Paket hängt in Paketzentrum fest, Rückerstattung?

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
pinkey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket hängt in Paketzentrum fest, Rückerstattung?

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich mehrer Artikel über ebay versteigert und ziemlich zeitgleich abgeschickt. Alle Pakete sind bisher angekommen, nur das Größte nicht.
Es wurde per DHL Paket versandt und laut Sendungsverfolgung ist es am 22.01. im Zustellzentrum Ascheim angekommen. Nur leider hat es sich seitdem nicht mehr "bewegt".
Bei DHL habe ich jetzt einen Nachforschungsantrag gestellt und der Herr meinte man würde das Paket dann schnellstmöglich zustellen oder Schadensersatz beantragen.
Jetzt möchte der Käufer sein Geld zurückerstattet haben. Muss ich ihm das Geld zurückzahlen? Schließlich sieht man in der Sendungsverfolgung wo das Paket ist und es könnte ja dann trotzdem noch ausgeliefert werden. In dem Fall hätte der Kunde dann ja eine Babywippe gratis bekommen, ich weiß ja nicht ob er sie mir dann ehrlicherweise zurückschicken würde???
Über Rat wäre ich sehr dankbar

lg
pinkey

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Der Vollständigkeit wegen: Handeln Sie privat oder gewerblich?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Der private VK schuldet nur die Übergabe an den Versender.
Dann wäre es also das Problem des K, wenn die Ware unterwegs verloren geht oder kaputt oder die Post damit ein Freudenfeuer macht.

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#3
 Von 
pinkey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war eine private Auktion, also muss ich dem Käufer das Geld nicht erstatten und er kann aber Schadensersatz von DHL fordern?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Es war eine private Auktion, also muss ich dem Käufer das Geld nicht erstatten und er kann aber Schadensersatz von DHL fordern?
***
Nein! Der Käufer kann keinen Schadenersatz von der DHL fordern, da NUR der Verkäufer Vertragspartner ist. Nur er bekommt auch von der DHL den Schaden erstattet, falls das Paket verloren sein sollte. Nach den AGB der DHL gilt ein Paket nach 20 Tagen als verloren, wenn es bis dahin nicht aufgefunden wurde.

Die Abwicklung kann sich dann noch etwas hinziehen, denke, dass der Warenwert im Nachforschungsauftrag selbst schon nachgewiesen wurde.

Würde das dem Käufer mitteilen, ihn um Verständnis bitten, solange muss er sich noch gedulden.

Der Versand erfolgte auf Gefahr des Käufers, er hat nur einen Anspruch auf das Surrogat, also die Versicherungsleistung der DHL und auch erst dann, wenn die DHL geleistet hat.

Würde mir schon in der Zwischenzeit die Kontoverbindung vom Käufer geben lassen, damit bei Eingang des Geldes alles ruck zuck gehen kann.



-- Editiert von bogus1 am 29.01.2009 21:32

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