Paket verschwinder Käufer will Geld zurück

11. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
husthust
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Paket verschwinder Käufer will Geld zurück

Hallo Forengemeinde,

nehmen wir mal an, es würde sich folgendes ereignen:

Jemand verkauft privat eine Spiegelrefelxkamera, die SLR wird rein von privat unter Ausschluß von Garantie als auch Gewährleißtung verkauft. Eine Rücknahme wurde ebenso ausgeschlossen.

Käufer und Verkäufer einigen sich auf einen Preis von 3000Euro und der Käufer organisiert auch den Versand, genauer gesagt der Käufer erstellt online eine DHL Versandschein und lässt diesen dem Verkäufer zukommen. Käufer erstellt den Schein auch, jedoch mit Versicherung auf 2500Euro.
Der Verkäufer bringt das Paket einen Tag nachdem er die Zahlung erhalten hat zu DHL. Er erhält den Einlieferungsbeleg und denkt sich nichts weiter dabei. Ein paar Tage danach meldet sich der Käufer und meint, daß Paket wäre noch nicht angekommen. Dies stimmt laut Sendungsverfolgung auch. Laut Sendungsverfolgung wäre das Paket immer noch bei dem DHL Laden wo es abgegeben wurde, Verkäufer war auch dort und hatte nochmal nach dem Paket gefragt, bekam aber die Antwort, das Paket wäre nicht mehr in diesem DHL Stützpunkt.

Nun erhält der Verkäufer ein Einschreiben vom Käufer in dem der Käufer mitteilt, er will vom Kauf zurücktreten und will 3000Euro vom Verkäufer erstattet bekommen.

Der Käufer hat am gleichen Tag ebenso ein Einschreiben bekommen, welches Folgendes beinhaltete:
- Ausdruck über den Schrifverkehr wo man sich auf Preis etc geeinigt hat und auch nochmal expliziet mitgeteilt wurde, daß es sich um einen Privatverkauf handelt, Garantei, Gewährleißtung und Rücknahme ausgeschlossen wurde.
- Kopie des Einlieferungsbeleges
- Abtrittserklärung in der der Verkäufer Sämtliche Ansprüche des Paketes mit der Nummer X an den Käufer übergibt.

Soviel mal zum eigentlichen Vorgang, jetzt meine Fragen:

1) Muß der Verkäufer dem Käufer die 3000Euro rückerstatten? Das Versandrisiko ist doch bei Abgabe an DHL auf den Käufer übergegangen, oder irre ich da?
2) Muß der Verkäufer noch mehr machen, als dem Käufer die Kopie des Einlieferungsbelegs und Abtrittserklärung zukommen zu lassen?
3) Ist es Pech des Käufers oder Verkäufers, daß der KÄUFER das Paket auf seinen eigenen Wunsch hin unterversichert hat?
4) Muss sich jetzt der Verkäufer um den ganzen Kram mit DHL kümmern, oder kann das nicht der Käufer direkt machen, sprich Nachforschungsauftrag etc, benötigte Daten würde der Verkäufer natürlich dem Käufer zukommen lassen
5) Der Käufer hat dem Verkäufer eine Frist gesetzt zwecks Rückzahlung des Kaufbetrages, was passiert wenn diese vom Verkäufer sozusagen fruchtlos abgelaufen lassen wird?
6) kann der Käufer von diesem privaten Verkauf einfach so zurücktreten, wenn der Verkäufer dem nicht zustimmt?

Ich würde mich über ein paar Antworten freuen, vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

quote:
1) Muß der Verkäufer dem Käufer die 3000Euro rückerstatten? Das Versandrisiko ist doch bei Abgabe an DHL auf den Käufer übergegangen, oder irre ich da?
Genau, der Vertrag ist für den Verkäufer erfüllt.

quote:
2) Muß der Verkäufer noch mehr machen, als dem Käufer die Kopie des Einlieferungsbelegs und Abtrittserklärung zukommen zu lassen?
Imho nein.

quote:
3) Ist es Pech des Käufers oder Verkäufers, daß der KÄUFER das Paket auf seinen eigenen Wunsch hin unterversichert hat?
Auf Wunsch des Käufers, also auch sein Pech.

quote:
4) Muss sich jetzt der Verkäufer um den ganzen Kram mit DHL kümmern, oder kann das nicht der Käufer direkt machen, sprich Nachforschungsauftrag etc, benötigte Daten würde der Verkäufer natürlich dem Käufer zukommen lassen
Versandrisiko trägt der Käufer, also muss er sich auch kümmern. Wo notwendig, muss der Käufer eventuell mitwirken.

quote:
5) Der Käufer hat dem Verkäufer eine Frist gesetzt zwecks Rückzahlung des Kaufbetrages, was passiert wenn diese vom Verkäufer sozusagen fruchtlos abgelaufen lassen wird?
Nichts, es gibt gar keinen Anspruch auf Rückabwicklung o.ä.

quote:
6) kann der Käufer von diesem privaten Verkauf einfach so zurücktreten, wenn der Verkäufer dem nicht zustimmt?
Nein, Vertrag ist Vertrag (wie man so schön sagt).

Alles nur für den Fall, dass sich die Sache wie beschrieben zugetragen hat, und dass das insbesondere auch bewiesen werden kann.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toni S
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 99x hilfreich)

Also prinzipiell hat reckoner recht, jedoch wird der Käufer bei DHL keinen Nachforschungsantrag stellen können. Das kann m. W. lediglich der Versender da dieser den Vertrag mit DHL eingegangen ist.

Das Versandrisiko liegt aber wie schon beschrieben (bei Privatgeschäften) beim Käufer.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>jedoch wird der Käufer bei DHL keinen Nachforschungsantrag stellen können. Das kann m. W. lediglich der Versender da dieser den Vertrag mit DHL eingegangen ist. <hr size=1 noshade>


Zum einen gibt es § 421 HGB :

Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen

Zum anderen hat hier K, nicht der VK mit DHL den Transportvertrag geschlossen:

quote:<hr size=1 noshade>der Käufer erstellt online eine DHL Versandschein und lässt diesen dem Verkäufer zukommen. <hr size=1 noshade>


Der VK ist hier völlig aussen vor.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
husthust
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten, im Prinziep hab ihr mir bestätigt was ich mir so ja schon gedacht hatte, bzw in Erfahrung gebracht hatte durch eigene Recherchen.

Eine Frage habe ich allerdings noch zu dem was Flawless geschrieben hat. Kämen auf mich irgendwelche rechtlichen Nachteile zu, wenn ich eine Nachforschungsauftrag bei DHL erstelle? Bei einem Nachforschungsauftrag würde ich selbstverständlich angeben, daß ich sämtliche Rechte (wenn ich überhaupt welche an dem Paket hätte) an den Empfänger übertragen habe und DHL doch bitte zwecks reguliereung sich an den Empfänger wenden möchte.

Kann ich so einen Nachforschungsauftrag ohne Bedenken einreichen, oder sollte ich das lieber lassen?

Ich möchte dem Käufer ja schon gerne helfen, keine Frage, jedoch nur soweit wie für mich selber dann keine Nachteile entstehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich möchte dem Käufer ja schon gerne helfen, keine Frage, jedoch nur soweit wie für mich selber dann keine Nachteile entstehen.




Das musst du sogar machen, dem K helfen, das ist eine ungeschriebene Nebenpflicht aus dem KV.

Nachteile hast du selbstverständlich nicht zu fürchten, allerdings hast du zu DHL keine vertraglichen Beziehungen. K hat den Vertrag mit DHL geschlossen.

Wenn die dich einfach mit Missachtung strafen, lässt sich das nicht ändern.

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1x Hilfreiche Antwort

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