Paypal angeboten aber nicht akzeptiert

30. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
florian85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal angeboten aber nicht akzeptiert

Hallo,

folgender Fall:

Käufer hat paypal als Zahlungsart angeboten mit dem Logo.

Dann steht aber unten in der Auktionsbeschreibung:

nur per Überweisung, paypal sei ihm zu kompliziert.

Kann ich darauf bestehen per paypal zu zahlen?

Viele Grüße

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Problem bei eBay und Co?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
boscoop
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich vermute, der Verkäufer hat weniger als 50 Bewertungspunkte?
Dann muss er mittlerweile - nachdem ebay letztens mal wieder die Richtlinien geändert hat - Paypal anbieten, auch wenn er gar nicht will. Ebay will sein hauseigenes Bezahlsystem durchsetzen und von Verkäufern durch die Paypal-Gebühren noch höhere Gebühren einnehmen.

Du kannst z.B. entweder
- auf Paypal verzichten, aus Protesthaltung gegen diese neue ebay-Vorschrift (mittlerweile prüft schon das Kartellamt...)
- den Verkäufer bei ebay melden, dann dürfte er vermutlich verwarnt werden,
- einfach per Paypal bezahlen. Die Zahlung kann der Verkäufer erstmal nicht verhindern, er könnte sie vielleicht zurück buchen lassen.


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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."

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#2
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Ich würde denken, unklare und mehrdeutige Angaben gehen zu Lasten des VK. Wenn er einmal PP anbietet (egal ob freiwillig oder weil eBay ihm das automatisch reinschreibt) und einmal ausschließt, kann er sich IMO auf den Ausschluß nicht berufen.

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#3
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, würde ihm schreiben, dass Du per PayPal zahlst und alternativ Nachnahmeversand anbietest, wobei er die Nachnahmekosten tragen soll und dir ein Rückgaberecht einräumt.
Warum willst Du es nicht überweisen traust Du ihm nicht?- Kannst doch die Überweisung rückgängig machen (innerhalb 1-2 Wochen -> Bank fragen), wenn die Ware nicht ankommt oder defekt ist.
Ansonsten würd' ich vom Kauf zurücktreten, wegen falscher/unzureichender Angaben, bzw. deren Nichteinhaltung. Was will er auch machen.

Grüsse

Das Rechtsempfinden des Einzelnen ist öfters fern der geschriebenen Gesetzgebung, deshalb... keine Gewähr für meine Aussagen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
würd' ich vom Kauf zurücktreten, wegen falscher/unzureichender Angaben


Warum sollte dazu eine Rechtsgrundlage bestehen? Allenfalls könnte man dem VK doch eine Frist zur Korrektur/Ergänzung setzen und nach Ablauf schauen, ob man eine Rechtsgrundlage zum Rücktritt findet.

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#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Der Verkäufer hat doch zu erkennen gegeben, das er zu Paypal gezwungen wurde.
Warum ihn dazu drängen? Die überwiegende Meinung ist sowieso, das es die unseriöseste Bank in Europa ist.

Mir ging es letztens ähnlich als Verkäufer. Bevor ich das blöde Paypal löschen konnte habe ich in eine Auktion reingesetzt
Reaktionszeit ohne Paypal: 1 Tag
Mit Paypal Lieferung frühestens nach 30 Tagen :grins:
Es wollte dann auch niemand per Paypal bezahlen.


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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#6
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Mit Paypal Lieferung frühestens nach 30 Tagen


Wenn dich dein K bei eBay meldet, bist du mit so einer Regelung aber fix draußen...

Mal abgesehen davon, daß es bei Kaufinteressenten extrem unseriös rüberkommt, wenn du ihnen das einzige Bezahlsystem madig machen willst, bei denen sie Käuferschutz haben (so schlecht der auch in der Praxis funktionieren mag).

Ich würde bei so einem Spruch in der Auktion jedenfalls nicht bieten.

-- Editiert am 01.04.2010 18:08

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

mit 100% Zufriedenheit hat bisher noch niemand ein Problem mit mir als VK gehabt und in Deutschland besteht schließlich Vertragsfreiheit. Die Auktion lief übrigens super!

