Probleme mit Käufer wegen Transportschaden

12. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jochen Niemeyer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Käufer wegen Transportschaden

Hallo,
vor einiger Zeit habe ich bei ebay 2 Auktionen verkauft. Bei der 1.Auktion handelte es sich um eine ABS-Hydraulikeinheit (22,50Euro) für einen Pkw und in der 2. Auktion um das dazugehörige Steuergerät mit Kabelbaum (25,52Euro). Diese beiden Auktionen hat der gleiche Käufer ersteigert. Nachdem ich das Paket ordnungsgemäß unter Zeugen verpackt habe, wurde die Ware mit beiden darin befindlichen Auktionen durch die Post an den Käufer verschickt. In beiden Auktionen wurde daraufhingewiesen, dass der Käufer die Versandkosten übernimmt.

Als der Käufer dieses Paket erhalten hatte, teilte er mir mit, dass die ABS-Hydraulikeinheit durch nicht ausreichende Verpackung beschädigt wurde und dadurch unbrauchbar ist. Er hat den Schaden bei der Post gemeldet und beim 1.Schadensgutachten angegeben: „Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung“. Dieses 1.Schadensgutachten wurde jedoch zweimal von dem Käufer selbst unterschrieben ( bei „Empfänger“ und „festgestellt von“) so dass die Post mir folgendes mitteilte. „...Die Post kann leider keine Haftung für diesen Schaden übernehmen, da diese beschädigte Ware nicht in einer Postfiliale zur Begutachtung vorgelegt wurde und das Gutachten möglicherweise vom Empfänger selbst ausgefüllt wurde.“
Als der Transportschaden dann zum 2.Mal bei der Post gemeldet wurde, stand auf dem 2.Schadensgutachten „Beschädigung durch unsachgemäße Verpackung“ (dies jedoch ordnungsgemäß von Post und Empfänger unterschrieben). Daraufhin teilte mir die Post mit, dass sie bei unsachgemäßer Verpackung keine Haftung für diesen Schaden übernimmt.
Nun fordert der Käufer von mir den gesamten Betrag für beide Auktionen + Versandkosten (56,71Euro) zurück (obwohl nur eine der beiden Auktionen beschädigt wurde) und möchte außerdem noch eine Mahngebühr von 20Euro (ohne Begründung auf Zusammensetzung des Betrages) haben.

Muss ich dem Käufer diesen Betrag zurückerstatten und die defekte Ware zurücknehmen, obwohl sich beide Schadensmeldungen widersprechen? Darf der Käufer von mir eine willkürlich festgelegte Mahngebühr verlangen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Jochen Niemeyer

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