PayPal Konto durch Käuferschutz im Minus

16. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
PayPalGeschädigter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
PayPal Konto durch Käuferschutz im Minus

Hallo,

vor einiger Zeit habe ich einen Satz Alufelgen verkauft und der Käufer wollte unbedingt mir PayPal zahlen. Nach mehr als 2 Wochen hat der Käufer dann den Käuferschutz gestartet mit der Begründung "anderes Modell" dabei ging es um die Einpresstiefe. Allerdings habe ich die Daten aus meiner Zulassung entnommen und diese auch bei PayPal als Beweis angefüht, dass ich korrekt gehandelt habe.

Aber wie ja bekannt ist, bekommt beim Käuferschutz der Käufer immer Recht. An sich ist es gut gedacht, wird ja nur leider permanent missbraucht um defektes oder falsches über PayPal auszutauschen.

Nun habe ich nachdem da so lange nichts kam Geld auf das Girokonto geschickt und somit ist nun nach Rückerstattung an den Käufer das PayPal im Minus. Und heute Ging dann der Telefonterror los.

PayPal möchte dass ich das Konto ausgleiche. Nicht Stückweise indem ich nach und nach auf eBay mal etwas verkaufe, sondern per Kreditkarte auf einmal. Dies habe ich abgelehnt mit der Begründung, dass PayPal sich das selbst an den Hut stecken muss, da sie Betrug via Käuferschutz unterstützen und ich daher keinesfalls mein Girokonto negativ belaste um deren Fehler auszubügeln.

Das hat die gute Frau auch so zur Kenntnis genommen und vermerkt, mit dem Hinweis dass es durchaus auch an ein externes Inkassounternehmen gehen könnte.

Wie habe ich mich jetzt zu verhalten, bzw. was kommt da jetzt auf mich zu? Ich sehe nicht ein mit PayPal's Segen zum Betrugsopfer geworden zu sein und das ganze auch noch zu refinanzieren.

mfg

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22 Antworten
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#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wenn Sie Ihr Recht nachweisen können und gute Nerven
haben, und noch dazu eine Rechtsschutzversicherung,
dann teilen Sie Paypal mit, dass Sie nicht zahlen werden.
Damit ersparen Sie auf jeden Fall den Inkassodienst.
Paypal ist dann verpflichtet sofort zu klagen.
Ach ja, möglichst nichts per Telefon regeln sondern
per Einschreiben mit Rückschein.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schreibe doch einmal den Verkäufer an, fordere ihn auf, einen Nachweis zu liefern, dass du falsche Angaben gemacht hast, ggf. per Fotos. Erwähne nicht deine Zulassungspapiere.
Deute an, dass wenn er keinen Beweis für seine Aussagen gegenüber Paypal hat und das Geld auch nicht wieder aushändigt, du Strafanzeige wegen Betrugs stellst. Eventuell lenkt er dann ein.

Diese Masche mit den Alufelgen wird immer öfter durchgeführt scheint mir. Hier hatten wir vor kurzem schonmal so einen Fall, in zwei anderen Foren, wo ich aktiv bin, weitere Fälle.

Das lehrt uns wieder: Paypal ist der letzte Dreck.

Im Übrigen ist das aber weniger ein Problem mit Alufelgen. Es haben genug Betrüger den Paypal-Käuferschutz für sich entdeckt. Gerne wird das auch bei Handys u.ä. genommen. Alles, was man wieder gut weiterverkaufen kann.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
PayPalGeschädigter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Das lag PayPal alles vor. Sie haben meinen Fahrzeugpapieren nicht geglaubt. Er hat Fotos von Felgen eingereicht mit der ET die er als falsch angegeben hat. Also im Prinzip das selbe wie wenn ich nen defekten Plasmabildschirm habe, ein baugleiches modell erstehe, und PayPal zeige "sie her, kaputt" dann schicke ich das kaputte Ding zum Verkäufer und sacke Geld UND das neue Gerät ein. Selbes Prinzip...

