Probleme mit Käufer bei Ebay - Aufwandkosten - kann er alles zurückdrehen?

12. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
lightmans
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Käufer bei Ebay - Aufwandkosten - kann er alles zurückdrehen?

Hallo zusammen!

Brauch dringend ein paar infos und hilfe, da ich nicht weiss was ich machen soll und ob er Käufer das überhaupt darf.

Habe bei eBay was verkauft, und beim einstellen ist mir ein Fehler in der Artikelbeschreibung unterlaufen. Da ich die Artikelbeschreibung usw. aus anderen Seiten zusammen kopiert habe.

Käufer hat Ware erhalten und auch bezahlt, und stellt dann fest das ein feature an dem Gerät nicht funktioniert bzw. nich implementiert ist.
(Gerät funktioniert einwandfrei, ausser eine spezielle beleuchtung)

Käufer nimmt mit mir Kontakt auf ,und verlangt von anfang an, das ich "verpflichtet" wäre ihm ein NEUES gleiches Gerät zu schicken, inkl. diesem Feature. (Verkäufer übt auch mich druck ständig aus um mehr Geld für ein neues Gerät zu erhalten) Oder das ich Ihm das Geld für ein neues Telefon überweisen soll.

Nach ein paar Emails und ein paar Lösungsvorschlägen ist der Käufer nicht willig mit zu machen, und erpresst mit ständig mit einem Rechtsanwalt etc.
Obwohl ich willig bin zu verhandeln und versuche eine Lösung zu finden.

Habe ihm dann eine Email geschrieben und versucht die Sache erhlich und ruhig mit ihm zu lösen. Habe ihm die Warheit geschrieben und das ich mich geirrt habe, und das ich die Ware zurücknehme. Das ich ihm das Geld zurück überweise inkl. Versandkosten und auffwand. (Er hat das Gerät von Deutschland in die Schweiz senden lassen, da er es dort benötigt und möchte hier die Vestandkosten zurückerstattet haben)

Nun ist der Käufer zum Rechtsanwalt gegangen und hat sich dort beraten lassen, und will mir ebenfalls die Rechtsanwaltkosten berechnen. (Komisch ist nur das der Betrag den er nun haben will, genau der Betrag ist den er für ein neues Gerät braucht)

Nun meine Fragen:
1.) Darf er das alles überhaupt?
2.) (In der Ebayauktion habe ich eigentlich geschrieben "keine rücknahme oder umtausch da privat verkauf"...) Kann er trotzdem hier alles zurückdrehen?
3.) Darf er mir die Aufwandkosten überhaupt berechnen, weil er das Gerät in die Schweiz gesendet hat?
4.) Muss ich seine Anwaltskosten nun auch bezahlen? Obwohl ich von anfang an willig war mit ihm zu verhandeln oder eine Lösung zu finden? (das mit dem Rechtsanwalt war absolut nicht nötig)
5.) Wenn ich mich weigere hier drauf einzugehen, was kann mir passieren?

Danke euch allen im voraus!

Mit freundlichen Grüssen,
lightmans

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
1.) Darf er das alles überhaupt?

Ja. Ob er damit dann auch vor Gericht durchkommt ist eine andere Sache ...



quote:
2.) (In der Ebayauktion habe ich eigentlich geschrieben "keine rücknahme oder umtausch da privat verkauf"...) Kann er trotzdem hier alles zurückdrehen?

Ja, denn das Gerät hat ja nicht die vereinbarte Eigenschaft. Dies stellt einen Mangel dar, in diesem Falle gab es keine Möglichkeit dies auszuschließen.



quote:
3.) Darf er mir die Aufwandkosten überhaupt berechnen, weil er das Gerät in die Schweiz gesendet hat?

Wen ER das Gerät selbst in die Schweiz gesendet hat, wird er diese Aufwendugen nicht geltend machen können. Das Handy hätte er ja auch in der Tasche mitnehmen können?



quote:
4.) Muss ich seine Anwaltskosten nun auch bezahlen? Obwohl ich von anfang an willig war mit ihm zu verhandeln oder eine Lösung zu finden? (das mit dem Rechtsanwalt war absolut nicht nötig)

Wie lange hätte er den noch verhandeln sollen? Drei Monate, Drei Jahre?
Offensichtlich hat das einschalten des Anwaltes ja schon was gebracht, es wird sich Rat geholt. Wenn zwei sich nicht einigen könen, entscheidet am Ende das Gericht.

Wurde der Verkäufer vom Käufer wirksam und nachweisbar in Verzug gesetzt?



quote:
5.) Wenn ich mich weigere hier drauf einzugehen, was kann mir passieren?

Weitere Anwaltskosten, eine Verhandlung vor Gericht, Verurteilung zur Rückabwicklung und Schadensersatz (Höhe nicht vorhersagbar), Gerichtskosten
Eventuell auch eine Anzeige wegen Betrug, diese dürfte jedoch eingestellt werden da hier kein Vorsatz vorlag.



quote:
Habe bei Ebay was verkauft, und beim einstellen ist mir ein Fehler in der Artikelbeschreibung unterlaufen. Da ich die Artikelbeschreibung usw. aus anderen Seiten zusammen kopiert habe.

So ziemlich das dümmste was man machen kann. Zum einen kann bei einer Übernahme ohne Prüfung genau das hier passieren, zum anderen stellt das möglicherweise auch noch eine verletzung des Urheberrechtes dar.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Es handelt sich hier eher um eine Unmöglichkeit, das Gerät wird auch nicht durch eine Nachbesserung das fehlende Feature erlangen. Wenn es ein gebrauchtes Gerät war, hat der Käufer keinen Anspruch auf ein neues, es kann nur um Schadensersatz gehen, wenn er als Deckungskauf ein neues Gerät erwerben würde, müsste er sich die entsprechenden Abzüge gefallen lassen, je nach Alter des Gerätes, um das es ging.

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