Hallo,
ich habe bei einem Gewinnspiel Software eines bekannten Software-Konzern gewonnen.
Also ich die Software erhalten hatte und feststellen musste, dass mein Laptop nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllt kam mir der Gedanke, die Software zu verkaufen.
Leider befindet sich auf der Verpackung der Aufdruck:
"Sample - Not for Resale"
Recherchen im Internet ergaben, dass der Aufdruck lediglich für den Veranstalter des Gewinnspiel gelten sollte, damit dieser die Software nicht selbst verkauft. Bzw das lediglich ein kommeziellere Handel mit solcher Software verhindert werden soll.
Auch soll es diesbzgl. Urteile des OLG München und des BGH geben.
Jetzt meine Frage, kann ich die Software dennoch privat Verkaufen? Oder zählt der Aufruck auch für mich? Letztlich kann ich nichts mit der gewonnenen Software anfangen.
Vielen Dank für Hinweise.
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Not for Resale - privater Weiterverkauf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wer war denn der Verloser? Der bekannte Software-Konzern oder ein Dritter?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo,
das Gewinnspiel fand auf der Präsentationsseite des Software-Unternehmens in einem bekannten Social-Network statt.
Die Bestätigungs-Email bzgl. des Gewinns erhielt ich von der PR-Abteilung des bekannten Software-Unternehmens.
Der Gewinn selbst enthielt einen Glückwunsch-Brief, welcher mit dem Namen des bekannten Software-Unternehmens unterschrieben war.
Viele Grüße
-- Editiert am 16.12.2010 13:09
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das ist hier
http://www.123recht.net/Verkauf-von-Produkten--mit-Hinweis-Not-for-sale-__f138259.html
in einem Parallelthead schon diskutiert worden, bogus1 hat auch alle Urteile rausgesucht.
Ergebnis: Unklar, riskant.
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-- Editiert am 16.12.2010 13:57
Und jetzt?
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