Hallo,
Ich hatte eine Grafikkarte am 30.9.02 ersteigert. nch Abschluß teilte der VK mir mit, daß der Artikel momentan nicht lieferbar sei, sondern erst in 6-8 Wochen wieder zur Verfügung stünde, ich aber vom Verkauf auch zurücktreten könne. Ich teilte ihm darauf hin mit, dass ich den Kauf als nichtig betrachte. Jetz erhielt ich ein Schreiben vom VK worin er von mir folgende Geldbeträge verlangt:
(Zitat)
Unsere Gebühren bei Ebay: 8,22 Euro
Entgangener Gewinn 15%: 25,65 Euro
Gesamt: 33,87 Euro
Leider habe ich die Email-Korrespondenz zwischen mir und dem VK nicht mehr.
Ist diese Forderung rechtmäßig oder muß ich nicht bezahlen?
Problem mit Verkäufer
4. April 2003
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Frage vom 4. April 2003 | 16:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Verkäufer
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 4. April 2003 | 20:52
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 4x hilfreich)
nein du brauchst nichts zahlen. fernabsatzgesetz sollte bei dir greifen.
und der vk kann sich ja seine kosten von ebay wieder geben lassen.
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