Not for Resale - privater Weiterverkauf

15. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sonne82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Not for Resale - privater Weiterverkauf

Hallo,

ich habe bei einem Gewinnspiel Software eines bekannten Software-Konzern gewonnen.

Also ich die Software erhalten hatte und feststellen musste, dass mein Laptop nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllt kam mir der Gedanke, die Software zu verkaufen.

Leider befindet sich auf der Verpackung der Aufdruck:

"Sample - Not for Resale"

Recherchen im Internet ergaben, dass der Aufdruck lediglich für den Veranstalter des Gewinnspiel gelten sollte, damit dieser die Software nicht selbst verkauft. Bzw das lediglich ein kommeziellere Handel mit solcher Software verhindert werden soll.
Auch soll es diesbzgl. Urteile des OLG München und des BGH geben.

Jetzt meine Frage, kann ich die Software dennoch privat Verkaufen? Oder zählt der Aufruck auch für mich? Letztlich kann ich nichts mit der gewonnenen Software anfangen.

Vielen Dank für Hinweise.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Wer war denn der Verloser? Der bekannte Software-Konzern oder ein Dritter?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Sonne82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Gewinnspiel fand auf der Präsentationsseite des Software-Unternehmens in einem bekannten Social-Network statt.

Die Bestätigungs-Email bzgl. des Gewinns erhielt ich von der PR-Abteilung des bekannten Software-Unternehmens.

Der Gewinn selbst enthielt einen Glückwunsch-Brief, welcher mit dem Namen des bekannten Software-Unternehmens unterschrieben war.

Viele Grüße


-- Editiert am 16.12.2010 13:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
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