Ich wundere mich nur, warum man bei einer privaten Auktion dem VK unbedingt gegen seinen erklärten Willen zu etwas zwingen will. Nur bei größeren Beträgen hätte ich ansatzweise Verständnis dafür. Bei hohen Beträgen nutzt man den Treuhandservice und kein Pay-Gauner-Pal
Bei 10.-€ würde ich das vorgetragene Anliegen für lächerlich halten.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#8
 Von 
boscoop
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 38x hilfreich)

quote:
Ich würde denken, unklare und mehrdeutige Angaben gehen zu Lasten des VK


Ich meine ebenfalls, dass im Endeffekt der Verkäufer Paypal-Zahlung wohl akzeptieren muss, auch wenn ebay ihm diese aufgezwungen hat.
Jedenfalls solange, wie das Kartellamt dieses Zwangs-Paypal noch nicht untersagt hat.

Denn der Verkäufer darf ebay nur nutzen, wenn er die ebay-Richtlinien bestätigt. Und ebay hat auf seiner Plattform nunmal das Hausrecht.

Aber wohin führt das?
Da ein Verkäufer die Paypal-Gebühren nicht dem Käufer auferlegen darf, müsste er eigentlich die Preise erhöhen.
Von den bekannten Verkäufer-Problemen mit Paypal (willkürliche Kontensperrungen und Totalverluste bei Kunden, die unberechtigt zurück buchen lassen) mal ganz zu schweigen..
Ich glaube, dass immer weniger seriöse Verkäufer sich das antun möchten.



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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass florian eine PayPal-Zahlung nicht durchsetzen kann.

Und zwar deshalb nicht, weil der Verkäufer PayPal explizit in seiner Auktion ausgeschlossen hat.

Das verstößt selbstredend gegen die PayPal AGB. Wenn man eBay die Auktion melden würde, würde sie gelöscht, wahrscheinlich der Verkäufer verwarnt, im Wiederholungsfall suspendiert.

4. Zahlungseingänge

4.2 PayPal-Zahlungen auf eBay empfangen. Wenn Sie PayPal als Zahlungsmethode in Ihren eBay-Angeboten anbieten, müssen Sie folgende Regeln beachten:

1. Wenn PayPal als Zahlungsmethode in Ihrem eBay-Angebot genannt ist, müssen Sie PayPal-Zahlungen akzeptieren.
2. Sie müssen PayPal-Zahlungen unabhängig von der verwendeten Zahlungsquelle akzeptieren (zum Beispiel Kreditkarte).
3. Sie müssen PayPal-Zahlungen aus den Ländern akzeptieren, in die Sie nach Ihrem eBay-Angebot versenden.


Wenn der Verkäufer nichts in die Auktion hineingeschrieben hätte, müsste er sich möglicherweise an der PayPal-Zahlung festhalten lassen, will er nicht in Annahmeverzug kommen.

Natürlich gibt es auch das hier:

3.8 Ablehnen von Zahlungen durch den Empfänger. Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empfänger nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen, auch wenn das E-Geld dem Empfänger bereits zur Verfügung steht. Wenn der Empfänger eine Zahlung ablehnt, zurückerstattet oder nicht innerhalb von 30 Tagen annimmt, schreiben wir den entsprechenden Betrag Ihrem PayPal-Konto gut. Falls Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, schreiben wir den Betrag direkt Ihrem Kreditkartenkonto gut. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Entscheidung eines Empfängers verursacht werden, eine Zahlung nicht anzunehmen.

PayPal wäre nicht PayPal, wenn nicht irgendwo wieder etwas Missverständliches stehen würde. Und das hier kann sich nicht darauf beziehen, dass nur die Fälle gemeint sein können, in denen der PayPal-Anbietende noch gar kein Konto besitzt, was oft der Fall ist. PayPal schreibt sich ja selbst in die Auktion hinein als Zahlungsmethode, egal ob der Anbieter ein Konto hat oder nicht, egal ob er will oder nicht.

Also hat man doch wieder ein Schlupfloch offen gelassen.

Jedenfalls hat hier der Verkäufer ausdrücklich PayPal ausgenommen als Zahlungsmethode. Wir hatten das ja alles schon mit dem unversicherten Versand.

Da bekam der verdutzte Käufer von eBay diese Antwort:

Sehr geehrter xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns geschrieben, dass der Verkäufer "yyy" von Ihnen Portokosten verlangt, obwohl diese als kostenlos angegeben wurden. Ich kann Ihre Unzufriedenheit in dieser Situation sehr gut nachvollziehen und helfe Ihnen gern weiter.

Bei regulären Angeboten wird mit Beendigung einer Auktion ein Kaufvertrag nach deutschem Recht geschlossen. Dieser ist für Verkäufer und Höchstbieter gleichermaßen bindend.