Ich frage mich überhaupt grundlegend wie PayPal dazu kommt, einen Privatverkauf rückabzuwickeln. Ich kann doch auch kein Auto kaufen und anschließend zur Band gehen "holt mal bitte mein Geld zurück" wo gibts denn sowas?!

PayPal hat meiner Meinung nach kein Recht einen Privatverkauf rückabzuwickeln bzw. überhaupt irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Die dienen einfach nur als "Bank" nicht mehr und nicht weniger. Also so zumindest meine Rechtsauffassung. Ich denke ein Gericht sieht das ähnlich.

Spinnt man das ganze mal weiter, so könnte jede Bank oder Sparkasse einfach von sich aus nen Käuferschutz einrichten....oder wie? Ist doch lächerlich.

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-- Editiert PayPalGeschädigter am 16.03.2013 17:52

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#4
 Von 
PayPalGeschädigter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun ging es los. PayPal hat angerufen und mich aufgefordert per kreditkarte den Minusstand, welcher durch den Käuferschutz entstanden ist auszugleichen. Dies wurde von mir abgelehnt und eine Mail habe ich, so wie PayPal meine Unterlagen zum Beweis meiner richtigen Angaben, gekonnt ignoriert. Ich bin gespannt wie es weiter geht.

In der Mail stand, dass ich schnell ausgleichen soll um Inkasso zu vermeiden.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde vorsorglich nochmal deutlich schreiben, dass du jedes Inkassoverfahren o.ä. ablehnst, dass sie direkt Klage erheben sollen und dass du jegliche telefonischen oder persönlichen Kontakte ablehnst.

Davon ab: Wenn der Käufer nach wie vor die Ware hat, wäre evtl. eine Strafanzeige wegen Betrugs ratsam. Im Wissen, dass du bei der ganzen Geschichte keinen Fehler gemacht hat. Evtl. zieht er so etwas öfter ab, der Käufer.
Auf jeden Fall hat er ja nun Ware und Geld, wenn ich dich richtig verstanden habe.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PayPalGeschädigter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Ware habe ich zurück bekommen. Allerdings natürlich genau die, die ich ihm geschickt habe. Also die korrekt ausgeschriebenen. Nicht wie er behauptet hat falsche Modelle.

Also ich vermute hier wurde einfach vom TÜV nicht eingetragen und er gibts zurück und PayPal hat das ganze Supportet. Mir ist dadurch finanzieller Schaden entstanden da ich den Versand gezahlt habe.

Das hätte alles garnicht sein müssen, wenn PayPal die Unterlagen die sie verlangen auch mal ansehen würden. Ausserdem ist der Ausgang eines Käuferschutzverfahrens doch sowieso vorher schon definiert. Oder wie erklärt es sich, dass der Ablauf des Käuferschutzes mit "Rücksendung der Ware" endet?! Also egal ob und was man da als Beweis einreicht, es steht IMMER als letzter Schritt der da abgehakt werden muss "Rücksendung der Ware".

Ausserdem bezweifle ich, dass PayPal einen privat zustande gekommenen Kaufvertrag auszuhebeln und für nichtig zu erklären.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

quote:
PayPal hat meiner Meinung nach kein Recht einen Privatverkauf rückabzuwickeln bzw. überhaupt irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Obwohl DU genau DAS mit ihnen vertraglich vereinbart hast?
Ja, das dürfte interessant werden vor Gericht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was Harry sagen will: Paypal ist der letzte Dreck. Dein Glück könnte sein, dass Paypal nicht vor Gericht zieht. Da du aber den Kaufpreis zurück hast würde ich exakt den (ohne Versandkosten) überweisen an Paypal, mit entsprechendem Verwendungszweck wofür das Geld ist (Kaufpreis abgzl. Versandschaden).

Es trifft hier wieder einmal das Hauptproblem: Paypal spielt sich als Schlichterstelle auf, tritt dabei jede Vorschrift mit Füßen. Ja, auch Schlichtersprüche unterliegen gewisse Regeln und die besagen, dass beide Parteien einem Schlichterspruch zustimmen müssen, bevor er umgesetzt wird und rechtlich wirksam wird. Vertraglich kann man das meiner Meinung nach nicht einfach aushebeln. Vermutlich wissen das die Paypal-Anwälte und deswegen landet so etwas nie vor Gericht.

