Privat Verkauf von Software ausserhalb E-Bay

12. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
xtallion
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Privat Verkauf von Software ausserhalb E-Bay

Hallo,

Ich habe ein dringendes Problem:

Ich habe die Software Macromedia MX-Studio geschenkt von einem Bekannten bekommen. Da ich mich nicht so gut auskenne, konnte ich mit der Software nichts anfangen. Ich habe sie, ohne dass ich sie probiert habe, beim E-Bay zum PRIVAT-Verkauf angeboten. Der NP liegt bei 1112.- EUR. Ich bot die Software für 520 EUR. Ich erhielt eine E-Mail, dass einer will die Software ausserhalb E-Bay für 530.-EUR kaufen. Ich beendete die Auktion und verkaufte dem Typ die Software für 530.-EUR. Wir haben keinen E-Bay Vertrag gemacht, da die Software ausserhalb der E-Bay Auktion verkauft worden ist. Er überweiste mir das Geld und ich sende ihm die Software. Ein Tag später, nachdem er die Software bekamm, rief er mich an und sagte, die Software sei eine nicht verkäufliche Version. Aufgrund dessen Aussage (Ich hatte keine Ahnung davon und an der Software war nichts zu erkennen) habe ich ihm das Geld zurücküberwiesen. Er sagte, wenn ich ihm das Geld zurücküberweise, dann sendet er mir die Software zurück.

Nun, nachdem er das Geld erhielt, sendete er mir statt die Software eine drohende E-Mail. Er drohte mich mit eine Strafanzeige wg. Betrug wenn ich ihm nicht bis zum 25.11.2002 244.-EUR als Schadensersatz für die Installation und Deinstallation der Software nicht überweise.

Das Geld von der Software habe ich schon längst überweisen (530.-EUR) aber seine Schadensersatz-Anforderung war ich nicht bereit zu zahlen. Ich habe ihm einmal 25 EUR angeboten und jetzt 100.-EUR als Schadensersatz. Nun der Man bedroht mich immer noch mit Strafanzeige, falls ich ihm nicht 244.-EUR bezahle. Er will jetz noch mehr Schadensersatz fordern (Die Differenz von dem Preisunterschied 1112€-530€).
Ich weiss wirklich nichts mehr was ich tun soll. Geld habe ich keins. Die Software sendet er mir nicht zurück. Dauernd bekomme ich Droh-Emails. Ich habe schliesslich von der Software nichts gewusst. Und sein Geld habe ich zurücküberwiesen. Derjenige der mir die Software geschenkt hat, hat diese völlig legal von der Macromedia erworben. Ausserdem teilte mir der Käufer mit, dass er Schadensersatz für zwei PC-Installationen verlangt, obwohl Macromedia mir versicherte, dass die Software nur an einem PC installiert werden darf und nicht an zwei. Er hat aber das in zwei PC-s installiert und dafür will er auch Schadensersatz. Die Installation dauert übrigens ca. 10 min und läuft völlig automatisch. Ebenfalls die Deinstallation.

Habe ich dabei was strafbares gemacht? Darf er so viel Schadensersatz anfordern?

Bitte helfen Sie mir einem Rat

xtallion@lycos.de


Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
Am besten fange ich mal so an. Du hast Dich sowas von über den Tisch ziehen lassen, dass tut schon weh. Muss ich leider so schreiben. Wenn einer unter der Hand, also an eBay vorbei, etwas kauft, ist es sein alleiniges Risiko. Solltes mal eBay Richtlinien lesen. Ich hätte da eine Klage des Käufers äußerst gelassen entgegen gesehen. Sein gezahltes Geld an Dich wäre für den Käufer verloren gegangen. Wo gibt es bei unter der Hand erstandene Waren einen Kaufvertrag, welcher Bestand hat. Aber nach dem Du artig sein Geld überwiesen hast, hat er Blut geleckt. Zahle bloss kein Geld mehr an Ihn. Das bist Du dann auch noch los. Er wird immer neue Forderungen stellen! Und wenn Du denkst, Du bekommst Deine Software zurück; die wird er schön behalten. Ich weiss leider nicht, wie weit dieser Fall an Erpressung Dir gegenüber geht. Ich würde an diesem Punkt den Spieß umdrehen. Wende Dich an einen Rechtsanwalt, bevor es zu spät ist. Und beware alle Mails auf und zeige sie dem Rechtsanwalt. Vieleicht ist noch etwas zu retten.
Gruss
Jens

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xtallion
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe Heute den Bekannten von mir, der mir die Software geschenkt hat kontaktiert und er sagte mir, dass er die Software kostenlos von der Macromedia bekommen hat. Diese Version wird an Händler kostenlos geschenkt. Es war aber in der Software nichts zu erkennen. Die von der Macromedia sagten mir, dass man nur an den Seriennummer erkennen kann welches Version das ist. Das können aber Privatleute nicht erkennen, sogar sagten die mir, auch Händler manchmal nichts davon wissen.

Nun die Frage: Wie kann ich die Software wieder zurückbekommen und habe ich mich dabei strafbar gemacht, dadurch dass ich eine unverkäufliche Version verkaufte (selbstverständlich wusste ich nichts davon, sonst hätte ich sie nie verkauft). Wird es für mich Konsequenzen geben, wenn der Käufer strafrechtlich gegen mich vorgeht? Muss ich ihm den Schadensersatz bezahlen? Ich habe eine Privathaftpflicht Versicherung: kommt für solche Anforderungen eventuell meine Versicherung nach?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
Der Käufer wird Dir bestimmt die Software nicht zurück schicken. Promotionware kann verkauft werden, sollte aber, wenn man es weiß, mit in die Artikelbeschreibung. Der Käufer kann gar nicht strafrechtlich gegen Dich vorgehen, weil der Kauf schon nicht rechtens war. Eine Privathaftpflicht deckt meines Erachtens nur materiele Schäden, welche Du ohne Vorsatz beschädigt hast, ab.
Ich hoffe, beim nächsten mal bist Du schlauer,
und erkundigst Dich vorher, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Die nächste unverschämte Mail vom Käufer würde ich mit folgendem Wortlaut beantworten.
Es wird auf keine weiteren Geldforderungen meinerseits mehr eingegangen und sehe einer Klage gelassen entgegen.
Der Käufer wird Dich dann in Ruhe lassen. Aber wie gesagt, die gezahlten Geldbeträge bist Du los und auch die Ware wird er Dir nicht zurückschicken. Weil rechtlich überhaupt kein Kauf- bzw. Verkauf statt gefunden hat.
Gruss
Jens

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

jetzt mußte ich mich auch mal registrieren hier, nachdem ich diesen Beitrag gelesen habe..
Erstmal eines:
Was ist daran auszusetzen, außerhalb von ebay ein Produkt zu kaufen?
Bei mir läuft nämlich gerade eine ähnliche Sache ab.
Ein Verkäufer hat mich angeschrieben, ob ich etwas von ihm kaufen möchte. VK machte einen seriösen Eindruck und hat auch mehrere postive Bewertungen bei ebay.
Da ich aber grundsätzlich mißtrauisch bin (er könnte den ebay Account ja von jemand anderem 'gehackt' haben), habe ich mich mit online-Kauf und email-Verträgen beschäftigt. Zu meinem Erschrecken: Ich habe nichts richtiges dazu gefunden.
(Bin deshalb auch auf diese Seite hier gelandet)

Im Prinzip ist doch diese Situation die gleiche, wie als wenn ich über eine (online-)Kleinanzeige etwas privat kaufe, oder nicht?
Wie kann man sich als Käufer absichern?
email-Musterverträge habe ich nirgends gefunden. Es geht ja auch darum, daß man als Käufer etwas in der Hand hat, wenn man Vorkasse leistet.
Ich habe bis jetzt noch nciht bezahlt (es geht um 200 Eur), weil ich echt Angst habe.
Ich habe den VK gebeten, mir einen Kaufvertrag unterschrieben zuzufaxen, was er nicht gemacht hat. Stattdessen hat er mir eine ziemlich gute Rechnung unter Word geschrieben. Um seine Adresse bat ich auch. Aber die kann man ja schlecht nachprüfen.
Zahlungsweise: Vorauskasse.
Daß er mir keine unterschriebene Rechnung zufaxt, ist doch auch klar - sonst kann ich ja sagen, ich hab das Geld schon überwiesen, er hat ja unterschrieben.

Tja, wie kann man sich absichern?
Nur über ein Paket per Nachnahme (da ja die richtige Adresse dann draufstehen wird)?
Überweisungen ´kann man ja auch nciht rückgängig machen.
Ist es wenigstens ohne Probleme möglich, die Adresse des Kontoinhabers (im Falle eines Problems) herauszukriegen.

Fragen über Fragen...

Ich hoffe, jemand weiß ein paar Antworten darauf...

SChöne Grüsse,
Ronny

PS: Sorry für evtl. Rechtschreibfehler - ich hatte nicht viel Zeit.. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Justin
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
kann mich der Meinung, dass KEIN wirksamer Vertrag zustande gekommen sei, ebenfalls nicht anschließen, denn Verkäufe außerhalb von EBAY sind ja rechtlich einwandfrei wie jeder andere Online-Kauf auch, unterliegen aber eben nicht den (Schutz-) Bestimmungen von EBAY. Insofern besteht selbstverständlich bei Rückabwicklung ein Recht auf Herausgabe der Ware, das notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann!
Ich würde an xtallions Stelle die Sache daher nicht als Lehrgeld abschreiben, sondern gegen den Betrüger unverzüglich vorgehen und zunächst Schadenersatzansprüche klar wegen fehlenden Schadens ablehnen und ihm eine Frist zur Rücksendung der Ware setzen. Im Nebensatz kann man ja einfließen lassen, dass eine anwaltliche Beratung stattgefunden hat und vor weiteren Schritten nicht zurückgeschreckt wird, da die Rechtslage völlig eindeutig sei!

Kaum zu glauben, was es für Ganoven gibt...

Gruß, Justin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen