Hallo,
angenommen eine Privatperson verkauft bei einem großen Online-Auktionshaus etwas.
Der Käufer (auch privat) überweist das Geld und der gutgläubige Verkäufer verschickt die Ware unmittelbar am nächsten Tag. Die Ware wird über einen "gelben" Versandanbieter versichert verschickt, allerdings beim Transport nach Angaben des K beschädigt, zumindest ließ die Verpackung Rückschlüsse auf eine Beschädigung schließen. Da das Versandunternehmen den K des Pakets nicht persönlich angetroffen hat, wurde es beim (gewerblichen) Nachbarn abgegeben.
Der Käufer reklamiert beim V eine Beschädigung, bucht das Geld wieder zurück und stellt jeglichen Kontakt zum V ein, da er glaubt sich im Vorteil zu befinden.
Der V hat nun keine Möglichkeit, beim Versandunternehmen die versicherte Ware zu beanstanden (die sicherlich aufgrund "nicht angemessener Verpackung" abgelehnt wird).
Wie könnte die weitere Vorgehensweise für den V aussehen? Er glaubt, dass bei der Paketannahme nicht alles korrekt abgelaufen ist bzw. dass der K bei den Beschädigungen durchaus etwas nachgeholfen hat da er die Ware nicht mehr haben möchte...
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Paket beschädigt - Kunde bucht Geld zurück
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
sende dem K ein Einschreiben mit aufforderung zur Zahlung, sollte bei angemessener Frist keine Zahlung eingehen, kannst du dich an einen Anwalt wenden und diesen beauftragen deine Interessen durchzusetzen.
Ist alles mit Kosten verbunden, die du erstmal vorstrecken musst, aber vom K zurückbekommen würdest, vorrausgesetzt dieser ist zahlungsfähig.
Es liegt nun an dir, ob du das Ganze so angehen willst oder lieber nicht...
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Käufer hat jetzt Ware und Geld?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo,
ja, Käufer hat jetzt (angeblich beschädigte) Ware und Geld.
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Eine Strafanzeige könnte die Kontaktbereitschaft des Käufers mit einer gewissen Verzögerung, dann aber schlagartig und nachhaltig vergrößern.
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"Verschiebe nicht auf morgen, was Du auch übermorgen noch erledigen kannst."
Guten Tag,
mir ist völlig unklar, wie der Käufer nach einer Überweisung den Betrag zurückbuchen kann - m.E. geht dies nur bei Lastschriften / Einzugsermächtigungen.
Davon abgesehen wird das Transportrisiko bei einem privaten Verkäufer vom Käufer getragen. Der Verkäufer muss lediglich nachweisen, dass er die Ware verschickt hat (Einlieferbeleg, Zeugen) und dass die Ware ordnungsgemäss verpackt war (Fotos).
Ansonsten: Käufer per Einschreiben/Rückschein auffordern, bis zu einem bestimmten Termin (kalendarisch angeben) den Betrag zu Überweisen. Verstreicht dieser Termin ergebnislos, befindet sich der Käufer in Verzug und der Verkäufer kann einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen.
Viele Grüße
Nervin
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten und die damit verbundenen Mühen. Hat mir sehr weitergeholfen.
LG Longhorn
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