Hallo,
habe Streß mit einem Verkäufer bei Ebay.. Habe Artikel gekauft und blöderweise unversichert zurück gesand. Warenwert unter 40,-€. Die Versandtasche ist angekommen, aber angeblich die Ware nicht.
Nun fängt der Verkäufer an, mich zu bedrohen, wenn ich ihm eine negative Bewertung gebe, das ich dann eine Klage erhalte.
Wenn ich aber ".....ohne worte..." negativ bewerte, kann er mich dann verklagen? Wenn ja, warum?!
Lg
Neagtive Bewertung--
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
@Suomi86: Ich habe mal bei einem entsprechenden 'Droher' als Bewertungstext zu der gerechtfertigten negativen Bewertung sinngemäß 'Genauere Aussagen zu Hintergründen nicht möglich, VK droht mit Klage.' geschrieben. Hyperventilatione Grande bei VK, viele lustige Mails,...also wenn Du Zeit für sowas hast, es kann sich lohnen. Gerade dann, wenn u.U. weitere negative Bewertungen folgen, in denen es um den ähnlichen Sachverhalt geht.
Das habe ich aber jetzt nicht wirklich geschrieben, oder?
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Klingt gut.. na dann bin ich ja mal gespannt..
Hallo,
ich habe den Verkäufer jetzt bewertet, negativ mit "keine weiteren Angaben, da Verkäufer mit Klage droht"
darufhin kam von ihm ein kommentar "frechheit, schickt nicht die ware zurück und bewertet ROT, sehr schlechter ebayer"
So, wie gesagt, die Ware ist unversichert zurückgeschickt wurden, Versandtasche ist angekommen, ware aber nicht, angeblich.
Dann kam von ihm folgende Email
"sehr geehrte frau suomi86,
und das können sie uns glauben, sollten sie nicht unverzüglich ihre unberechtigte bewertung zurücknehmen, haben sie mit sicherheit eine klage in der nächsten woche im briefkasten.
das ist mehr wie eine frechheit von ihnen, sie machen von ihrem widerrufsrecht gebrauch, sind für den rücktransport verantwortlich und senden uns eine leere verpackung zurück. wie bereits mehrfach mitgeteilt haben wir diese luftpolstertasche als beweismittel aufgehoben, so das wir jederzeit nachweisen können, dass sie diese nicht fachgerecht verschlossen haben und jeglichen verlust der ware in kauf genommen haben. dazu kommt noch ihre nicht gerechtfertigte negative bewertung die wir als geschäftsschädigend sehen und diese wenn es sein muß, gerichtlich zu ihren kosten löschen lassen, wenn sie die nicht unverzüglich zurücknehmen, nur ein kleiner vorgeschmack, wäre nicht die erste die wir so entfernen lassen. ihre kosten dafür ca. 880€
sie können sich auch gerne bei ihrem rechtsanwalt kundig machen, aber das lassen wir uns nichjt gefallen. genau so wie ihre mail die wir auch noch haben, wo sie uns beleidigt haben mit den leuten aus dem osten .......... sie wissen was ich meine. mit sicherheit werden sich auch noch andere leute hier in neustadt darüber freun wie sie über die ossis denken.
ich gebe ihnen bis dienstag d. 30.10. 07 zeit
ebay haben wir auch schon über ihre machenschaften informiert"
Hat er damit wirklich chancen oder will er nur einschüchtern?
Vielen Dank schonmal für die Antworten
*Hat er damit wirklich chancen oder will er nur einschüchtern?*
Letzteres!
Ansonsten siehe die zutreffenden Kommentare meiner Vorredner.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
So heute habe ich eine nette Bewertung von dem Verkäufer bekommen.
"frechheit: keine ware zurück, beleidigt uns, sowas muß raus aus ebay :-(((("
Also jetzt weiß ich ja auch mal nicht weiter.. Wie gut, das ich die Emails habe und die beweisen,das ich ihn niemals beleidigt habe.
Ebenso hab ich von ebay ne mail bekommen wegen einvernehmlicher Bewertungsrücknahme...
Irgendwie versteh ich jetzt nichts mehr.. Theoretisch kann ich ihn ja jetzt auch mit Klage drohen, weil er behauptet ich hätte die ware ja garnicht zurpück geschickt..
Eine Anmerkung zum Komplex der Bewertungsrücknahme:
1. Der Begriff einvernehmlich
ist hier doch passender als gegenseitig
, denn der Vorgang der Bewertungsrücknahme kann auch abgewickelt werden, wenn lediglich eine Partei bereits bewertet hat.
2. Bei einer einvernehmlichen Bewertungsrücknahme werden lediglich die Bewertungspunkte gelöscht, nicht aber der Text, der ja das eigentliche juristische Problem darstellen könnte.
Hallo,
die Post von ebay, wird aber durch den VK angestoßen. Das Verfahren ist dazu gedacht, dass wenn man sich wegen Kinkerlitzchen negativ bewerten und das später gegenseitig bereut, dann hat man eine Chance die negative Bewertung wieder los zu werden, indem man sich damit einverstanden erklärt auch die von einem selbst abgegebene negative Bewertung zu löschen.
In Deinem Fall würde ich aber einen Kommentar zu Deiner Bewertung verfassen. Z.B.
"Rachebewertung. Siehe meine Bew vom x.x.07. Ware nachweislich zurückgeschickt."
Das nimmt der auf Dich zielenden neg. bewertung den Schrecken und der VK darf sich weiter ärgern.
Hallo,
die Post von ebay, wird aber durch den VK angestoßen. Das Verfahren ist dazu gedacht, dass wenn man sich wegen Kinkerlitzchen negativ bewerten und das später gegenseitig bereut, dann hat man eine Chance die negative Bewertung wieder los zu werden, indem man sich damit einverstanden erklärt auch die von einem selbst abgegebene negative Bewertung zu löschen.
In Deinem Fall würde ich aber einen Kommentar zu Deiner Bewertung verfassen. Z.B.
"Rachebewertung. Siehe meine Bew vom x.x.07. Ware nachweislich zurückgeschickt."
Das nimmt der auf Dich zielenden neg. bewertung den Schrecken und der VK darf sich weiter ärgern.
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