Aber ich stimme Harry zu, wäre spannend, das vor Gericht zu sehen.

Inseriere es einfach nochmal, diesmal ohne Paypal und mache auch zukünftig einen Bogen um Paypal.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mepeisen am 25.03.2013 06:58

würde ich exakt den (ohne Versandkosten) überweisen an Paypal, mit entsprechendem Verwendungszweck wofür das Geld ist (Kaufpreis abgzl. Versandschaden).
(...)
Inseriere es einfach nochmal, diesmal ohne Paypal und mache auch zukünftig einen Bogen um Paypal.

Würde ich nicht machen. Ein Kaufvertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien aufgelöst werden (und rückabgewickelt). Somit besteht noch ein gültiger KV. Den Käufer per Einschreiben eine Frist zur Übersendung des Kaufvertrags+2xVersandkosten auffordern mit 2 wöchiger Frist.
Ist diese verstrichen, dann neu inserieren. Wird ein Mindererlös erzielt (KV sichern!!!), so wird nur dieser an PP überwiesen. Im Verwendungzweck:
Auktionspreis XXX ./. Versand ./. Differenz zum Mindererlös
Den Rechenweg ausführlich per Mail an PP schicken mit Kopie des KV der den Mindererlös ausweist.

Woher PP das Geld nimmt kann dir egal sein. Nicht dein Problem. PP-Konto nicht mehr verwenden. Wenn du nicht ohne leben kannst - neues Konto eröffnen.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#10
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Ein Fehler der Geschädigten ist aus meiner Sicht, das immer der Weg über die Massenschnittstelle von Ebay läuft. Dort wird automatisch oder per Zufallsgenerator entschieden. Mir ist ein Fall mit Käuferschutzärger bekannt, in dem ein deftiger Einschreibbrief die Entscheidung umgedreht hat. Das kommt ganz einfach dadurch, das sich dann jemand inhaltlich mit der Beschwerde befassen muss. Es kam nie eine vernünftige Antwort, nur ein 2-zeiler per Ebay und das Geld wurde gutgeschrieben.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Radfahrer: Einen echten Kaufvertrag gibt es ja nicht, also einen schriftlichen.
Natürlich sollte man sich immer direkt an den Käufer wenden und mit ihm sprechen. Die Paypal-Aktion und deren Forderungen sind grober Unfug. Die Frage ist, was das bringt, wenn der schon scheinbar Paypal anlügt und falsche Gründe angibt.

Wenn, dann Paypal deutlich schreiben, dass man der Rückabwicklung und dem Ausgleich des Kontos nur nachkommt, wenn der Käufer wegen seinen vorsätzlichen Falschangaben den Schaden (Versandkosten, eBay-Gebühren für Neu-Einstellung, sowie etwaige Preisdifferenz beim nächsten Verkauf) übernimmt. Soll doch PayPal das klären, zur Not paar mal anrufen und etwas Terror machen.

Wie gesagt: Einen großen Bogen um Paypal machen. Das ist das beste, was man empfehlen kann. Die schweren sich einen Dreck um die Konsequenzen ihrer willkürlichen Entscheidungen.

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#12
 Von 
PayPalGeschädigter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Leute,

Nur wie soll ich jetzt weiter machen? Die Felgen sind ja nun wieder hier bei mir und der hat sein Geld wieder. Der Käuferschutz war zwar meiner Meinung nach völlig willkürlich nach "Käufer muss Geschützt werden" abgehandelt, aber das PayPalkonto ist nun über 500€ im Minus. Jetzt gehen die mir mit Telefonaten auf die Nerven dass PayPal kein kreditinstitut ist und ich nicht ausgleichen darf indem ich immer mal wieder was verkaufe und es aus PP Konto zahlen lasse, sondern auf Schlag alles auf ein Mal. Das Kann ich 1. nicht und 2. sehe ich nicht ein deren komische Methoden und deren mysteriöse Rechtsauffassung zu finanzieren.

Am liebsten würde ich denen garnichts zahlen, dass haben die sich doch irgendwie selbst eingebrockt alles.