Bei widersprüchlichen Angaben des Verkäufers in der Artikelbeschreibung ist juristisch unklar, ob ein bindender Kaufvertrag zustande kommt.

eBay ist es aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes jedoch untersagt, Rechtsauskünfte in konkreten Fällen zu erteilen. Für rechtsverbindliche Auskünfte in Ihrer besonderen Situation empfehlen wir Ihnen daher, sich an einen zugelassenen Anwalt oder an eine Rechtsberatungsstelle zu wenden.

Generell ist es sinnvoll, bei unklaren Artikelbeschreibungen vor Gebotsabgabe den Verkäufer zu kontaktieren bzw. in Zweifelsfällen von einem Gebot abzusehen.

Dadurch schützen Sie sich auch vor etwaigen Rechtsansprüchen seitens des Verkäufers.

xxx, ich freue mich, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen geholfen habe und wünsche Ihnen zukünftig wieder viel Spaß und Erfolg.

Kostenloser Versand - und trotzdem Versandkosten?
http://www.wortfilter.de/News/news3320.html

Und es ist zu vermuten, dass er hier eine ähnliche, aber eben auf PayPal bezogene Antwort bekommt.

Und das deckt sich ja mit den entsprechenden Urteilen, wo Verkäufer zwar gegen die eBay-AGB verstoßen haben, indem sie in der Auktion etwas anderes vereinbart haben:

Z. B. "Verkaufe nicht unter EUR 500,00 - egal wie die Auktion ausgeht" oder "Das ist nur eine Umfrage - keine Auktion" - oder "Zwischenverkauf vorbehalten - unverbindliches Angebot"

Alles krass gegen die eBay AGB, die Gerichte entschieden aber, dass diese nur zwischen eBay und seinen Nutzern gelten würde, nicht aber zwischen den Nutzern selbst - keine Schutzwirkung. Es fehle schon der Bindungswille.

Und hier wird es nicht anders laufen.

quote:
Da ein Verkäufer die Paypal-Gebühren nicht dem Käufer auferlegen darf, müsste er eigentlich die Preise erhöhen.


Da hast du etwas verpasst, dazu gibt es eine Rechtsprechung, das behauptet PayPal noch nicht einmal mehr selbst.


4.5 Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode. Wenn Sie PayPal als Zahlungsmethode anbieten, dürfen Sie PayPal gegenüber Ihren Kunden oder in anderen Veröffentlichungen nicht fehlerhaft darstellen oder in Misskredit bringen. Sofern Sie für die Nutzung von PayPal Ihren Kunden einen Aufschlag berechnen, dürfen Sie das nur im rechtlich zulässigen Rahmen und müssen Ihre Kunden darüber entsprechend selbst informieren, da dies anderenfalls (straf-) rechtliche Konsequenzen haben könnte.


Heimtückisch, wie PayPal selbst, an einer Stelle versteckt, wo man es nun wirklich nicht erwarten kann, aber es steht da, schwarz auf weiß.



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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

eine kleine Anmerkung zu einem Post weiter oben:

quote:
Kannst doch die Überweisung rückgängig machen (innerhalb 1-2 Wochen
Das ist völliger Unsinn.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
boscoop
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 38x hilfreich)

@bogus1:

Einige Punkte aus Deinem Post geben mir etwas Hoffnung, danke.

Aber bzgl. Abwälzung der PayPal-Gebühren auf den Käufer steht in den eBay-Richtlinien eindeutig folgendes:

"
Grundsatz zur Gebührenabwälzung und Gebührenerhebung:
Es ist verboten, zusätzlich zum Kaufpreis des Artikels und den Versandkosten weitere Gebühren und Provisionen von Käufern einzufordern. Dies gilt insbesondere für eBay- als auch für PayPal-Gebühren."

Link: Gebührenabwälzung ebay

Die ebay-Richtlinien sind durchaus unterschiedlich zu den PayPal-Klauseln.

quote:

Sofern Sie für die Nutzung von PayPal Ihren Kunden einen Aufschlag berechnen, dürfen Sie das nur im rechtlich zulässigen Rahmen und müssen Ihre Kunden darüber entsprechend selbst informieren, da dies anderenfalls (straf-) rechtliche Konsequenzen haben könnte.


