Hallo,
ich habe mal (wieder) eine mehr allgemeine Frage:
Wo ist die Grenze (ungefähr) zwischen Privatverkäufer und Händler.
Oder als Beispiel: Kann jemand der in 7 Monaten über 300 Auktionen abgeschlossen hat, noch die Gewährleistung ausschließen?
Vielen Dank.
Fritz
Privatverkäufer / Händler
14. Juli 2004
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Frage vom 14. Juli 2004 | 21:21
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkäufer / Händler
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2004 | 21:25
Von
Status: Praktikant (889 Beiträge, 30x hilfreich)
Das wird nicht abhängig gemacht von der Anzahl, sondern der Art der Artikel.
Wenn Du den Briefmarkenalbum einzeln auflöst, spielt das wohl keine Rolle.
Wenn Du aber z.B. 150 neue Handytaschen verkaufst, dann bist du schon längst vorher eher gewerblich.
-----------------
"Gruß
Campa"
#2
Antwort vom 14. Juli 2004 | 21:35
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Und wonach entscheidet man dann ob jemand professionell gebrauchte Dinge verkauft oder ein Privatverkäufer ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Juli 2004 | 21:53
Von
Status: Praktikant (671 Beiträge, 32x hilfreich)
Ist bei versch. gebrauchten Gegenständen schwierig.
Da brauchts gesunden Menschenverstand.
Einer der in 3 Monaten 7 gebr. Schwimmbeckenfilteranlangen verkauft handelt sicher gewerblich.
Aber selbst da kann man sich nicht 100% sicher sein
Und jetzt?
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