Problem mit Käufer

7. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ulli77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Käufer

Hallo,
habe vor kurzem diesen Artikel bei Ebay verkauft
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=7968658854&ssPageName=STRK:MESO:IT
Ich selber habe sie vor knapp 1,5 Jahren gekauft, aber nie verbaut. Bin selber auch kein Fachmann, sondern fahre nur Motorrad. Wie ich geschrieben habe, stammte der Artikel aus einem Unfallmotorrad und wurde nie geprüft. Verschleiß, in bezug auf die dicke wies der Artikel nicht auf und beschädigungen, die mit dem bloßen Auge zu sehen gewesen wären auch nicht.
Da ich das Geld nun aber dringender brauchte als die Ersatzbremsscheiben imm Regal entschloss ich den Artikel wieder zu verkaufen mit dieser Beschreibung, die ich halt wusste.

Nachdem der Käufer den Artikel nun erhalten hat, stellte sich heraus, das die Scheiben leider krumm und nicht mehr reperabel sind. Nun möchte bzw. besteht er darauf, dass ich die Scheiben zurücknehme, da ich (seiner Ansicht) die Scheiben hätte prüfen müssen und wenn es aufgrund dieser Geschichte zu einem Unfall gekommen wäre, hätte ich ein Date mit dem Staatsanwalt... (seine Worte)
Weiter meinte er auch, das man sowas nicht verkauft, wenn man nicht 100%ig den Zustand des Artikels weiß.
Ich hab das Gefühl, das er die ganze Schuld nun auf mich schiebt. Ich hab ich gesagt, das wir beide dieses Risiko eingegangen sind, ich, dass ich einen geringeren Kaufpreis erziele und er, dass er evtl. defekte Bremsscheiben bekommt.

Nun die Frage die eigentlich klar ist, wer ist im Recht?

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
marclueck
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

na eigentlich hast Du ja alles beschrieben wie es ist und Garantie... ausgeschlossen. Bin kein Anwalt oder so aber ich denke da kann er nicht viel machen.


Aber wer kauft denn für ein Geschoss, was wohl über 200 Sachen läuft, gebrauchte Bremsscheiben und will sie dann vielleicht auch noch selber einbauen, wahnsinn!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Nehmen Sie den Schrott zurück und fertig .

"Ich hab das Gefühl, das er die ganze Schuld nun auf mich schiebt. Ich hab ich gesagt, das wir beide dieses Risiko eingegangen sind, ich, dass ich einen geringeren Kaufpreis erziele und er, dass er evtl. defekte Bremsscheiben bekommt."

Wenn ich so etwas lese kommt mir sprichwörtlich die Galle hoch - es ist aber leider eine verbreitete Grundeinstellung zum eBay - Handel ; nur leider meilenweit an der rechtlichen Realität vorbei ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn die Scheiben nun "sichtbar" krumm sind (auf den Tisch gelegt), muss man anhand der Beschreibung davon ausgehen, dass der Vk Kentniss darüber hatte.
Ist die Krümmung aber minimal und nur Hilfsmitteln festzustellen, ist die Beschreibung mE nach OK.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ulli77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist rechtliche Realität?
Wieso zurück nehmen?

Ich hab versucht mich mit ihm zu einigen, aber das Einzige was von seiner Seite kam, waren freche Unterstellungen und Beleidigungen, also sehe ich mich nicht in der Pflicht, hier noch was zu Unternehmen.

Die Scheiben weisen, nach seinen Angaben, einen minimalen Seitenschlag aus, den weder ich, noch ein Zeuge feststellen konnten.

Ich sehe die Sache einfach so:
Ich hab den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und bin mit meiner Beschreibung das Risiko eingegangen, den Artikel auch für einen Euro zu verkaufen. Ich kenne auch die Maße/Toleranzen nicht, wieweit so eine Scheibe verzogen sein darf/kann, damit sie als nicht mehr brauchbar zählt. Ich habe deutlich darauf hingewiesen, dass der Artikel aus einem Unfallmotorrad stammt und ich nicht weiß ob die Scheiben was abbekommen haben.

Was sollte ich noch mehr schreiben??

Das letzte was der Käufer mir geschrieben hat war,dass er, egal was es kosten wird, die rechtliche Seite austesten möchte, also bitteschön...

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#5
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Die Problematik wurde hier schon öfters thematisiert; leider habe ich noch kein spruchreifes Urteil oder etwas vergleichbares diesbezüglich in Erfahrung bringen können. Auf der einen Seite ist es plausibel: Ich verkaufe etwas, weiß nicht, ob es okay ist, kann es auch nicht prüfen, und versuche dann, den Artikel so wahrheitsgetreu wie möglich zu beschreiben und weise auch darauf hin, dass er nicht 100%ig auf Funktion getestet ist. Damit setze ich mich einem geringeren Verkaufspreis aus und der Käufer bekommt entweder ein super Schnäppchen unter Preis oder hat eben ein kleines Risiko, eine nicht 100%ig fehlerfreie oder funktionierende Ware zu erhalten. Beide Parteien wissen das - und wenn ich bei so einer Auktion Käufer wäre, wäre ich mir dieses Risikos sehr wohl bewusst und würde die Ware - sofern dann nicht eine arglistige Täuschung etc. zum Vorschein kommt - akzeptieren. Das kann man dann titulieren mit "russisches Roulette" oder "no risk, no fun". Wenn ich Ware haben will, die GARANTIERT funktioniert, kaufe ich mir NEUWARE für den entsprechenden Preis oder eben Ware, die mir ein Verkäufer mit dem entsprechenden Bewertungsprofil mit der Zusicherung der 100%igen Funktionsfähigkeit verkauft.

