern sehen. Die ganze Pfanne voller „Pickerl.

http://www.grillsportverein.de/forum/viewtopic.php?t=21463

Nun hab ich den Verkäufer angeschrieben mit der bitte um Austausch oder Rücknahme. Dieser schrieb den Hersteller an, der sagt, dass die Ware nicht spülmaschinenfest sei.
Dies stand nicht im Text der Auktion. Außer der Rechnung habe ich keine Beschreibung bzw. Hinweis zur Behandlung der Pfanne bekommen.

Meine Frage: Muss der Verkäufer, Aufgrund des fehlenden Hinweises die Ware zurücknehmen?
Vielen Dank im Voraus
sicar


-- Editiert von sicar am 25.08.2008 19:28:06

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Privater VK? Der muß kaum Benutzungshinweise ('Hund bitte nicht in Mikrowelle stecken', 'Jeans bitte nur bis 20 Grad waschen') geben, würde ich denken.

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst ist zu klären, ob eine Pfanne üblicherweise Spülmaschinenfest ist oder nicht.

Aus dem Bauch heraus hätte ich das bejaht.

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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