Ich denke, dass dies für Paypal-Zahlungen ausserhalb von ebay gilt.

quote:
dazu gibt es eine Rechtsprechung


Oder habe ich bzgl. Paypal bei ebay etwas verpasst? Das würde mich freuen ;)





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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."

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#12
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Ich denke, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Scheinbar passiert überhaupt nichts oder eher selten etwas, wenn Verkäufer PayPal anbieten und dennoch nicht akzeptieren, die Gefahr eine Rote zu bekommen mal ausgenommen.

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=arty.sch&&sspagename=VIP:feedback&ftab=FeedbackAsSeller

Der war schon im letzten Jahr mit PayPal unterwegs, ohne überhaupt ein Konto zu haben. Weiß nicht, wie man ein PayPal Konto eröffnet. Ab und zu mosert mal einer:

alles OK, soolte nur versuchen die Paypal Zahlung aus der Beschreibung zu nehmen

Da kontert der ganz cool:

Da autom. Zwangseinblendung (gewerbl. VK), technisch derzeit leider unmöglich
***
Kein PayPal mögl. Bezahlt: 21.01., geliefert: 06.02. Keine Antwort auf Emails.

Geht ja auch anders, ja also:

Bisher alle Emails beantwortet. Zahlung erhalten am 02.02, Versand am 03.02
***
Angeboten war PayPal, obwohl dies vom VK bewusst nicht akzeptiert wird !!!

Der Kunde hat es noch nicht verstanden:

Alternative Zahlungsmethoden angeboten, Sie wollten aber keine Lösung.
Warum?
***
Angeboten war PayPal, obwohl dies vom VK bewusst nicht akzeptiert wird !!!

Immer noch nicht.

PayPal erscheint gegen meinen Willen. Ich selbst kann das Problem nicht lösen!
***
wirbt mit paypal hat aber keins! hab mahnung von ebay bekommen, musste storniere

Ich habe noch nie mit PayPal geworben! Autom. Ebayerinnerung ist keine Mahnung!
***
--- PayPal funktioniert nicht, auf E-Mails wird nicht geantwortet ---

Der hat es erkannt... funktioniert nicht...

Es war Urlaub - 31.12! Hinweis ganz oben im Text. Konnte keine Anfragen beantw.
***
Kein Paypal obwohl angegeben/ließ Übergabetermin platzen/Geld nun bei paypal ..

usw. - so schlimm kann es gar nicht sein



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
Bei 10.-€ würde ich das vorgetragene Anliegen für lächerlich halten.


stimmt, aber leider ist das so, wegen paar euros wird sofort der anwalt eingeschaltet, gebühren von hunderte euro in kauf genommen.... hatte auch schon so ne esel... wegen paar cent mehr porto... der hat nicht den unterschied wegen porto und versandkosten verstanden. wegen 10 cent maulte der rum.... lachhaft sowas...

mal davon abgesehen das painpal eh mist ist. für den europäischen raum reicht ne normale überweisung. selbst aus den usa können die dir geld aufs konto überweisen, allerdings nicht von einer mini 1 mann filiale, da muß der ami schon zu der hauptstelle seiner bank, aber es geht.

käuferschutz?? seid wann? den käuferschutz den painpal da anbietet hat soviel haken und ösen das unterm strich kein käuferschutz besteht. mußt mal lesen was da alles ausgenommen von ist. painpal ist desweiteren zu teuer. für kleine dinge und um den friedenswillen nutze ich schonmal moneybookers.... zwar der gleiche kack wie painpal, aber die paar euros werde ich bei verlust verschmerzen.
ausserdem stellen die sich nicht so an wenn der jahresbeitrag von 2500e überschritten ist. bei moneybookers ist der betrag um ein vielfaches höher.

:)

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"

Im ewigen Gedenken."

-- Editiert am 02.04.2010 17:12

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)

ich hatte das gleiche problem.hatte zwei mal das geld überwiesen, verkäufer hat es nicht angenommen.hatte dann eine frist gesetzt zur zusendung der ware.er verschickte nicht.dann bin ich vom kaufvertrag zurückgetreten und habe schadenersatz verlangt. wurde vom verkaüfer abgelehnt. habe dann geklagt und recht bekommen.der verkäufer musste die gerichtskosten zahlen und schadenersatz.dies tat er ebenfalls nicht, so das er vollstreckt werden musste ! manche verkäufer denken sie sind die grööööööößten...

