PayPal Konto gesperrt - 2.500€ eingefroren

24. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb451673-8
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Konto gesperrt - 2.500€ eingefroren

Hallo zusammen,

ich fasse mich Kurz:

Mein Geschäftskonto wurde Limitiert (d.H. Ich kann keine Zahlungen mehr durchführen oder das Geld abbuchen), mit einem Stolzen Guthaben von 2.500€.

Als Begründung wird angegeben, dass ich von damals noch ein Privates PayPal Konto habe, welches -5.000€ aufweist. Zahlen muss/musste/habe ich das Geld aber nicht - dies hat auch ein Gericht so entschieden.

Nun hat Paypal aber mein Konto limitiert, mit der Begründung ich muss erst mein Privates Konto sauber machen. Das lustige ist ja, dass ich mein Geschäftskonto immer leer gemacht habe. Nur dieses eine mal hab ich es ansammeln lassen - und genau dann passiert sowas. Zufall? Wohl kaum...

Support von PayPal kann man in die Tonne treten, die wissen selber nicht was die da machen.

Wie sollte ich am besten vorgehen - direkt ein Anwalt einschalten?

Grüße

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb451673-8):
Zahlen muss/musste/habe ich das Geld aber nicht - dies hat auch ein Gericht so entschieden.
ich kann zwar nichts zur Lösung deines aktuellen Problems beitragen, aber das Urteil des alten Falles interessiert mich sehr. Bitte Posten.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Direkt bei der CCFS per Mail beschweren. Siehe:

Zitat:
O-Ton eines Mitarbeiters (Abteilungsleiter-Ebene) bei der CSSF: "PayPal hat eine Banklizenz. Die kann ich aber genau so schnell widerrufen, wie sie erteilt wurde." Die Beschwerde bei der CSSF ist also ein sehr hartes Druckmittel. Diese Beschwerden werden von der CSSF üblicherweise alle zwei bis vier Wochen mit PayPal besprochen. Und "einfrieren" oder auch zurückbuchen geht nach Ansicht der CSSF gar nicht und ist bei anhaltender Bockbeinigkleit von PayPal tatsächlich ein Grund, die Banklizenz zu widerrufen. Das Problem ist nur, dass viel zu wenige Beschwerden über PayPal bei der CSSF eingehen. Die meisten, denen das passiert, nehmen das Verhalten von PayPal als gegeben hin. Steht schliesslich so in den AGB.

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#3
 Von 
fb451673-8
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von fb451673-8):
Zahlen muss/musste/habe ich das Geld aber nicht - dies hat auch ein Gericht so entschieden.
ich kann zwar nichts zur Lösung deines aktuellen Problems beitragen, aber das Urteil des alten Falles interessiert mich sehr. Bitte Posten.


Sorry, war doch bisschen anders wie ich gerade sehe. PayPal hat die Klage zurückgenommen. Habe auch ein Erlediungsschreiben vom Inkasso Büro.

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/kostenbeschlus252u8iyqljx.png

Zitat (von The Mentalist):
Direkt bei der CCFS per Mail beschweren. Siehe:
Zitat:
O-Ton eines Mitarbeiters (Abteilungsleiter-Ebene) bei der CSSF: "PayPal hat eine Banklizenz. Die kann ich aber genau so schnell widerrufen, wie sie erteilt wurde." Die Beschwerde bei der CSSF ist also ein sehr hartes Druckmittel. Diese Beschwerden werden von der CSSF üblicherweise alle zwei bis vier Wochen mit PayPal besprochen. Und "einfrieren" oder auch zurückbuchen geht nach Ansicht der CSSF gar nicht und ist bei anhaltender Bockbeinigkleit von PayPal tatsächlich ein Grund, die Banklizenz zu widerrufen. Das Problem ist nur, dass viel zu wenige Beschwerden über PayPal bei der CSSF eingehen. Die meisten, denen das passiert, nehmen das Verhalten von PayPal als gegeben hin. Steht schliesslich so in den AGB.


Danke für den Tipp, hoffe die werden mir weiterhelfen...

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zahlen muss/musste/habe ich das Geld aber nicht - dies hat auch ein Gericht so entschieden.
Und was genau hat man sich darunter vorzustellen? Also warum muss nicht mehr gezahlt werden? [bitte nicht "weil es das Gericht gesagt hat", sondern eben warum das Gericht so geurteilt hat]

Wenn die damalige Forderung etwa nur verjährt war dann sieht es jetzt vielleicht nicht so gut aus (ein Schuldner darf auch eine bereits verjährte Forderung begleichen, selbst schuld).

Stefan

PS: Wie so oft denke ich, dass wir hier nicht annähernd die ganze Story kennen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn die Klage zurückgenommen wurde, hat das Gericht sich inhaltlich dazu ja nicht geäußert.
Offenbar gab es Hinderungsgründe, die so gravierend waren, dass man die Forderung als nicht durchsetzbar betrachtete.
Allerdings gibt es damit auch keine Aufrechnungstatbestände mehr, wenn auch das Inkasso die Erledigung erklärt hat.

Ich würde hier die Beschwerde einreichen, sowohl bei der BaFin als auch bei der CSSF.

