Paket beschädigt angekommen - PayPal Rückbuchung?

25. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sparkle2009
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Paket beschädigt angekommen - PayPal Rückbuchung?

Liebes Forum,

ich hoffe jemand hier hatte einen ähnlichen Fall oder kann mir helfen.

Ich habe ein Paket mit DHL versendet (versichert). Dieses ist nun beschädigt angekommen (verdeckter Schaden, äußerlich in Ordnung) und der Käufer möchte sein Geld zurück und hat bei PayPal den Käuferschutz beantragt und dies zu bekommen.

Ich hatte in der Auktion bei Ebay jegliche Garantie/Gewährleistung oder Rücknahme ausgeschlossen.

Es handelt sich um eine Röhre aus Acrylglas mit diversen Anschlüssen, von denen einer abgebrochen ist. Das Teil wurde zwar vor längerer Zeit schonmal repariert, jedoch fachmännisch und war danach mehrere Jahre funktionstüchtig im Einsatz.

Es gibt ein Foto, wo das Teil vor dem Versand inkl. Datumsstempel der Camera intakt fotografiert wurde.

Es war vernünftig verpackt mit Luftpolster und Knüllpapier in einem stabilen Karton mit "Achtung Glas"-Aufkleber.


Wie gehe ich vor wenn er das Paket zurücksenden sollte? Nehme ich an oder verweigere ich?
Was passiert wenn die Post nicht haftet?

Die Vorgehensweise zur Schadensmeldung bei der Post hat er von mir bereits geschildert bekommen.

Ich hoffe jemand kann mir helfen und mir einen Tipp dazu geben.


Grüße
Sparkle

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> in einem stabilen Karton mit "Achtung Glas"-Aufkleber.

Nur der Vollständigkeit halber: solche Kennzeichnungen haben keine rechtliche Relevanz.

> hat bei PayPal den Käuferschutz beantragt

Was sagen denn die PP-AGB dazu? Ist so ein Fall vom Käuferschutz abgedeckt?
Wenn ja, ist der K vermutlich im Recht, dann müßte der VK sich an den Transporteur wenden.
Hat er nicht ausreichend verpackt, ist der VK haftbar; hat er ausreichend verpackt, der Transporteur.

> Was passiert wenn die Post nicht haftet?

Entweder haftest du (weil du unzureichend verpackt hast) oder du mußt die Post auf Erbringung der Versicherungsleistung verklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sparkle2009
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank mal für die Antwort.

Der Aufkleber hat keine rechtliche Relevanz, soweit so gut.

Die Frage für mich ist, wer entscheidet ob ausreichend verpackt war?
Das kann der Empfänger der Ware ja deutlich zum Negativen drehen wenn er möchte, das könnte ich ja nie nachweisen.

Meiner Recherche nach müsste dabei aber folgendes Gesetz Einsatz finden oder? http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__447.html

Der Käufer hat das Produkt bei PP als "artikel nicht wie beschrieben" angezeigt. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit, der Käufer war darüber informiert, dass die Ware vormals bereits fachmännisch repariert wurde, sich jedoch in einem funktionstüchtigen Zustand befindet.

Die Beweispflicht liegt doch eindeutig beim Käufer in so einem Fall soweit ich weiss.

Grüße
Sparkle

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Schon mal in den Beförderungsbedingungen der Post gelesen wie ein Paket verpackt sein muss. Der Käufer kann davon ausgehen das das Paket versichert wird und zu den Bedingungen der Post versendet wird.
Und dann wirds einfach. Hat man sich an die Bedingungen der Post gehalten würde deren Versicherung für den Schaden aufkommen.

quote:
Die Vorgehensweise zur Schadensmeldung bei der Post hat er von mir bereits geschildert bekommen.


Der ist nicht Kunde der Post, sondern der VK

quote:
Wie gehe ich vor wenn er das Paket zurücksenden sollte?


Annehmen, denn es wird sonst nur teurer.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Prognose: PayPal wird zugunsten des Käufers entscheiden, es wird keine Rolle spielen, ob die Gewährleistung ausgeschlossen war, ob das Objekt wirklich auf dem Postweg beschädigt wurde oder beim Käufer selbst.

Die Post wird nicht haften, weil sie praktisch nie haftet und schon gar nicht, wenn ein Paket äußerlich nicht beschädigt ist. Man wird es schriftlich bekommen, dass die Ware unzureichend verpackt war, selbst wenn sie in einem Panzerschrank versendet worden wäre.

Ob PayPal dem Käufer aufträgt, die Ware zurückzusenden, ist alleine dem Gutdünken PayPals überlassen.

Wenn er es tut, würde ich die Sendung annehmen, sonst hat man gar nichts, weder Geld noch Ware, auch wenn sie sich nicht mehr in dem Zustand sich befindet, indem man sie verschickt hatte.