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#15
 Von 
pandoral
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

>frist gesetzt zur zusendung
>verkäufer musste die gerichtskosten zahlen und schadenersatz
Sie sind aber ganz schön aggressiv. Für solche Fälle hält man eine RSV bereit - natürlich ohne SB.

Andererseits glaube ich das nicht. Benennen Sie uns bitte das den Gerichtsort mit Aktenzeichen

Um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, schreibe ich diese einfache und wirkungsvolle Bedingung in die Auktion:
BEI ZAHLUNG PER PAYPAL IST NUR PERSÖNLICHE ABHOLUNG MÖGLICH.

Das ist legitim und wer darauf bietet, willigt ein. An der Haustür läßt sich dann manches regeln.

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
pandoral
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo tricyclePilot,

ich danke dir für deine freundliche Warnung. PayPal im Streitfall etwas zu beweisen ist -nach zahlreichen Berichten zufolge- ein recht mühseeliges unterfangen (Stichwort eingefrorenes PAYPAL Konten für 180 Tage etc).

Hauptvorteil dieser Vereinbarung ist es eben NICHT auf Lieferung verklagt werden zu können (wie es ein Vorredner vollzogen haben will), da persönliche Abholung Vertragsbestandteil ist. IdR. werden die Käufer den Versandanteil gewohnheitsmäßig mitschicken. Im Falle einer Annahme der Gesamtzahlung wäre das eine unrechtmäßige Bereicherung - eben durch die persönliche Abholung. Das ist abzulehnen.

An der Haustür wird doch üblicherweise Bargeld fliessen und ich bin nach den PayPal-Nutzungsbedingungen (Stand vom 17. Februar 2010) nicht verpflichtet, Zahlung auf diesem Weg anzunehmen.

Meiner Meinung nach ist eine persönliche Abholung in Verbindung mit PAYPAL ohnehin sinnlos, denn Käuferschutz -der ohnehin nur freiwillig und nicht einforderbar ist- schliesst persönliche Abholung aus. Ein nicht einforderbarer Käuferschutz ist in meinen Augen etwas zwischen Glücksspiel und Willkür.

Wenn ebay die Auktion im Verlauf löscht, habe ich auch kein Problem mit PAYPAL oder seinen Gebühren in bemerkenswerter Höhe. Vermutlich wird nicht jede Auktion mit diesem Satz gelöscht:

BEI ZAHLUNG PER PAYPAL IST NUR PERSÖNLICHE ABHOLUNG MÖGLICH.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Da ist aber der Wunsch der Vater des Gedankens...

quote:
IdR. werden die Käufer den Versandanteil gewohnheitsmäßig mitschicken


Möglich, aber garantiert nicht die, die gerade auf solche Angebote lauern. Und mit dem einen oder anderen, die den entsprechenden Passus nicht gelesen haben, sondern nur auf das PayPal-Logo geschaut haben, ist Stress vorprogrammiert.

quote:
Hauptvorteil dieser Vereinbarung ist es eben NICHT auf Lieferung verklagt werden zu können (wie es ein Vorredner vollzogen haben will), da persönliche Abholung Vertragsbestandteil ist.


Wo soll denn da ein Vorteil sein? Der arglistige und sich mit den PayPal-Gepflogenheiten bestens auskennende Käufer und auch jeder andere überweist mit PayPal und holt den Artikel persönlich ab.

Wird das verweigert, klagt er auf Herausgabe. Und jetzt?

quote:
und ich bin nach den PayPal-Nutzungsbedingungen (Stand vom 17. Februar 2010) nicht verpflichtet, Zahlung auf diesem Weg anzunehmen.



Das werden eBay + PayPal etwas anders sehen.

4.2 PayPal-Zahlungen auf eBay empfangen. Wenn Sie PayPal als Zahlungsmethode in Ihren eBay-Angeboten anbieten, müssen Sie folgende Regeln beachten:

1. Wenn PayPal als Zahlungsmethode in Ihrem eBay-Angebot genannt ist, müssen Sie PayPal-Zahlungen akzeptieren.
2. Sie müssen PayPal-Zahlungen unabhängig von der verwendeten Zahlungsquelle akzeptieren (zum Beispiel Kreditkarte).
3. Sie müssen PayPal-Zahlungen aus den Ländern akzeptieren, in die Sie nach Ihrem eBay-Angebot versenden.

quote:
Meiner Meinung nach ist eine persönliche Abholung in Verbindung mit PAYPAL ohnehin sinnlos, denn Käuferschutz -der ohnehin nur freiwillig und nicht einforderbar ist- schliesst persönliche Abholung aus.



