Privater Verkäufer - Keinerlei Gewährleistung?

26. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
der Fragende 0815
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)
Privater Verkäufer - Keinerlei Gewährleistung?

Hallo,

ich verkaufe hin und wieder einige Sachen bei Ebay, von Kleinigkeiten bis hin zu teuren Highendgrafikkarten. Viele User haben ja eine Art Klausel, am Ende ihrer Artikelbeschreibung stehen...keine Gewährleistung da Privta usw..ist dies rechtens?

Ich habe nun auch einen Spruch, und zwar folgenden:

Nun das übliche: Da Privatverkauf, keine Rückgabe oder Garantie.
Es tut mir Leid, aber an alle Spaßbieter, tritt der Käufer nach erfolgtem Zuschlag vom Kauf zurück, so gilt die Regelung einer Abschlagszahlung als vereinbart. Die Höhe beträgt 25% vom abgegebenen Gebot, für dieses Sie den Zuschlag erhalten. Selbstverständlich gilt diese Zahlungsverpflichtung nur für sogenannte "Spaßbieter", also nicht bei einem berechtigten Rücktritt aufgrund einer falschen Artikelbeschreibung, verschwiegener schwerer Mängel oder ähnlichen. Dies liegt im Ermessen des Verkäufers. Ich, der Verkäufer dieses Artikels, übernehme keinerlei Haftung für Transportschäden oder nicht erhaltenen Artikel. Sollten Sie den unversicherten Versand wählen, z.b. per Post Brief, Einschreiben und Päckchen, hafte ich nicht für den Erhalt des Artikels. Bei Wahl des versicherten Versands haftet das Versandunternehmen für den Warenwert, bis zu 500€. Bitte haben Sie Verstandnis dafür, da einige Bieter relativ unehrlich sind und gerne behaupten, Sie hätten den Artikel nicht erhalten, der Versand ist von meiner Seite aus nur per versichertes Paket nachweisbar. Ich versende natürlich alle Artikel die versteigert werden. Mit Ihrem Gebot akzeptieren Sie diese Regelungen.

Sind meine Bestimmungen rechtens? Ich möchte einfahc auf der sicheren Seite sein...

Schon mal Danke für Eure Antworten =)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Da Privatverkauf, keine Rückgabe oder Garantie.

Au, der Schmerz! "Garantie" ist schon mal Banane (richtig: Gewährleistung) und Rückgaberecht hat der K sowieso nicht, das muß man also auch nicht ausschließen.

Warum nicht korrekter "Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleistung" (noch korrekter wäre "... der Sachmängelhaftung", aber das verstehen Käufer dann wohl nicht oder falsch)?

> Dies liegt im Ermessen des Verkäufers.

Nö, das liegt im Zweifel im Ermessen eines Gerichts. Jedenfalls kannst du nicht vertraglich festlegen, daß allein in deinem Ermessen liegt, ob ein Rücktritt "berechtigt" ist.

> Sollten Sie den unversicherten Versand wählen

Was soll der Absatz, wenn du etwas weiter unten schreibst, daß du nur versichert versendest?

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
ich verkaufe hin und wieder einige Sachen bei Ebay, von Kleinigkeiten bis hin zu teuren Highendgrafikkarten


da man ja privat nicht ständig "teuren Highendgrafikkarten" verkauft, könnte man ganz schnell gewerblich sein. Dann nutzt das alles nichts.

quote:
keinerlei Haftung für Transportschäden


Na dann könntes du auf die Grafikkarte ne Briefmarke kleben und wärst raus. Das wird nichts. Du haftet wenn du ungeeingnet verpackst auch für Transportschäden

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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