Ein neutraler Dritter würde auf den ersten Blick einen Versandschaden vermuten, wahrscheinlich doch nicht angemessen verpackt, die Anforderungen an eine solche Verpackung, zumal es sich um zerbrechliche Gegenstände handelt, sind bei der Post außerordentlich hoch, man kann eigentlich nicht sorgfältig genug verpacken. Irgendwelche Aufkleber (Vorsicht Glas) etc. haben keinerlei rechtliche Bedeutung, insbesondere werden die Sendungen, die damit markiert wurden, von der Post auch nicht besonders sorgfältig behandelt.

Man kann vor Glück sagen, dass es "nur" eine Leuchtröhre ist, wenn man der Sache etwas Gutes abgewinnen will, es hätte auch eine Luxusuhr im Werte von Euro 10.000,00 sein können und der Verkäufer schickt, nachdem er das Geld durch PayPal zurückerhalten hat, nur eine Broschüre zurück mit dem Titel:

"Wie werde ich mit PayPal reich?"

Es steht dem TE vollkommen frei, vermeintliche Ansprüche gegen die DHL, PayPal oder den Käufer auf dem Rechtsweg geltend zu machen, von den drei Genannten ist der letzte noch der einfachste, bei den anderen beiden handelt es sich um ausgesprochen undankbare Verfahrensgegner, die beide mindesten 100 mal chemisch gereinigt sind. Man kann sich auf möglicherweise jahrelange Auseinandersetzungen einrichten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sparkle2009
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

->> Der ist nicht Kunde der Post, sondern der VK

Soweit schon klar, nur laut DHL muss sich der Käufer mit der Schadensmeldung an DHL melden, dazu hat der Verkäufer keine Befugnis.

Also laut DHL Website muss das Produkt, je nach Empfindlichkeit ausreichend gepolstert sein und eine ausreichend große Umverpackung aufweisen. Bei mir war es ein großer Karton, der mit großen Luftpolstern und haufenweise Knüllpapier gefüllt war, das Produkt direkt, lag an keiner der Außenwände der Umverpackung an.

Aber wie gesagt, so eine Beurteilung ist sicher relativ.


Grüße
Sparkle

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Dann war die Ware eben nicht zum Versand geeignet. Wenn sich bei Vibrationen Teile lösen kann man eben so nicht verschicken.

quote:
Aber wie gesagt, so eine Beurteilung ist sicher relativ.

Nö, ausreichen gepolster + ausreichend große Umverpackung ist ganz einfach. So das beim Transport nichts passieren kann. Es sei denn der LKW fährt drüber.
Also wenn die Verpackung unbeschädigt bleibt haftet der Absender.

quote:
muss sich der Käufer mit der Schadensmeldung an DHL melden


Nö, der muss nur einen eidestatliche Versicherung abgeben da die Ware beschädigt wurde. Einfach ne Schadenmeldung an die Post senden und dann geht das Verfahren los.Nicht mit den Hotlinern reden .-)
Ist aber sinnlos

K.




-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)





Ihre Sendung wurde beschädigt oder Teile des Inhalts fehlen? Dann sind Sie hier richtig.

So funktioniert's:

1. Bitte laden Sie die Schadensanzeige auf Ihren PC und füllen Sie das Formular vollständig aus.

2. Bitte geben Sie das ausgefüllte und ausgedruckte Formular zusammen mit der beschädigten Sendung (inklusive aller vorliegenden Sendungsbestandteile) in einer Filiale der Deutschen Post oder Postbank ab.

Bitte beachten: Beschädigungen bzw. Teilverluste müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich der DHL angezeigt werden.
Wir kümmern uns dann um alles Weitere:

3. Schadensbeurteilung: Die Sendung wird von uns mit der Schadensanzeige an das zuständige Paketzentrum gesandt. Dort wird der Schaden beurteilt.

4. Versand der Sendung: Nach der Beurteilung wird die Sendung mit einem Protokoll entsprechend Ihrem Wunsch an Sie oder den Absender geschickt.

5. Rückmeldung: Als Auftraggeber der Sendung erhält der Absender vom DHL Servicecenter abschließend die Rückmeldung zur Reklamationsbearbeitung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Schadensanzeige ca. 14 Tage (ab Reklamationseingang) in Anspruch nehmen kann.
http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=no&lang=de_DE&tab=1&xmlFile=3004915

http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=no&lang=de_DE&tab=1&xmlFile=3004915

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Theoretische Werbeaussagen :-)))

K.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Dumme Frage:
Wie kann man als privater VK Paypal akzeptieren?
Was da passiert und welchen Ärger du dann hast, siehts du ja.

Ich sags mal so:
Lernen durch schmerz ;-)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.016 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen