Privatverkauf wann kommt Kaufvertrag zustande?

20. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
NitroDevil197
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf wann kommt Kaufvertrag zustande?

Hallo ich habe Pc Artikel bei Ebay Verkauft.
Habe einen Preisvorschlag in Höhe von 200€ Erhalten, habe mich mit dem Vorschläger Unterhalten wann er es abholen will
Er sagte eine Halbe Stunde wäre er da.
Ok alles geklappt, aber in dieser Halben Stunde hat es jemand für 300€ Gekauft. Diesen Artikel habe ich nun nicht mehr.
Und der Käufer Droht mir: Wenn ich bis zum 31.12 Nichts Liefere dass er mich auf Schadensersatz verklagen will wegen den entstehenden Kosten, wenn er sich alles Selbst Kaufen würde.

Ich habe diesen Artikel nun nicht mehr. Darauf habe ich ein Fall wegen Abbruch des Verkaufs Geöffnet. Dann habe ich in Paypal dass Geld zurück Überwiesen. Nun habe ich ja das Produkt nicht mehr. Und zum gleichen Preis wäre es auch nicht zu Besorgen.

Ich bin 17 und habe das einverständnis meiner Mutter den Ebay Account zu betreiben.

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

dir war ja scheinbar bewusst, dass du zwei Kaufverträge abgeschlossen hast. Ist ja irgendwie auch logisch..., das Angebot lief die ganze Zeit weiter und du schließt ganz heimlich nebenbei einen anderen Kaufvertrag über die selbe Sache ab. Der Käufer über das Ebay-Angebot hat nun natürlich Anspruch auf die Sache, da diese aber nicht mehr vorhanden ist, bist du jetzt zu Schadensersatz verpflichtet. Man sollte sich in dem Fall auch in die Lage des Käufers (Ebay-Angebot) versetzen. Dieser kauft eine Sache, die gar nicht mehr da ist. Ich würde mich an seiner Stelle auch ärgern und Ersatz verlangen. Das ist absolut klar.

Du hättest das Ebay-Angebot nach Annahme des zweiten Angebots unverzüglich beenden müssen - was du aber nicht getan hast.

Grüße
pro_forma

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#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Du hättest das Ebay-Angebot nach Annahme des zweiten Angebots unverzüglich beenden müssen - was du aber nicht getan hast.


Selbst das hätte ihm große Probleme bereiten können, da er keinen rechtlichen Grund hätte, die Auktion frühzeitig zu beenden.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go288161-8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Habe einen Preisvorschlag in Höhe von 200€ Erhalten"

Hast du denn diesen Preisvorschlag auch angenommen? Warum kann man das nicht gleicht deutlich im Text schreiben?

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#5
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Hast du denn diesen Preisvorschlag auch angenommen? Warum kann man das nicht gleicht deutlich im Text schreiben?


Er hat den Preisvorschlag doch angenommen.
Er hat sich doch mit dem ersten Käufer darauf geeinigt, dass dieser den Artikel in einer halben Stunde abholt.
Das alles wird aber wohl außerhalb von ebay gelaufen sein, da ansonsten der zweite Käufer den Artikel nicht über ebay hätte ersteigern können.


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