Es gibt aber dann die Parteien, die sagen, wenn ich etwas sage wie "wird als defekt verkauft", "kann nicht sagen, ob es läuft oder nicht", "ungeprüft" etc., dann suggeriere ich dem Käufer hiermit, dass die Ware aber funktionieren KÖNNTE - und das sei dann entscheidend für den Kauf und es könne zu Problemen kommen, wenn die Ware diese suggerierte (und somit unter Vorbehalt zugesagte) Eigenschaft eben NICHT besäße.

Ich persönlich gehöre zur Gruppe eins - inwieweit ein Käufer der Gruppe zwei sein vermeintliches Recht erklagen oder sonstwie vollstrecken könnte, ist mir - wie eingangs bereits erwähnt - leider (noch) nicht bekannt und ich suche derweil noch nach einem Präzedenzfall.

Und besonders albern oder auch "typisch deutsch kleinkariert" wird die Sache in dem Moment, wo es nur um ein paar Euros geht. Dann setze ich mich als Verkäufer der Lächerlichkeit aus, nicht einfach zu sagen "okay, schicke den Kram zurück, Porto wird geteilt, sorry, aber der Kram kommt in die Tonne" (oder eine ähnliche Form der Kulanz); aber noch mehr als Käufer, der ich denn dann auf ein vermeintliches Schnäppchen spekuliere, um mal eben ein paar (T)Euros zu sparen, und dann hinterher am Jammern bin ob des "Verlustes" von ein paar Kröten, da ich mich ja eigentlich schon gefreut hatte, wieder einen Doofen gefunden zu haben, der seine Ware nicht testet (oder testen kann) und ich sie weit unter Wert und natürlich in super Zustand von ihm ergattern konnte....!! Oder besser: selbst so morallos bin, unter diesem Vorhaben (erst Schnäppchen kaufen, und wenn die Kiste nicht läuft, dann Theater machen) zu agieren, aber vom Verkäufer eine Art Rücknahmemoral als selbstverständlich und gegeben voraussetze.....!

Einfach nur *kopfschüttel*....


-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"




-- Editiert von Laeuschen am 08.05.2005 13:13:30

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ulli77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube wir stehen auf einem Nenner :)
Punkt ein ist das was ich vertrete und wie gesagt, ich wollte ihm entgegen kommen und da wurde er frech. Und sowas wie: "Ein gewissenhafter Vk würde den Artikel zurück nehmen..." musste ich mir dann noch anhören und ob ich die Beschädigung vorher gewusst hab wird man dann ja klären können....
Ich habe schon oft Artikel bei ebay verkauft und oft auch zurück genommen, weil angeblich durch Versand beschädigt oder nicht 100%ig mit der Beschreibung übereinstimmte, sonder nur 99,9%ig....
In einigen Fällen, warte ich noch heute auf die angeblich Beschädigte Ware, aber das ist ein anderes Thema, ich sehe es einfach nicht ein, für das Risoko oder den Fehler, den der Käufer gemacht hat, einzustehen.


Wenn ich ihm Glauben schenken darf, wird er ja Klage einreichen, vielleicht haben wir dann ja mal ein Urteil....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ulli77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@man.dost

Es soll tatsächlich noch Leute in Deutschland und sogar in der ganzen Welt geben, die nicht stinkreich sind und die ihr Geld einteilen müssen und wenn diese Leute evtl. noch Gegenstände liegen haben, die evtl ein wenig Wert sind, diese auch verkaufen....

Jetzt muss ich mal mit dem Kopf schütteln, denn sowas versteh ich nicht, ich schwimme nicht in Geld, also was ich daran so seltsam?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich sehe da eigentlich keine Probleme.
1.) Normal: die Ware muss so wie bechrieben funktionieren oder so wie es der Käufer erwarten darf

2.) Ware wird als funktionsfähig beschrieben, aber als defekt verkauft: siehe Punkt 1

3.) Ware defekt: Risiko des Käufers

4.) Sachmangel: der private VK kann Sachmangelhaftung ausschließen, aber nur für versteckte Mängel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich meine wer die Scheiben schon mit einem Messschieber nach Stärke kontrolliert und nahezu "plan" auf dem Tisch zu liegen hat,
dürfte auch in der Lage sein, zu sehen ob die Teile krumm sind oder nicht.
Desweiteren:
"Ich selber habe sie vor knapp 1,5 Jahren gekauft, aber nie verbaut."

Ich sehe nur das die Scheiben am 24.04. von Ihnen gekauft worden sind:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=49795&item=7968499989

Oder sind das andere??


-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Auf den Fotos sind schon andere zu sehen, aber der Raum für Spekulationen ist natürlich nicht geringer geworden.

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