Paypal Käuferschutz - Verkäufer keine Handhabe

15. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
horstepipe
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Paypal Käuferschutz - Verkäufer keine Handhabe

Hallo
Durch eine Telekom-Werbeaktion erhielt ich einen Gutscheincode für eine zweijährige Playstation Plus Mitgliedschaft (Digitale Güter).
Da ich damit nichts anfangen kann, verkaufte ich den Code für 75€ bei Ebay.
Der Käufer bezahlte mit Paypal, und, wie (bei solchen Artikeln) üblich, schickte ich ihm den Gutscheincode per Ebay-Nachrichtensystem.

Einen Tag später wurde mir das Geld von Paypal wieder abgezogen. Der Käufer öffnete einen Fall wegen "unbefugtem Kontozugriffs". Der Fall wurde von Paypal untersucht. Ich ließ ihnen alle relevanten Unterlagen (ein Foto vom Originalgutscheincode, der Telekomrechnung und vom Schriftverkehr mit dem Käufer, in dem ersichtlich wird, dass ich ihm den Code schickte) zukommen.

Wenige Tage später wurde der Fall von Paypal geschlossen. Der Antrag auf Käuferschutz wurde genehmigt. Ein Anruf bei Paypal brachte auch keine große Erkenntnis: Gutscheincodes seien vom Verkäuferschutz ausgenommen, es gäbe eindeutige Hinweise, dass der Account des Käufers kompromittiert wurde, Paypal müsse dem Käufer das Geld rückerstatten. Das einzige, was ich machen könne, ist bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Ich bin ehrlich gesagt ziemlich fassungslos...
Ist man als Paypal-Nutzer nicht in der Pflicht, seinen Account zeitgemäß abzusichern? Und wenn dieser wirklich kompromittiert wurde, sollte er doch erstmal in der Beweispflicht stehen? Stattdessen wird mir mein Geld ja schon fast "gestohlen" und der Käufer hat nun den Gutscheincode UND das Geld.

Ich würde mich über alle Tips freuen, was ich da noch machen/versuchen könnte, ob eine Strafanzeige für sinnvoll zu erachten ist, und ob das, was Paypal da macht, wirklich rechtens ist.

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich fassungslos...

Warum? Du wurdest betrogen. Du hast Geld bekommen das dir nicht zusteht. Auch wenn Paypal das Geld nicht zurückgebucht hätte, so hätte doch der rechtmäßige Kontoinhaber das Geld von dir zurückfordern können. Du wurdest betrogen. Ab zur Polizei und Anzeige erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9281x hilfreich)

Zitat:
ob eine Strafanzeige für sinnvoll zu erachten ist,

Kann man machen, Kostet nichts, bringt aber wahrscheinlich nichts.
Die Polizei hat wichtigeres zu tun.

Zitat:
und ob das, was Paypal da macht, wirklich rechtens ist

Paypal hat manchmal merkwürdige Regeln. Aber indem du Paypal-Zahlung akzeptiert hast, hast du auch die merkwürdigen Paypal-Regeln akzeptiert. Wenn man mit den merkwürdigen Paypal-Regeln nicht einverstanden ist, dann lässt man die Finger davon und verwendet andere Bezahlsysteme (z.B. die gute alte Überweisung). Einen rechtlichen Ansatzpunkt hat man nur, wenn Paypal sich nicht an die eigenen Regeln halten würde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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