Sollen sie n paar Konten einfrieren, Zinsen erwirtschaften und das selbst ausgleichen, machen die Gauner doch ständig so..... und allein DAS kann nicht rechtens sein.

Ich behaupte einfach mal, dass die AGB's und die dadurch zustande kommenden Forderungen vor keinem Gericht der Welt aufrecht zu erhalten sind. Und wegen 500€ setzt PayPal nicht alles auf eine Karte um im Endeffekt gesagt zu bekommen, dass die AGB's geekippt werden und sämmtliche derzeit ausstehende Forderungen nichtig sind und PayPal in dieser Form so in D nicht genutzt werden darf.

Die Frage ist, klagen die das Geld, wenn ich mich weigere es auszugleichen tatsächlich sein oder löschen die einfach den Account, erteilen mit "Hausverbot" und belassen es dann dabei?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von PayPalGeschädigter am 25.03.2013 10:30

mir mit Telefonaten auf die Nerven dass PayPal kein kreditinstitut ist

Kannst denen auch mal entgegenwerfen, dass PP kein Organ der Rechtssprechung ist und es ihrem Käuferschutz jeglicher rechtlichen Grundlage fehlt.

quote:
von PayPalGeschädigter am 25.03.2013 10:30

Am liebsten würde ich denen garnichts zahlen, dass haben die sich doch irgendwie selbst eingebrockt alles.

Das das nicht geht sollte dir aber klar sein.

quote:
von PayPalGeschädigter am 25.03.2013 10:30

Die Frage ist, klagen die das Geld, wenn ich mich weigere es auszugleichen tatsächlich sein oder löschen die einfach den Account, erteilen mit "Hausverbot" und belassen es dann dabei?
Möchtest du das wirklich herausfinden?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast im Moment Geld und Ware. Das dürfte ein Blinder mit Krückstock sehen, dass das Unfug ist. Entweder akzeptierst du dei Rückabwicklung, bestehst aber darauf, dass der Käufer für Folgeschäden (Verzugsschäden/Zinsen/ Porto/Differenz bei erneutem Verkauf usw.) aufkommt oder du bestehst auf Erfüllung des Kaufvertrages und lagerst den Artikel kostenfrei ein, bis der Käufer ihn sich wieder auf seine Kosten zusenden lässt.
Die Entscheidung triffst du.

Du solltest nur sowohl den Verkäufer als auch Paypal deutlich darüber informieren, wie du dich entscheidest.

Natürlich ist Paypal kein Kreditinstitut. Genausowenig hatte der Käufer eine rechtliche Grundlage für diese Aktion und Paypal bis auf die höchst zweifelhaften AGB auch nicht.

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-- Editiert mepeisen am 25.03.2013 11:22

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

quote:
Die Frage ist, klagen die das Geld, wenn ich mich weigere es auszugleichen tatsächlich sein oder löschen die einfach den Account, erteilen mit "Hausverbot" und belassen es dann dabei?

Zwar scheut wie von mir bereits erwähnt Painpal gerichtliche Auseinandersetzungen derzeit noch, es ist jedoch nicht auszuschliesen, das sie ihre Meinung mal ändern. Ich erachte die Gefahr jedoch als gering.
Jedoch werden Sie massivst per Inkasso nerven und Paypal und eventuell auch eBay Account werden gesperrt.



quote:
Jetzt gehen die mir mit Telefonaten auf die Nerven

Ändere deine Telefonummer in den Painpal-Kundendaten auf eine die ins Nirwana führt. Dann untersage schriftlich jedwede telefonische Kontaktaufnahme durch Painpal und ihre Beauftragten. Notfalls abmahnen.



quote:
Natürlich ist Paypal kein Kreditinstitut.

