Paket Versandrisiko bei Internetkauf

21. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Outbase
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket Versandrisiko bei Internetkauf

Ich habe bei Ebay Ware im Wert von 650 Euro von Privat ersteigert und die Ware vorab + 7 Euro Versandkosten bezahlt. Die Ware sollte als Paket versandt werden.
Leider ist bis heute die Ware nicht bei mir angekommen. Der Verkäufer hat mir den Einlieferungsbeleg zugefaxt und konnte nachweisen -dies wurde von der Post bestätigt, dass er ein normales Paket an mich versandt hat. Ein Nachforschungsantrag
blieb ergebnislos.
Da der Wert 650 Euro beträgt, das Paket aber nur bis zu 500 Euro verischert ist ergeben sich für mich 2 Fragen:
1. Wieviel zahlt die Post als Entschädigung - das Paket war ja unterversichert-=
2. Kann ich für die Differenz zwischen dem Warenwert und der Postentschädigung den Verkäufer haftbar machen.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Regeln muss die Sache der Versender. Du als Bezahler stehst erstmal "außerhalb" der Sache (Du hast Geld gezahlt und nichts bekommen). Und eigentlich sollte der Versender auf AUSREICHENDE Versicherung achten (lies mal die Post-AGB durch).

Also 500 EUR bekommste auf jeden Fall, über den Rest müsst Ihr euch entweder friedlich einigen (halbe halbe) oder Du forderst alles zurück, dann hat er den Verlust zu tragen.

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#2
 Von 
Twin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Versandrisiko geht auf den Käufer über! Wenn der Käufer nur die Versandkosten für ein normales Paket zahlt geht er stillschweigend das Risiko ein, dass bei Verlust des Paketes er auf einem Teil des Schadens sitztenbleibt. Es wäre einfacher wenn der Käufer expliziet auf einem Wertpaket bestanden und auch bezahlt hätte. Liefert der Verkäufer dann nur in einem normalen Paket, dann haftet der Verkäufer entsprechend.

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#3
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Der Käufer kann nicht wissen, mit welchem Unternehmen (UPS, TNT, German Parcel, DHL...) der Versender verschickt geschweige denn deren Preislisten für Versicherungsleistungen!

Wenn er 7,- EUR für ein versichertes Paket überweist (und ihm keiner sagt, dass dies evtl. dann nicht ausreichend versichert ist), kann er wohl davon ausgehen, dass es nicht nur für ein paar Euro versichert ist.

Schon klar, viele Verkäufer hätten es gerne so, wie es beschrieben wird: Der Käufer geht "stillschweigend" auf alle Bedingungen des Verkäufers ein, die nirgends stehen bzw. erst im Nachhinein auftauchen... Naja.

Und alles, was nicht schriftlich vorliegt ist eh' nichts wert.

/SN

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#4
 Von 
Joe2003
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

will auch mal kurz meinen Senf dazu abgeben, weil man einiges so nicht stehenlassen kann :

Gerade, weil versicherter Versand vereinbart war, ist es für den Verkäufer nicht erledigt, den Einlieferungsschein vorzuzeigen. Er hat den Beförderungsvertrag geschlossen (und sicher auch den Nachforschungsantrag gestellt). Der Kaufvertrag ist daher erst mit der nachgewiesenen Ablieferung erfüllt.

Wenn nachweislich das Paket nicht bei dir angekommen ist, muss der Verkäufer dir den Kaufpreis in voller Höhe erstatten oder ggfl. Ersatz liefern.

Alles andere ist Problem des Verkäufers. Es ist allein seine Sache, den Wert ausreichend zu versichern. Die Angabe der Versandkosten mit 7 Euro spielen überhaupt keine Rolle.

Hier bietet sich an, dem Verkäufer schriftlich eine Frist zu setzen und Rückzahlung oder Ersatz zu verlangen.

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#5
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu:
1.) Es ist den o. a. Beiträgen nicht zu entnehmen, dass versicherter Versand vereinbart war.
2.) Auf diese Frage kommt es nur dann an, wenn es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (Unternehmer - Verbraucher).
3.) In einem solchen Fall geht die Gefahr nämlich nicht, wie oben geschrieben wurde mit dem Absenden der Ware auf den Käufer über, sondern erst mit der Übergabe --> Es wäre das Risiko des Verkäufers und der Käufer könnte den Differenzbetrag vom Verkäufer, ebenso wie die Versicherungssumme verlangen.

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