Und würde aber parallel Paypal auffordern, den Zugriff auf das Geld per sofort zu ermöglichen, andernfalls würde man sich via Anwalt und Gericht zur Wehr setzen und neben der bereits eingereichten Beschwerde bei CSSF und BaFin obendrein Strafanzeige wegen Nötigung und allen sonstigen in Frage kommenden Delikten einreichen. Frist setzen von 7 Werktagen.

Ruhig so deutliche Worte. Paypalsche Willkür ist nichts, was sich irgendwie vor Gerichten vertreten lässt und das wissen die auch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
fb451673-8
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn die Klage zurückgenommen wurde, hat das Gericht sich inhaltlich dazu ja nicht geäußert.
Offenbar gab es Hinderungsgründe, die so gravierend waren, dass man die Forderung als nicht durchsetzbar betrachtete.
Allerdings gibt es damit auch keine Aufrechnungstatbestände mehr, wenn auch das Inkasso die Erledigung erklärt hat.

Ich würde hier die Beschwerde einreichen, sowohl bei der BaFin als auch bei der CSSF.

Und würde aber parallel Paypal auffordern, den Zugriff auf das Geld per sofort zu ermöglichen, andernfalls würde man sich via Anwalt und Gericht zur Wehr setzen und neben der bereits eingereichten Beschwerde bei CSSF und BaFin obendrein Strafanzeige wegen Nötigung und allen sonstigen in Frage kommenden Delikten einreichen. Frist setzen von 7 Werktagen.

Ruhig so deutliche Worte. Paypalsche Willkür ist nichts, was sich irgendwie vor Gerichten vertreten lässt und das wissen die auch.


Ja wie gesagt, die Formulierung im 1. Post passt nicht ganz, kann die auch nicht mehr ändern.

Es ging darum, dass sich damals einer anscheinend mit meiner IP und meinen PayPal Konto dick eingekauft hat - natürlich hab ich das direkt gemeldet, von wegen ich war das nicht etc. (Es handelte sich hier 100% um Virtuelles Gut).

Aber laut Paypal wurde es mit meiner IP und mit meinen Konto gemacht, deshalb muss ich das zahlen.


Dann ging das ganze los Inkasso -> Mahnschreiben -> Widerspruch -> PayPal hat die Klage dann zurückgezogen


Und JETZT kommen die an, genau da wo ich etwas Geld auf mein Geschäftskonto habe, und wollen das Konto erst wieder frei machen wenn ich die alten 5.000€ bezahle - ist das nicht lachhaft?

Wie soll ich denn Beschwerde einreichen?

Via Post? Den Kundencenter juckt ja das eh nicht was ich da quatsche..


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von fb451673-8):
Wie soll ich denn Beschwerde einreichen?

Via Post?

Wäre am besten, CSSF und BaFin bevorzugen schriftliche Eingaben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Aber laut Paypal wurde es mit meiner IP und mit meinen Konto gemacht, deshalb muss ich das zahlen.

Und woher wollen die wissen, dass es mit deiner IP stattfand?
Hast du eine statische?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb451673-8
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Aber laut Paypal wurde es mit meiner IP und mit meinen Konto gemacht, deshalb muss ich das zahlen.

Und woher wollen die wissen, dass es mit deiner IP stattfand?
Hast du eine statische?


Kann aber gut sein, ich hatte damals ein komischen Virus gehabt der mein PC Steuern konnte...habe das mal per Zufall mitbekommen...leider war mein PC öfters über Stunden "alleine". Leider zu spät gemerkt...

Verstehe nur nicht, wieso die jetzt damit ankommen obwohl die -5000€ doch abgeschlossen ist!

Dass ich denen nicht Gefalle, ist mehr als eindeutig. Die verlangen ausser der Kontoausgleichung noch 123123 Dokumenten von mir, von meinen Lieferanten, deren Adresse, deren Steuernummer etc. etc.

Ganz schön Übel was die da mit mir momentan abziehen...

Freitag hab ich Termin beim Anwalt, nur bin ich mir nicht sicher, ob sich die Kosten unterhalb von den insgesamt 2.500€ eingeforeren Guthaben belaufen... und im schlimmsten Fall bin ich das Geld von PayPal los + dicke Rechnung vom Anwalt..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von fb451673-8):
Freitag hab ich Termin beim Anwalt, nur bin ich mir nicht sicher, ob sich die Kosten unterhalb von den insgesamt 2.500€ eingeforeren Guthaben belaufen

Am besten immer vorher fragen.
Erstberatung sollte so um die 250 EUR liegen.



Zitat (von fb451673-8):
Verstehe nur nicht, wieso die jetzt damit ankommen obwohl die -5000€ doch abgeschlossen ist!

Painpal-Logik. Bei denen ist es halt noch offen, damit hast du noch Schulden bei denen.

Und das die solange warten, logisch. Erst in Sicherheit wiegen und dann zuschlagen wenn es sich lohnt.