Jaein
Die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. besitzt seit 2007 eine Banklizenz für die EU von der luxemburgischen Bankenaufsicht CSSF.
Die PayPal Deutschland GmbH in Kleinmachnow jedoch nicht (deshalb musste eBay auch das neue Zahlverfahren auf Weisung der BaFin stoppen). Aber sie prüfen gerade, ob sie eine erwerben wollen (ich wette das die keine Deutsche wollen wenn sie alle Bedingungen dafür kennen).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
PayPalGeschädigter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich will PayPal nicht bestehlen. Aber erst frieren sie mein Konto ein, als es dann endlich wieder frei war wurde zu Unrecht ein Käuferschutz gestartet, daher ist mein Konto im Munus und jetzt nehmen die sich echt raus zu verlangen das ich alles auf einen Schlag zahle.

Die erwarten verständnis dafür mein geld monatelang einzubehalten wenn was drauf ist aber im Gegenzug verlangen sie sofortigen Ausgleich des Kontostand wenn man wegen so unrechtmäßigem Käuferschutz im Minus ist....

Lächerlich

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Es gibt keinen Rechtsanspruch des Schuldners auf Ratenzahlung, hierzu ist eine Vereinbarung mit dem Gläubiger notwendig.
Somit entspricht das sogar ausnahmsweise geltendem Recht.



Was man jetzt machen sollte:
1. Paypal schriftlich nachweisbar mitteilen, das man in monatlichen Raten von X EUR (30-50 EUR) zurückzahlt.
Diese regelmäßige Raten dann auch auf das Paypal-Konto einzahlen.

Somit wärst Du zahlungswillig und man könnte gegen die Inkasso und Anwaltskosten argumentieren.





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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Somit wärst Du zahlungswillig und man könnte gegen die Inkasso und Anwaltskosten argumentieren.

Damit wuerde man die Forderung anerkennen.

Ich sehe einen anderen Weg als sinnvoller an.
Es ist nicht bekannt, dass Paypal bisher ein Gerichtsverfahren in Deutschland durchgezogen hat, um die Entscheidungen zum Kaeuferschutz zu pruefen.

Mahnbescheid kann kommen. Auch eine Klage ist moeglich. Ich bezweifele aber, dass es Paypal riskieren wird, den Kaeuferschutz gerichtlich pruefen zu lassen. Die ziehen eher den Schwanz ein.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Steffen Meier am 26.03.2013 06:18

Damit wuerde man die Forderung anerkennen.

DAs ist der größte Fehler den man imho machen kann...

quote:
von Steffen Meier am 26.03.2013 06:18

Ich sehe einen anderen Weg als sinnvoller an.
Es ist nicht bekannt, dass Paypal bisher ein Gerichtsverfahren in Deutschland durchgezogen hat, um die Entscheidungen zum Kaeuferschutz zu pruefen.
Mahnbescheid kann kommen. Auch eine Klage ist moeglich. Ich bezweifele aber, dass es Paypal riskieren wird, den Kaeuferschutz gerichtlich pruefen zu lassen. Die ziehen eher den Schwanz ein.

Nichts tun ist auch nicht gerade sinnvoll...
Da finde ich meinen Lösungsvorschlag eher zum Ziel führend.

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#20
 Von 
PayPalGeschädigter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt schreibt PayPal einem hier im Forum schon PN's dass sie einem sehr gern weiterhelfen möchten und man an eine mailadresse den Fall schildern soll. Hab ich spaßenshalber mal gemacht und jetzt ne Mail bekommen in dem ich mir nen Wunschtermin für einen Rückruf aussuchen darf....

Ist das normal dass die sogar hier ihr Unwesen treiben? Wer weiß was die einem da am Telefon jetzt erzählen "hören sie nicht auf die Forenmitglieder...." :D

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

quote:
Ist das normal dass die sogar hier ihr Unwesen treiben?

Ja, das ist normal, früher haben sie direkt in die Posts geschrieben.

Das nennt man Schadensbegrenzung, negatives im Internet verbreitet sich schnell und bleibt lange.





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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Gute daran ist, dass sie Foren durchaus beobachten, sich an die Leute wenden.
Das Schlimme dabei finde ich immer die permanenten Versuche, auf Telefonhotlines zu verweisen. So Sachen klärt man nicht am Telefon. Auch schlimm ist, dass es in der Masse zu so Problemen kommt.

Sprich: Das ist Hilfe am falschen Ende.

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