Der Käuferschutz ist schon längst keine Kulanzleistung mehr, das behauptet noch nicht einmal PayPal mehr, aus gutem Grund.

Aber: Der Käuferschutz (auch der Verkäuferschutz) ist an Bedingungen gebunden. Eine PayPal-Zahlung ist noch lange nicht sinnlos, nur weil es keinen Käuferschutz gibt. Den gibt es bei zigtausend Angeboten nicht (Lieferzeiten etc.).

quote:
Ein nicht einforderbarer Käuferschutz ist in meinen Augen etwas zwischen Glücksspiel und Willkür.


Das wäre nicht der Fall, wenn PayPal konsequent seine eigenen Regeln einhalten würde. Aber Pustekuchen, die Liste der Käufer, die ihre PayPalzahlung nach Selbstabholung erstattet bekamen, weil sie sofort anschließend einen nicht erhaltenen Artikel reklamierten und der Verkäufer den Versand nicht nachweisen konnte, eine Abholquittung von PayPal aber nicht akzeptiert wird, in vielen Fällen auch gar nicht verlangt und ausgestellt wurde, geht in die Hunderttausende, die Verkäufer fühlten sich sicher, hatten sie doch (scheinbar) schon ihr Geld.

Schon bei Eröffnung des Konflikts wird das Geld von PayPal sofort auf dem PayPal-Konto eingefroren. Schlaue Käufer eröffnen den Konflikt umgehend nach Abholung, der Verkäufer kommt gar nicht dazu, das Geld auf sein Bankkonto zu transferieren.

Und obwohl eigentlich der Antrag auf Käuferschutz abgelehnt werden müsste (da Abholung), ist oft genug das Gegenteil der Fall. PayPal fordert einen Versandbeleg an (Schema F), der Verkäufer hat keinen, PayPal gibt das Geld dem Käufer oder behält es selbst und verweist den Verkäufer auf den Rechtsweg.

quote:

BEI ZAHLUNG PER PAYPAL IST NUR PERSÖNLICHE ABHOLUNG MÖGLICH.


M. E. ein klassisches Eigentor. Beides ist einklagbar: Zahlung mit PayPal (explizit bestätigt), ansonsten Annahmeverzug und Abholung (Klage auf Herausgabe nach Fristsetzung).



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-- Editiert am 03.05.2010 11:40

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
pandoral
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

interessante Ausführung. Dennoch gilt die einschlägige [,dazu widersprechende] PayPal-Nutzungsbedingung (letzte Aktualisierung am 17. Februar 2010)
Punkt 3.8 Ablehnen von Zahlungen durch den Empfänger.
Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empfänger nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen (...).

quote:<hr size=1 noshade>Das werden eBay + PayPal etwas anders sehen. <hr size=1 noshade>

Was soll Ebay tun? Ne Verwarnung vielleicht. Im ungünstigsten Fall bin ich DIESEN Account los.


quote:<hr size=1 noshade>Annahmeverzug und Abholung (Klage auf Herausgabe nach Fristsetzung) <hr size=1 noshade>

Solange kein Geld geflossen ist (mangels angenommener Zahlung), besteht auch kein Recht auf Herausgabe.

Hach, eben beim Marmeladekochen ist mir der ganze heisse Sud auf die Ware gelaufen. Dafür kann man leider auch niemanden 600 km kommen lassen.

Vor dem Eigentumsübergang geht die zufällige Verschlechterung zu Lasten des VK. DAS BIN JA ICH.

Um den daraus folgenden, sicheren Streitigkeiten der Rückabwicklung (§ 348 BGB Zug-um-Zug) aus dem Weg zu gehen, die reine Fürsoge sozusagen, bleibt mir dann leider gar nichts anderes übrig als die Zahlung abzulehnen und das Corpus Delicti auf geeignete Weise jeglichem Zugriff zu entziehen. Und die hohe Verkaufsgebühr bekomme ich auch erstattet.

Ich anerkenne, dass Stress vorprogrammiert ist. Schliessen wir dieses Dram ab und schauen in die Zukunft:

Also biete ich auf Postkarten, Babysöckchen oder Schrauben als Warensendung bis ich die magische Grenze von 50+ überschritten habe.

-----------------
""


-- Editiert am 03.05.2010 13:08

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empfänger nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen (...).


Naja, das Thema ist ja nicht neu, wir haben das hier im Forum nicht nur einmal besprochen.

http://www.123recht.net/Warenversand-bei-PayPal-Zahlung-erst-Wochen-sp%C3%A4ter-__f158301.html

quote:
Was soll Ebay tun? Ne Verwarnung vielleicht. Im ungünstigsten Fall bin ich DIESEN Account los.


Das ist ja eine ganz andere Frage, eBay wird aus den schon dargelegten Gründen (Personalmangel, Rechtsunsicherheit) nur hier und da eingreifen, die berühmte Stecknadel im Heuhaufen herausfischen, ab und zu ein Exempel statuieren. Der Hauptzweck wird ja so oder so erreicht, die meisten User nehmen den PayPal-Zwang hin. Einige meckern, eher die Ausnahme. Und wieder sind ein paar Millionen neue PayPal-Konten (zwangs)eröffnet.

quote:
Solange kein Geld geflossen ist (mangels angenommener Zahlung), besteht auch kein Recht auf Herausgabe.


Halte ich für unzutreffend. Du hast PayPal explizit noch einmal in Verbindung mit der Abholung angeboten, sodass wir uns jetzt nicht mit der Zwangspaypalisierung beschäftigen müssen, insbesondere nicht damit, was passiert, wenn man eine PayPalzahlung individuell in der Auktionsbeschreibung ausgeschlossen hat, obwohl das PayPal-Logo dem Käufer vermittelte, dass PayPal als Zahlungsmittel erlaubt ist.

Um Annahmeverzug zu begründen, genügt es, dass eine Zahlung zurückgewiesen wurde, das Geld ist ja geflossen, man kann auch eine PayPalzahlung nicht im Vorfeld abwürgen, es sei denn, man hätte überhaupt kein Konto, sondern die Zahlung war ja schon auf dem PayPal-Konto, nur hat man sie zurückgehen lassen.

Dieser Vorgang ist ja nichts besonderes, auch eine Banküberweisung kann man zurückgehen lassen, nur ist man dann im Annahmeverzug, dazu gibt es Entscheidungen. Der Anweisende jedenfalls ist berechtigt, auf ein Konto zu überweisen, dass explizit angeben wurde ((Briefkopf, Zahlungsanweisung etc.). Und damit hat er erfüllt.

Das ist ja auch verständlich, oft genug wird dem Zuwendungsempfänger ein Zugriff verweigert (Konto überzogen, Pfändung etc.), es wäre ja fatal, wenn der Anweisende in irgendeiner Form mit einbezogen würde, was seine Leistung betrifft. Etwas anderes würde nur gelten, wenn er auf ein Konto überwiesen hätte, was nicht vom Zuwendungsempfänger zum Empfang der Zahlung bestimmt war.

quote:
Hach, eben beim Marmeladekochen ist mir der ganze heisse Sud auf die Ware gelaufen. Dafür kann man leider auch niemanden 600 km kommen lassen.


Naja, das ist aus allen Varianten der Unmöglichkeit die schlechteste, nachträgliche Unmöglichkeit, die der Verkäufer zu vertreten hat, der Käufer kann sofort auf Schadensersatz gehen.

Alles andere steht in den Sternen, halte jedenfalls den generellen Ausschluss von PayPal in der Auktion für die bessere Alternative.

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-- Editiert am 03.05.2010 14:16

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich möcht noch eines der ersten postings in diesem Thread zurückkommen:

von Null Plan am 01.04.2010 12:21

(...)
Warum willst Du es nicht überweisen traust Du ihm nicht?- Kannst doch die Überweisung rückgängig machen (innerhalb 1-2 Wochen -> Bank fragen), wenn die Ware nicht ankommt oder defekt ist.
(...)



Das ist kompletter Unsinn, du kannst eine Überweisung nicht rückgängig machen!!

Die einzige Möglichkeit, die z.B. bei Betrugsfällen u. U. das Geld retten kann, ist das Stoppen einer Wertstellung, das funktioniert, wenn überhaupt, nur in einem ganz ganz kurzen Zeitfenster nach Überweisung (meist nur Stunden).


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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Die einzige Möglichkeit, die z.B. bei Betrugsfällen u. U. das Geld retten kann, ist das Stoppen einer Wertstellung, das funktioniert, wenn überhaupt, nur in einem ganz ganz kurzen Zeitfenster nach Überweisung (meist nur Stunden).


Hatten wir ja eigentlich schon abgehakt, du kannst die Überweisung solange stoppen, wie sie noch nicht auf dem Konto des Zuwendungsempfängers verbucht wurde, sodass er Kenntnis vom Eingang der Zahlung erhalten hat oder erhalten haben könnte.

Zum Zeitrahmen: Der kann Sekunden und Minuten betragen (innerhalb einer Bank) oder Tage (bei Auslandsüberweisungen).

Die Wertstellung spielt keine Rolle, sie ist nur maßgeblich im Hinblick auf die Berechnung von Zinsen.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo bogus,

dann hatte ich das wohl überlesen, dass das abgehakt ist. ;)

Meines Wissens ist aber doch die "Wertstellung" auf dem Empfängerkonto maßgeblich.



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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meines Wissens ist aber doch die "Wertstellung" auf dem Empfängerkonto maßgeblich. <hr size=1 noshade>


§ 675t BGB
Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist . Sofern der Zahlungsbetrag auf einem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden soll, ist die Gutschrift, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass der Zeitpunkt, den der Zahlungsdienstleister für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrags auf einem Zahlungskonto zugrunde legt (Wertstellungsdatum), spätestens der Geschäftstag ist, an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers eingegangen ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der Zahlungsempfänger kein Zahlungskonto unterhält.

(2) Zahlt ein Verbraucher Bargeld auf ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister in der Währung des betreffenden Zahlungskontos ein, so stellt dieser Zahlungsdienstleister sicher, dass der Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich nach dem Zeitpunkt der Entgegennahme verfügbar gemacht und wertgestellt wird. Ist der Zahlungsdienstnutzer kein Verbraucher, so muss dem Zahlungsempfänger der Geldbetrag spätestens an dem auf die Entgegennahme folgenden Geschäftstag verfügbar gemacht und wertgestellt werden.

(3) Eine Belastung auf dem Zahlungskonto des Zahlers ist so vorzunehmen, dass das Wertstellungsdatum frühestens der Zeitpunkt ist, an dem dieses Zahlungskonto mit dem Zahlungsbetrag belastet wird.


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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Es ist also noch härter, wir haben die Änderung der Banken-AGB am 1. Nov. 2009 noch gar nicht berücksichtigt.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

1. Kein Namensabgleich

Bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich und nicht mehr der Name des Empfängers. Die gesetzliche Prüfungspflicht der Banken bei erkennbaren falschen Angaben (Abweichung Empfängername und Kontonummer) entfällt. Dies gilt für alle Überweisungen, egal ob Belegüberweisung oder Online- und Telefonbanking. Daher ist jedem Kontoinhaber anzuraten, die Kontonummer lieber doppelt zu prüfen. Bislang war es zumindest bei Überweisungsbelegen üblich, dass die Bank den Namen des Empfängers mit der Kontonummer verglich. Für die richtigen Angaben der Kontonummer haftet nun grundsätzlich der Kontoinhaber.


5. Kein Widerruf

Aus rechtlicher Sicht kann die Überweisung nach Abgabe beim Kreditinstitut nicht mehr gestoppt werden. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden. Durch die zukünftig kürzere Buchungszeit werden die Kreditinstitute auch im Rahmen der Kulanz Einschränkungen machen.



Neuerungen durch die Banken-AGB seit 1. November 2009

http://www.brennecke-partner.de/177451/Neuerungen-durch-die-Banken-AGB-seit-1.-November-2009

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-- Editiert am 03.05.2010 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Christel71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen an alle,

ich habe vor 17 Tagen ein Gebrauchtteil zu einem recht guten Preis ersteigert.

Als ich zahlen wollte, verlangte der Verkäufer Bargeldtransfer. Da Ebay davor eindringlich warnt, habe ich ihn auf sein PayPal Konto verwiesen.

Bis heute habe ich darauf keine Antwort erhalten. Es sind ein paar negative Bewertungen wegen Nichteinlieferung eingetrudelt, ansonsten ist Funkstille.

Was wäre eigtl., wenn er sich weigert mir die Bankverbindung zu nennen oder sich einfach gar nicht mehr meldet? Ist dann der Kauf automatisch abgebrochen? In 5 Monaten brauche ich das Ding schließlich auch nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Es macht keinen Sinn sich an uralte Beiträge mit eigenen Problemen anzuhängen.
Da ist es besser einen eigenen Beitrag zu eröffnen.

Was genau wurde denn bezüglich der Zahlungsbedingungen vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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