Hat erst letzten bei einem Schuldner von mir wieder prima geklappt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb451673-8
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb451673-8):
Freitag hab ich Termin beim Anwalt, nur bin ich mir nicht sicher, ob sich die Kosten unterhalb von den insgesamt 2.500€ eingeforeren Guthaben belaufen

Am besten immer vorher fragen.
Erstberatung sollte so um die 250 EUR liegen.



An die 250€ komm ich auch nicht drum, richtig? Die muss ich so oder so investieren, egal wie es ausgehen wird?!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Das ist nur die Erstberatung. Ich würde es aber erstmal mit dem Weg von mepeisen versuchen, denn ein Anwalt kann letztendlich auch nur einen Brief an PayPal schicken. Dann würde ich das Umsetzen, was mepeisen vorgeschlagen hat.

PayPal hat in Deutschland auch eine GmbH. Man könnte versuchen, diese zu verklagen. Ich weiß allerdings nicht, ob dies funktioniert, denn Vertragspartner ist ja die Luxemburgische Firma. Deswegen ist es ja allgemein auch so schwer PayPal zu verklagen.

Was mich ja mal interessieren würde: Waren die Prozessbevollmächtigten KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH? Oder jemand anderes?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb451673-8
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Das ist nur die Erstberatung. Ich würde es aber erstmal mit dem Weg von mepeisen versuchen, denn ein Anwalt kann letztendlich auch nur einen Brief an PayPal schicken. Dann würde ich das Umsetzen, was mepeisen vorgeschlagen hat.

PayPal hat in Deutschland auch eine GmbH. Man könnte versuchen, diese zu verklagen. Ich weiß allerdings nicht, ob dies funktioniert, denn Vertragspartner ist ja die Luxemburgische Firma. Deswegen ist es ja allgemein auch so schwer PayPal zu verklagen.

Was mich ja mal interessieren würde: Waren die Prozessbevollmächtigten KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH? Oder jemand anderes?


Nein, bei mir war es BFS oder sowas in der Art, müsste ich genau nachhschauen. Paypal hat ja 3 Inkasso Firmen

1. KSP
2. BFS (?)
3. PayPal Selbst

Weiß aber nicht, wovon es abhängt wer welchen Fall bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Kann aber gut sein, ich hatte damals ein komischen Virus gehabt der mein PC Steuern konnte...habe das mal per Zufall mitbekommen...leider war mein PC öfters über Stunden "alleine". Leider zu spät gemerkt...

Ich wollte eher darauf hinaus, ob die nicht nur bluffen.
Es gibt keine öffentliche Auskunftstelle, wem welche IP gehört.
Das bekommt Paypal nur raus, wenn sie per Gericht den Provider anfragen und dazu müssen sie einen berechtigten Grund glaubhaft machen. Noch nie gehört, dass Paypal jemals so etwas gemacht hat.

BFS gibt es nicht mehr. Das war eine Arvato Infoscore Tochter und die haben ihre zwei Hauptinkassos zur "Infoscore Forderungsmanagement GmbH" zusammengelegt.

Zitat:
Weiß aber nicht, wovon es abhängt wer welchen Fall bekommt.

Pure Willkür.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb451673-8
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Kann aber gut sein, ich hatte damals ein komischen Virus gehabt der mein PC Steuern konnte...habe das mal per Zufall mitbekommen...leider war mein PC öfters über Stunden "alleine". Leider zu spät gemerkt...

Ich wollte eher darauf hinaus, ob die nicht nur bluffen.
Es gibt keine öffentliche Auskunftstelle, wem welche IP gehört.
Das bekommt Paypal nur raus, wenn sie per Gericht den Provider anfragen und dazu müssen sie einen berechtigten Grund glaubhaft machen. Noch nie gehört, dass Paypal jemals so etwas gemacht hat.

BFS gibt es nicht mehr. Das war eine Arvato Infoscore Tochter und die haben ihre zwei Hauptinkassos zur "Infoscore Forderungsmanagement GmbH" zusammengelegt.

Zitat:
Weiß aber nicht, wovon es abhängt wer welchen Fall bekommt.

Pure Willkür.


Ja gut, die alte Geschichte mit den -5000€ ist sowieso abgehakt - oder kann man, nachdem man eine Klage zurückgezogen hat, erneut klagen? Ich glaube nicht oder?

Und ich habe ja hier auch ein Erledigungsschreiben vom Inkasso...

von daher verstehe ich absolut nicht, dass Paypal jetzt die -5000€ einfordert, bevor mein Konto wieder frei ist...

werde so oder so am Freitag zum Anwalt gehen, wird mir doch zu heiß die Geschichte hier - will auch nichts falsch machen. Werde am Freitag das nächste mal ein Status hier abgeben - falls sich wer dafür interessiert.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von fb451673-8):
die alte Geschichte mit den -5000€ ist sowieso abgehakt

Nicht für Painpal ...



Zitat (von fb451673-8):
oder kann man, nachdem man eine Klage zurückgezogen hat, erneut klagen?

Klar.
So oft man will bzw. so oft das Gericht das zulässt.



Zitat (von fb451673-8):
Und ich habe ja hier auch ein Erledigungsschreiben vom Inkasso.

Und der genaue Wortlaut ist wie?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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