PSP ersteigert, bezahlt, aber nicht erhalten

3. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
merowinger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
PSP ersteigert, bezahlt, aber nicht erhalten

Hallo,
ich habe am 10.08.09 einen PSP ersteigert, diese auch direkt am 10.08.09 bezahlt. Einige Tage nach meinem Bezahlen fand ich auf "Mein eBay" beim Nachsehen ob "Artikel versendet" icon betätigt wurde, den Hinweis von eBay: Dieser Benutzer ist bei eBay nicht mehr angemeldet.
Daraufhin habe ich den Verkäufer über email an Verkäufer kontaktiert und um Klärung sowi um Herrausgabe der Sache gem 433, 1 BGB gebeten. Da ich nach einigen Tagen keine Reagtion bekam habe ich nach der von ebay gesetzten 10Tage Frist den Fall ebay gemeldet. Bis heute gab es keine Reaktion. Da heute nun die weiteren 10Tage Zeit für den Verkäufer zur Reaktion abgelaufen sind habe ich den Fall als ungeklärt an ebay gemeldet. Von ebay bekam ich auch eine super email in der stand, dass "Verstöße gegen die Grundsätze" sehr ernst nimmt und blabla...allerdings steht nichts über meine resultierenden Rechte bzw. Möglichkeiten.
Soll ich den Fall nun einem Anwalt geben? Ersteigerungswert und damit Streitsumme wären 91,-- EUR. Mein Anwalt würde nichts kosten da Rechtsschutz ohne SB aber die Aussicht auf erfolg bei einem abgemeldeten ebayer ohne Adresse oder sonst was (naja außer der Bankverbindung) ist doch eher gegen null! Kann mir jemand helfen bzw tipps geben?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung!

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Soll ich den Fall nun einem Anwalt geben? Ersteigerungswert und damit Streitsumme wären 91,-- EUR. Mein Anwalt würde nichts kosten da Rechtsschutz ohne SB aber die Aussicht auf erfolg bei einem abgemeldeten ebayer ohne Adresse oder sonst was (naja außer der Bankverbindung) ist doch eher gegen null! Kann mir jemand helfen bzw tipps geben?


Es kommt darauf an, wieviel Aufwand man sich zumuten will.

Die Adresse des Verkäufers sollte in der Kauf-Bestätigungs-Email "Herzlichen Glückwunsch, der Artikel gehört Ihnen!" stehen.

Wenn nicht, kannst du sie hier anfordern:

Wenn Ihnen diese Benachrichtigung nach einem Kauf nicht mehr vorliegt, können Sie die Kontaktdaten eines Verkäufers erneut anfordern

http://pages.ebay.de/help/buy/questions/contact-seller.html

Natürlich kann kein Mensch wissen, ob diese Adresse richtig ist oder ob es eine Fake-Adresse ist. Also mal mit dem Bankkonto abgleichen - Vielleicht mal ins Telefonbuch schauen oder googeln.

Prinzipiell kommt eine Strafanzeige infrage, entweder auf herkömmlichen Weg oder online:

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html

Insbesondere dann hilfreich, wenn die Adresse nicht zu ermitteln ist, es verbleibt dann nur noch das Bankkonto. An die Daten des Kontoinhabers kommst du aber nicht heran, aber die Ermittlungsbehörden.

Ob die Sache verfolgt wird oder eingestellt wird, liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft.

Jedenfalls wird es kaum möglich sein, zivilrechtlich zu klagen, wenn man noch nicht einmal weiß, wer sein Vertragspartner ist.

Das muss also alles vorher geklärt sein. Hat man einen Vertragspartner und seine Adresse, muss der Verkäufer erst einmal in Verzug gesetzt werden. Also Einschreiben - Rückschein - Frist setzen - 10 Tage nach Datum bestimmt, zur Lieferung auffordern.

Erfolgt diese nicht innerhalb der Frist, kann man vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung einfordern - Deckungskauf. Alternativ einen Anwalt beauftragen - Verzugsschaden.

Oder eben schon vorher, falls man seinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen will.






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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
merowinger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

...vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe mir -dank deines links- die Kontaktdaten nochmal schicken lassen. Die erste Benachrichtigung von ebay war nämmi leider schon gelöscht...
Dann schick ich mal ein Einschreiben an die Adresse i.d.Hoffnung die Adresse stimmt. Danach werd ich dann wohl Strafanzeige stellen, in wie weit das dann verfolgt oder eingestellt wird wird man sehen.

Nochmals danke für die Hilfe...mein BGB ist ein wenig eingerostet :-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
merowinger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

...erwartet habe ich selbstverständlich keine Reaktion mehr, aber da die emails auch nach dem abmelden bei ebay noch den VK (zumindest nach Auskunft von ebay) erreichen können, war es einen Versuch wert. Ich schmeiß ja nich gerne die Kohle zum Fenster raus!
Außerdem muss ich bevor ich bei ebay überhaupt was machen kann mit dem VK Kontakt aufnehmen...

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