Guten Tag,
ich habe vor kurzem einen analogen Satelittenreceiver bei Ebay verkauft.
In der Artikelbeschreibung habe ich folgendes geschrieben: "Aus Garagenräumung habe ich hier einen CityCom Twin Satelitten Receiver, Modell Starline CCS172 für den analogen Empfang von TV Programmen. Da ich eh auf digital umgestiegen bin, brauche ich diesen nicht mehr. Er stand jahrelang im Keller und weiß nicht ob er funktioniert, habe ihn aber kurz an die Steckdose angeschlossen und er funktionierte einwandfrei, technisch also in Ordnung, beim Empfangen weiß ich es leider nicht" mit der zusätzlichen Klausel "Lt. dem EU-Recht verkaufe ich hier als Privatmann und schließe daher jegliches Umtauschrecht für Verbrauchsgüterkäufe sowie Garantie aus."
Der Käufer hat das Paket erhalten und schrieb mir folgendes:
"Hallo,
heute habe ich das Paket erhalten und den Receiver gleich getestet:
Leider weist er gleich mehrere Defekte auf und ist unbrauchbar:
- ständige
Tonausfälle auf allen Speicherplätzen; Ton kommt erst wieder, wenn man das
Gerät aus- und einschaltet;
- Senderabstimmung fast unmöglich, da das Bild
beim Menü-Aufruf verschwindet, man also blind ist bei der Feineinstellung;
neue Sender kann man nur hören, sie erscheinen erst beim Verlassen des
Menüs;
- neue Sender sind deswegen per 22 KHz-Umschalter nicht
einzustellen;
- Bild flackert nach längerer Zeit bei den bereits
eingestellten Sendern.
Das sind diejenigen Defekte, die ich auf Anhieb
herausgefunden habe. Ich habe genau diesen (ausgezeichneten) Sat-Receiver
(mit einfachem Tuner), weiß also, wie er funktionieren kann, wenn er nicht
defekt ist."
Er verlangt von mir die Rückerstattung des Geldes! Wie ist die Rechtslage bzw. wie soll ich zukünftig verfahren??
LG Patrick
Problem mit dem Käufer!
17. Januar 2008
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Frage vom 17. Januar 2008 | 19:05
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit dem Käufer!
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2008 | 19:26
Von
Status: Praktikant (583 Beiträge, 107x hilfreich)
"weiß nicht ob er funktioniert", "funktionierte einwandfrei", "technisch also in Ordnung", "beim Empfangen weiß ich es leider nicht".
Alles in allem ist das keine Artikelbeschreibung sondern ein einziger Widerspruch.
#2
Antwort vom 17. Januar 2008 | 22:19
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Sieht mir so aus, als sollte ein wissentlich defektes Gerät durch nichtssagendes Gefasel im Auktionstext überteuert verkauft werden. Könnte das sein?
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