Paket nicht angekommen.

16. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Brian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket nicht angekommen.

Ich habe vor kurzem einen Artikel bei E-Bay zum Verkauf angeboten. Dieser wurde auch gekauft und mir wurde das Geld überwiesen. Ich schickte das Paket (unversichert) los, es kam jedoch nie an seinem Bestimmungsort an.
Bin ich verpflichtet, dem Käufer das Geld zurückzuzahlen?
Kann ich bei der Post da noch was ausrichten?

Danke im voraus,
Brian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Erika
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Versandt wurde also als Päckchen, hier gibt meines Wissens nach bei der Post keine erfolgreiche Nachverfolgung.
Die Gefahr der Päckchen liegt nun mal darin, das es vielleicht einfach nur in Abwesenheit in den Hausflur gestellt wird und dort entwendet wird.
Auch der Verlust auf dem Zustellungsweg ist nicht nachvollziehbar.
Dies geht nur mittels einer Nachverfolgung bei einem Paket zum Beispiel.
Hier muß beim Empfang unterschrieben werden und das Paket hat eine eindeutige Paketnummer, die nachverfolgt werden kann.

Meines Wissens nach muß der Betrag nicht zurückgezahlt werden.
Hier würde ich aber abwägen, ob der Betrag wirklich so hoch war, das es mich schmerzen würde, wenn ich ihn zurückzahle.
Vielleicht eine Einigung auf 50%??
So hält sich der Schaden für beide Seiten doch vielleicht noch im erträglichen Rahmen.

Viele haben genau wegen so etwas schon eine ungerechte negative Bewertung erhalten und manch einem sind diese Bewertungen doch sehr wichtig.

Ein Tip für die Zukunft:
Den Versand als Päckchen anbieten,aber auf das Verlustrisiko hinweisen in der Email, alternativ auf den Versand als Paket hinweisen.
Natürlich auch darauf hinweisen, das man bei Verlust dann keinen Ausgleich trägt.
Viele sind hier unwissend und denken Päckchen und Paket wären gleichgestellt.
Um einen solchen Ärger zu vermeiden einfach beide Versandarten anbieten.

Weiterhin viel Erfolg bei Ebay,
Erika

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#2
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Ein Link würde helfen. Bei einem unversicherten Versand muss der Verkäufer in aller Regel nur die Aufgabe bei der Post beweisen und ist damit aus dem Schneider. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn Du ausdrücklich versicherten Versand gefordert hättest und er dies ignoriert hat.

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